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PCR-Test gefälscht: Schülerin muss 320 Euro zahlen
WIEN. Ein 17-jähriges Mädchen, das sich im Spätsommer des Vorjahrs mit einem gefälschten PCR-Test in eine bei der Jugend angesagte Dancebar schummeln wollte, ist am Wiener Landesgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden.
Die Schülerin bekam eine unbedingte Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) aufgebrummt. Die Übeltäterin nahm die Strafe an, da sie aber anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formell nicht rechtskräftig. Die Jugendliche war am 10. September mit Freunden verabredet. Anstatt sich einen für den Eintritt in das Lokal erforderlichen PCR-Test zu besorgen, nahm sie einen alten, längst abgelaufenen Test und manipulierte diesen auf ihrem Computer mit einem Software-Programm. Im Lokal wies sie dann den verfälschten Test vor und flog auf.
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