Ausreisekontrollen für den Bezirk Gmunden gelten ab sofort
GMUNDEN. Auch im Bezirk Gmunden ist seit letzter Nacht, null Uhr, der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft.
Dieser sieht eine Ausreisetestpflicht aus Hochinzidenzgebieten vor, die hier nun schlagend werde, so Bezirkshauptmann Alois Lanz, der angesichts der hohen Corona-Zahlen keine andere Option mehr offenlassen kann.
"In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer wird nun die Ausreisetestpflicht umgesetzt, um das Infektionsgeschehen in der Region möglichst rasch und effektiv einzudämmen", sagt Lanz. Für das Wirksamwerden des Erlasses sehe der Bund mehrere Kriterien vor, die im Bezirk Gmunden nun zutreffen würden: Mehr als zehn Prozent der in einem Bundesland insgesamt zur Verfügung stehenden Intensivbetten seien mit Covid-19-Patienten belegt, das sind in Oberösterreich 34 Intensivbetten.
Und der Schwellenwert der über sieben aufeinanderfolgende Tage gemittelten Inzidenz, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Durchimpfungsrate im Bezirk richte, werde überschritten. Im Bezirk Gmunden liegt die Grenze dieses Wertes aufgrund der Impfquote bei 600. "Bei einer aktuellen Durchimpfungsrate im Bezirk von über 60 Prozent verzeichnet der Bezirk Gmunden derzeit seit sieben aufeinanderfolgenden Tagen einen gemittelten 7-Tages-Inzidenz-Wert von mehr als 600", so Lanz.
Maßnahmen seit 0 Uhr in Kraft
Für den Bezirk Gmunden müssen somit Ausreisekontrollen vorgenommen werden. Diese Maßnahme gilt seit heute, null Uhr, und ist so lange beizubehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 500 sinkt. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 65 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, könnten die Maßnahmen schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 600 beendet werden.
Die Ausreisetestpflicht gilt für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet. Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die vollimmunisiert sind, sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung.
ab sofort - wahr echt guad - keine kontrolle den ganzen tag - und ich war heute mit den rad aus interesse überall unterwegs wo was hätte sein können- alles habens hereingelassen unkontrolliert- in gmunden auf der see rennbahn ist es zugegangen wie an jedem schönen wochenende - gegen abend dann kontrolle in pinsdorf richtung regau nach der abfahrt wiesen - das hat einen sinn zuerst alles reinlassen und beim rausfahren dann kontrolle - so gefährlich ist das alles angeblich - also da muss man schon ordentlich plem plem sein wenn man das noch glaubt
Von Ohlsdorf auf die Autobahn ka Kontrolle!! Was ist nun ?
aber da spielt die Polizei nicht mit. Ich bin heute am Vormittag nach Wels gefahren und am Nachmittag nach Vöcklabruck , keine Kontrolle weit und breit sichtbar
Selbiges Bild im Bezirk Braunau - bin nicht kontrolliert worden. Ich habe den Eindruck, dass die Kontrollen nur am Papier existieren.
War vorhersehbar. Dennoch hier wurde schnell gehandelt, anders als in so manchem Bezirk.