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Weitere Anfrage zu den Kosten der Aktenaffäre

24. Februar 2020, 00:04 Uhr

LINZ. Auch eine zweite Anfragebeantwortung, die auf einen GR-Antrag der ÖVP, der Grünen und der Neos zurückgeht, liegt nun vor.

Diese dreht sich um die Kosten in der Aktenaffäre mit mehr als 3000 nicht erledigten und damit verjährten Verwaltungsstrafen im Linzer Magistrat. So wird in dem Schreiben ersichtlich, dass die Vertretung der Stadt durch die Kanzlei Denkmair für die gesamte Verfahrensdauer 220.415 Euro gekostet hat.

Insgesamt sind für die Rechtsvertretung der Bediensteten beziehungsweise der von staatsanwaltlichen Ermittlungen Betroffenen 477.255 Euro ausgegeben worden, wie die Endabrechnung zeigt. Diese Rechtskosten muss das Magistrat aufgrund der Fürsorgepflicht übernehmen. Nur bei einer strafrechtlichen Verurteilung, die in keinem der Fälle vorliegt, hätte die Stadt die Kosten via Regress zurückfordern können.

Überarbeitung Dienstanweisung

Zudem wurde für das Jahr 2020 eine Haushaltsrestübertragung in Höhe von 150.000 Euro beantragt. Das heißt vereinfacht, dass mit diesen Mitteln ein Reservepolster für etwaige künftige Schadensersatz- oder Amtshaftungsansprüche geschaffen wurde. Aus der Anfragebeantwortung geht auch hervor, dass die Dienstanweisung zur "Übernahme der Rechtsanwalts- und Verteidigungskosten durch die Stadt Linz" als Dienstgeberin derzeit überarbeitet wird – mit dem Ziel, dass unter anderem eine Grenze für Anwaltskosten, sprich die verrechneten Stundensätze, eingezogen wird. (jp)

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