Mordversuch an Kindern: 15 Jahre Haft für Innviertler bestätigt
LINZ, RIED. Ein Innviertler, der im Juli 2020 versucht hatte, seine Ex-Freundin und deren zwei Kinder zu töten, muss 15 Jahre in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag das Strafmaß des erstinstanzlichen Urteils bestätigt.
Das Motiv der Tat soll Eifersucht gewesen sein. Das Paar hatte sich einige Tage zuvor getrennt und der Angeklagte hatte den Verdacht, dass seine Ex-Freundin bereits einen neuen Partner hat. Laut Staatsanwältin Petra Stranzinger soll der 22-Jährige zunächst die Frau, bei der er zu Besuch war, so lange gewürgt haben, bis sie bewusstlos war.
Danach ging er mit den beiden Kindern – dem fünfjährigen Sohn seiner Ex-Partnerin sowie der gemeinsamen zehn Monate alten Tochter – ins Badezimmer. "Zu mir hat er gesagt, dass Blubberblasen kommen, wenn er den Toaster in die Badewanne tut", sagte der fünfjährige Zeuge vor Gericht aus.
Doch als das zehn Monate alte Mädchen in der Wanne zu schreien begann, kam die Mutter wieder zu Bewusstsein. Danach soll der Angeklagte noch zwei Camping-Gaskartuschen aus dem Keller geholt und aufgedreht haben. Laut Anklage wollte der junge Mann sowohl seine Ex-Freundin als auch die Kinder ermorden.
Im Prozess wies der von Andreas Mauhart verteidigte Beschuldigte jeden Mordvorsatz von sich und behauptete, dass er seine Ex-Freundin bloß "erschrecken" wollte. "Den Toaster in die Wanne zu werfen, stellt einen absolut untauglichen Mordversuch dar, genauso das Hantieren mit der Gaskartusche. Strafrechtlich ist so ein absolut untauglicher Versuch gar nicht strafbar", behauptete der Anwalt des 22-Jährigen.
Ein technischer Gerichtsgutachter sagte aus, der Schutzschalter entspreche modernen Standards. Die Gefahr, durch einen ins Wasser geworfenen Toaster zu sterben, sei "äußerst gering" gewesen. Wäre der Schutzschalter allerdings defekt gewesen, hätte dies freilich tödliche Folgen haben können. Laut einem Gutachten der Linzer Psychiaterin Adelheid Kastner ist der Mann trotz einer diagnostizierten narzisstischen Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig. (jsz)
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