Mitschülerin eingesperrt - Diversion für fünf ehemalige Aloisianum-Schüler
LINZ. Fünf zum Teil inzwischen ehemalige Schüler eines Linzer Privatgymnasiums, die wegen Nötigung einer Mitschülerin angeklagt waren, sind mit einer Diversion davongekommen.
Sie sollen im April 2024 während einer Projektreise in Italien eine Mitschülerin in ein Zimmer geschleppt, gezwungen ihnen den Rücken "auszuknacksen" und dann eingesperrt haben. Noch im Gerichtssaal kam es zu einer finanziellen Teilschadensgutmachung, das Verfahren wurde rechtskräftig eingestellt.
Nur zwei der fünf Angeklagten erklärten zu Beginn des Prozesses, der sich bis in den Abend zog, "die volle Verantwortung" zu übernehmen. Die anderen bekannten sich dem Straftatbestand der Nötigung nicht schuldig, erkannten aber eine belastende Situation des Opfers an. Alle entschuldigten sich aber vor Gericht bei dem Opfer.
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Damit sei dem Tatausgleich bereits nachgekommen worden, hielt der Richter fest. Nachdem auch eine Teilschadensgutmachung an den Anwalt des Opfers noch im Gerichtssaal in bar übergeben wurde, stellte der Richter das Verfahren ein.
Prozess in Schwurgerichtssaal verlegt
Wegen der vielen Zuschauer, darunter zwei Schulklassen, war der Prozess in den großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Linz verlegt worden. Die Staatsanwältin führte eingangs im Strafantrag aus, dass das Mädchen gegen seinen Willen in das Zimmer gebracht worden sei. "Eingeschüchtert durch ihre Unterlegenheit" habe sie den Burschen, 16 und 17 Jahre alt, den Rücken ausgedrückt. Als die Schülerin dann das Zimmer verlassen wollte, sei sie offenbar ein Bein gestellt worden. Die Angeklagten gingen weg und sperrten das Mädchen ein. Es rief mit dem Handy eine Freundin an und berichtete ihr von dem Vorfall.
Opfer brauchte psychologische Hilfe
Das Opfer habe danach psychologische Hilfe in Anspruch genommen, konnte auch nicht mehr in die Schule gehen, meinte der Anwalt der Jugendlichen, die sich als Privatbeteiligte dem Prozess angeschlossen hatte. Er forderte 1.350 Euro für die Behandlungskosten und pauschal 1.500 Euro. Die Schülerin war auch als Zeugin geladen, wurde allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.
Die Verteidiger der Schüler stellten generell "die Frage nach dem Augenmaß", wie es der Anwalt des Erstangeklagten formulierte. Der Fall gehöre nicht ins Strafrecht, es handle sich eher um "jugendlichen Leichtsinn".
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