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Jugendschutz in Oberösterreich: Was ab heute verboten ist

Von Verena Gabriel, 15. Dezember 2023, 10:43 Uhr
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Influencer Michael Skopek wird die Kampagne bewerben. Bild: kastner&öhler Fotoshooting

Die Novelle des oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes tritt am heutigen Freitag in Kraft und bringt Änderungen mit sich.

"Das ist kein Kaugummi" steht auf einem Werbeplakat, das eine Dose Nikotinbeutel zeigt. Auf einem weiteren Plakat ist ein neongelber Dampfer abgebildet, mit dem Hinweis "Das ist kein Leuchtstift". Es handelt sich um eine sogenannte "E-Shisha". Die bunten Einwegzigaretten mit Fruchtgeschmack ziehen vor allem Jugendliche in ihren Bann - die OÖN haben mehrfach berichtet. Das Land greife mit der Novelle des Jugendschutzgesetzes bei diesem Trend ein, sagte der zuständige Landesrat Michael Lindner (SP). Mit der Leiterin der Gruppe Jugend des Landes Oberösterreich, Christa Pacher, präsentierte er am Montag die neue Kampagne "Wissen, was geht" und stellte die ab Freitag geltenden Gesetzesänderungen vor. Was dürfen Jugendliche, was ist verboten?

7 Fragen und Antworten:

  1. Was ändert sich? Zu den verbotenen Substanzen gehören nun auch tabakfreie Nikotinbeutel, umgangssprachlich auch "Snus" genannt, sowie rauchbare CBD-Produkte, also Blüten und Liquids. Generell bleibt das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Darunter fallen nicht nur klassische "Tschick", sondern auch Dampfer wie Shishas oder E-Zigaretten. Sogenannte "Vapes" in Leuchtstift-Optik zählen auch dazu. 
  2. Wie lange dürfen Jugendliche fortgehen? Es bleibt dabei: Unter 14-Jährige müssen um 22 Uhr zu Hause sein, 14- bis 16-Jährige um Mitternacht, sofern sie ohne ihre Eltern oder einer Aufsichtsperson unterwegs sind. In allen anderen Bundesländern dürfen Jugendliche eine Stunde länger ausgehen, also bis 23 bzw. 1 Uhr. Die Forderung von Landesrat Lindner, die oberösterreichische Regelung an jene der übrigen Länder anzugleichen, lehnte die schwarz-blaue Koalition ab. "Ich werde weiter für die Verlängerung der Ausgehzeiten kämpfen", kündigte Lindner am Montag in einer Pressekonferenz an.
  3. Ab welchem Alter ist Alkohol erlaubt? Der Konsum, der Erwerb und der Besitz ist Jugendlichen bis 16 Jahren untersagt. Zum 16. Geburtstag dürfen sie mit Bier und Wein anstoßen. Gebrannter Alkohol - dazu zählen neben Schnaps auch Cocktails, Alkopops, Mixgetränke und Liköre. - ist ab 18 Jahren erlaubt. 
  4. Welche Medieninhalte und Internetseiten sind verboten? Jene, die als "jugendgefährdend" eingestuft sind, dürfen Minderjährige weder nutzen noch besitzen, buchen oder kaufen. Als "Jugendgefährdend" gelten besonders brutale, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte oder pornografische Darstellungen. 
  5. Dürfen Jugendliche in Nachtclubs oder ein Wettcafe gehen? Nein, Discos sind wie Bordelle generell verboten, auch in Discos und Wettbüros darf man sich bis zur Volljährigkeit nicht aufhalten. Brief- und Rubbellose dürfen Jugendlichen, die älter als 16 Jahre sind, verkauft werden, der Gewinn darf ihnen ausgezahlt werden. Die Österreichischen Lotterien haben mit Juli 2023 selbst die Altersgrenze für den Verkauf von Wettscheinspielen und Sofortlotterien in ihren Teilnahmebedingungen auf 18 Jahre angehoben, um den Jugendschutz zu unterstützen.
  6. Was passiert bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz? Wenn Jugendliche etwa mit Nikotinbeuteln erwischt werden, können sie freiwillig an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Wird dies nicht in Anspruch genommen, wird eine Verwaltungsstrafe eingehoben. Bei schwerwiegenden Gesetzesübertretungen müssen üblicherweise soziale Leistungen, etwa im Pflegebereich, erbracht werden. Wenn dies nicht geschieht, fällt eine Geldstrafe bis zu 200 Euro, "Wiederholungstäter" riskieren eine 300-Euro-Strafe. 
  7. Welche Ausweise gelten als Altersnachweise? Jeder amtliche Lichtbildausweis wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein und der Öffi-Ausweis. In Oberösterreich ist auch die "4youCard" zulässig, die kostenlos beantragt werden kann. Aber auch digital, zum Beispiel mit Ausweisen über die Plattform ID Austria oder die App4you, können Jugendliche ihr Alter nachweisen.

