Mondseer Privatdetektiv spürt vorgetäuschte Hauptwohnsitze auf
MONDSEE. Praktisch alle Gemeinden im Seengebiet sind Vorbehaltsgebiete. Damit soll die Zahl der Nebenwohnsitze eingeschränkt werden. Denn viele Liegenschaften dürfen dann nur als Hauptwohnsitz genutzt werden. Doch die Bestimmung wird oft unterlaufen. Viele Liegenschaften, die behördlich als Hauptwohnsitz deklariert sind, werden in Wahrheit nur als Zweitwohnsitz genutzt. Ihre Besitzer täuschen die Anwesenheit oft nur vor.
Penible Ermittlungsarbeit
Bürgermeister klagen häufig darüber, dass sie kaum eine gesetzliche Handhabe dagegen hätten. Dem widerspricht der Mondseer Berufsdetektiv Johann Fesl. Die gesetzlichen Bestimmungen seien in Vorbehaltsgemeinden ausreichend, erklärt er. Allerdings fehle es in vielen Gemeinden am politischen Willen und an der Entschlossenheit, die Bestimmungen auch anzuwenden.
Fesl weiß, wovon er spricht. Er kontrolliert mit seiner Detektei Control-Pro seit acht Jahren im Auftrag von Gemeinden, ob es sich bei Verdachtsobjekten um Hauptwohnsitze oder um vermutete illegale Zweitwohnsitze handelt. Letzteres würde den Verdacht nahelegen, dass es sich bei diesen Objekten um Spekulations- oder Anlageobjekte handelt.
Die penible Ermittlungsarbeit kann laut Fesl mehrere Monate dauern. "Wir erheben, ob die Person, die an einer bestimmten Wohnadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, tatsächlich hier ihren Lebensmittelpunkt hat", sagt der Detektiv. "Dazu machen wir im Namen der Gemeinden zu verschiedenen Zeiten Hausbesuche. Wird geöffnet, schauen wir uns alles an, von der Waschmaschine bis zum Kühlschrank." Wird nicht geöffnet, gehen die Prüfer einen anderen Weg. Sie finden heraus, wo der tatsächliche Wohnsitz der Person ist und prüfen dann dort entsprechend. "Das reicht vom Schulbesuch der Kinder, Zustelladressen von Versicherungen, Banken, Sozialversicherung bis hin zum Parkplatz in der Tiefgarage", sagt Fesl.
Oft wohlhabende Betrüger
Oft seien es sehr wohlhabende Menschen, darunter auch Prominente, die versuchen, Rechte in Anspruch zu nehmen, die ihnen gar nicht zustehen. Fesl schildert das Beispiel eines prominenten Managers, der seine Tochter als Bewohnerin mit Hauptwohnsitz in einer Salzkammergutvilla mit Seezugang angemeldet hatte. Dass die junge Frau in Wahrheit in Linz studierte und auch ihren tatsächlichen Wohnsitz in der Landeshauptstadt hatte, blieb Fesl und seinem Team nicht lange verborgen. Der Liegenschaftsbesitzer habe sich einsichtig gezeigt, sei aber trotzdem angezeigt worden. Er habe von der zuständigen Strafbehörde Post bekommen, erzählt Fesl.
Die Handhabe der Kommunen und Behörden gegen illegale Zweitwohnsitznutzungen sei auch nicht immer so eingeschränkt, wie Bürgermeister das mitunter zu erklären versuchen, sagt der Detektiv. In manchen Bundesländern gehen die Strafmaßnahmen im schlimmsten Fall bis zur Enteignung des Wohnobjektes.
Fesl und seine Mitarbeiter arbeiten professionell. Sie haben vor acht Jahren in den Nobelorten Kitzbühel und Seefeld damit begonnen, vorgetäuschte Hauptwohnsitze aufzudecken und sammelten dabei wertvolle Erfahrungen. Heute arbeitet Control-Pro mit einem selbst entwickelten, standardisierten Ermittlungsverfahren zum Nachweis von illegalen Zweitwohnsitznutzungen. "Unsere Erfolgsquote liegt bei mehr als 60 Prozent der in Auftrag gegebenen Fälle", sagt der Berufsdetektiv.
Was es brauche, um tätig zu werden, seien ein Anfangsverdacht und ein entsprechender Auftrag des Bürgermeisters. Dann geht es los. "Wenn wir jemanden selten antreffen, und sich noch weitere Indizien auf einen illegalen Zweitwohnsitz ergeben, ermitteln wir den tatsächlichen Hauptwohnsitz."