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Missbrauch der Enkelin: Arzt schuldig gesprochen

Von Erik Famler, 10. Dezember 2021, 00:04 Uhr
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Symbolbild Bild: VOLKER WEIHBOLD

WELS. Ins Gefängnis muss der Zahnmediziner nicht, die Geldstrafe fällt mit 129.600 Euro aber hoch aus.

Ein Zahnarzt aus dem Traunviertel wurde am Donnerstag im Welser Landesgericht zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der über 70-Jährige seine minderjährige Enkelin mehrmals sexuell missbraucht hat. Vom Verfahren blieb die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen.

Dem Angeklagten bleibt eine Inhaftierung erspart, was angesichts der Judikatur des Oberlandesgerichts Linz außergewöhnlich ist, da bei erwiesenen Sexualdelikten in den meisten Fällen unbedingte Haftstrafen verhängt werden. Laut Gericht seien aber die Tathandlungen "nicht so drastisch" gewesen, es sei auch zu keiner Gewalt gekommen. Als weiteren Milderungsgrund nannte das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten.

Spürbar sanktioniert wurde der Zahnarzt mit einer hohen Geldstraße. 129.600 Euro muss der Angeklagte in jedem Fall zahlen. 1000 Euro Entschädigung bekommt seine Enkelin. Zu Prozessbeginn hatte der bislang praktizierende Arzt einen monatlichen Nettoverdienst von 15.000 Euro angegeben. Als Pension bezieht er 4000 Euro.

In einem weiteren Anklagepunkt wurde der Mann freigesprochen. Zwei Frauen hatten ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen. Die Tathandlungen wertete das Gericht als nicht ausreichend für eine Verurteilung. Den sexuellen Missbrauch der Enkelin hatte der Mediziner als Intrige seines einzigen Sohnes darzustellen versucht, mit dem er zerstritten sei: "Offenkundig ist das Verhältnis zum Sohn nicht das Beste gewesen. Es gibt aber keinen Grund, den Schilderungen der Enkelin nicht zu glauben", betonte der vorsitzende Richter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn weder die Staatsanwaltschaft noch die Rechtsvertreterin des Beklagten gaben Erklärungen ab. 

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Autor
Erik Famler
Lokalredakteur Wels
Erik Famler
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4  Kommentare
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tituspullo (1.991 Kommentare)
am 11.12.2021 10:20

Auf jeden Fall ein äußerst merkwürdiges Urteil der für heftiges Kopfschütteln aufruft. Anhand des Urteils schaut es so aus als wäre der Angeklagte den Staat sexuell missbraucht und nicht die eigene Enkelin. Ein Asylant wäre sicher für 10 Jahre hinter Gitter gelandet, weil von dem wären keine Mäuse zum holen. Aber von Herr Doktor der 15.000 Euro netto im Monat verdient.... Damit und auch mit solche Methoden wird die Staatskassa aufgefüllt. Das Opfer hat wieder den kürzeren gezogen. Dieses Urteil entspricht auf jeden Fall den jeweiligen einen Bananenrepublik 🤮🤮🤮

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Orlando2312 (22.922 Kommentare)
am 10.12.2021 11:55

Ich stell mir grade das Lamento der Rechtsrechten hier drin vor, wenn der Vergewaltiger ein Afghane gewesen wäre.

Aber bei einem rechtschaffenen Arzt muss man sich ja nicht wirklich aufregen, oder?

FÜR DIESES URTEIL HABE ICH NULL VERSTÄNDNIS!!!

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bibsi43 (278 Kommentare)
am 10.12.2021 08:18

Das ist ja der Obergipfel. Keine Haftstrafe. Eine Zahlung von 129.600 - wer bekommt diese? 1000,- für das Opfer? Das ist einfach lächerlich. Wehe der Staat wird betrogen, dann geht dieser mit Sicherheit ins Gefängnis aber Kindesmißbrauch und läuft frei herum. Wir können uns nur gratulieren zu so einem Rechtssystem.

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 10.12.2021 03:54

Warum kommt dieser Zahnarzt nicht ins Gefängnis, wenn schon andere Ärzte wegen ähnlicher Vergehen 12 Jahre dort sitzen müssen? Missbrauch mit der eigenen Enkelin ist noch verwerflicher als bei fremden Kindern, wobei das schon der Gipfelpunkt der Kriminalität ist! Über solche Urteile kann man nur den Kopf schütteln! Und was heißt, es wurde keine Gewalt angewandt?? Man will ja wohl nicht behaupten, dass die Initiative für den Missbrauch vom Kind ausgegangen sei!

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