Kampagne mit Michael Skopek

Teil der Jugendschutz-Kampagne des Landes ist auch der Welser TikTok-Star Michael Skopek. Er hat zwei Videos produziert, die ab 2024 in den heimischen Kinos zu sehen sein werden. Darin klärt der Influencer über die neuen CBD- und Nikotinbeutel-Regelungen auf. Alle Infos finden Sie auf www.wissenwasgeht.at.

Jugendschutz in Oberösterreich
Christa Pacher (Leiterin der Gruppe Jugend beim Land OÖ) und Michael Lindner (Jugendschutz-Landesrat, SPÖ) stellten die Kampagne "Wissen, was geht" vor. Bild: Land OÖ/Denise Stinglmayr
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Autorin
Verena Gabriel
Verena Gabriel
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18  Kommentare
18  Kommentare
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Nonaned (858 Kommentare)
am 12.12.2023 13:26

Werden Tankstellen, Supermärkte und Trafiken kontrolliert um den Verkauf von Snus und Vapes zu reglementieren?

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Gugelbua (33.213 Kommentare)
am 15.12.2023 12:07

sicher😁 und die heimischen Hausbars werden verschlossen wie ein Waffenschrank😉

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Maxi-milian (804 Kommentare)
am 12.12.2023 13:25

Die Oberösterreich-Lösung reißt uns garantiert nach vorne.
Wer hat sich wie lange mit dieser Lösung beschäftigt und was hat das den Steuerzahler gekostet?
Solange wir uns für alles Mögliche und Unmögliche bundesländerspezifische Lösungen leisten können, muss es uns zu gut gehen.

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Gugelbua (33.213 Kommentare)
am 12.12.2023 12:00

wie heißt es in einem Lied
„Kinder an die Macht“
so langsam erreichen wir das Ziel,
doch die Kleinen werden ganz schnell groß- was dann🤔

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Abraxas (1.665 Kommentare)
am 12.12.2023 09:57

Es ist doch ganz einfach: Wenn sich der Rest von Österreich auf die vernünftigeren OÖ Jugendschutzregeln einlässt, dann kann man ruhig eine bundesweit einheitliche Lösung machen. Mal ernsthaft, warum müssen unter 14jährige bis 23 Uhr alleine fortgehen?? Das kann mir niemand, der selber Kinder hat, vernünftig erklären. Die einzige (zugegeben stark polemisierende) Erklärung, die ich habe ist, dass man seine eigenen Kinder nicht mag und es einem lieber ist, wenn man sie den ganzen Tag (und auch die Nacht über) nicht sieht bzw. um sich hat. Das kann ich nicht verstehen.

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Nosching (90 Kommentare)
am 12.12.2023 07:07

Der Influencer ist kein Welser, sondern aus Thalheim bei Wels.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied. In Ebensee will man auch nicht als Gmundner bezeichnet werden. Somit will man aus Thalheimer auch nicht als Welser betitelt werden.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 12.12.2023 06:42

Warum eine Extrawurst für Oö? Bundeseinheitliche Lösung gefragt.

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docholliday (9.512 Kommentare)
am 12.12.2023 09:52

Tja, wenn die andern 8-e eine Extrawurst brauchen?😆

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higgs (1.292 Kommentare)
am 11.12.2023 18:42

Zum 16. Geburtstag darf man anstoßen? Beim 16. Geburtstag wird man 15.

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Augustin65 (2.826 Kommentare)
am 15.12.2023 11:15

Genau!

Und zum 1. Geburtstag wird man Null....

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glingo (5.333 Kommentare)
am 11.12.2023 18:27

9 Bundesländer 9x anders?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.588 Kommentare)
am 11.12.2023 19:17

9 Bundesländer, 1x anders.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.588 Kommentare)
am 11.12.2023 16:07

Eine Kinderei mit der oberösterreichischen früh-zu-bettgeher-Extrawurst.

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docholliday (9.512 Kommentare)
am 11.12.2023 16:18

@NEUJAHRSUNGLUECKSSCHWEINCHEN
Sie dürfen ja eh länger ausgehen oder?
Also sind Sie eh net betroffen!
Und die Jugend zu schützen wird's ja wohl wert sein!

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willie_macmoran (3.712 Kommentare)
am 11.12.2023 16:51

Die Jugend schützt man aber nicht indem jedes lächerliche Bundesland ein eigenes jugendschutzgesetz hat.

Sofort abschaffen, das hat nix in OÖ verloren, zentral vom Bund einheitlich und für alle gültig. Was soll des Kasperltheater?

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docholliday (9.512 Kommentare)
am 11.12.2023 17:02

Regen Sie sich nicht immer gleich so auf, ist nicht gesund!😉👍

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kulesfak (2.982 Kommentare)
am 11.12.2023 17:40

Dann is ja gut, daß Sie 'Doc' sind.
Wenn man hier so mitliest, worüber Sie sich den ganzen lieben langen Tag so aufpudeln können....

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docholliday (9.512 Kommentare)
am 12.12.2023 08:59

@KULESFAK
Freut mich, wenn Sie sich angesprochen fühlen!🤣🤣🤣

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