Supermarkt, Apotheke, Amt: Wo jetzt noch Maske zu tragen ist
LINZ. Die Maskenpflicht bleibt nur in manchen Bereichen bestehen. In welchen, darüber herrscht mitunter Unklarheit
Seit 5. März sind beinahe alle Corona-Maßnahmen weggefallen. In vereinzelten Bereichen herrschen aber spezielle Regelungen, wie etwa die Maskenpflicht.
Eine FFP2-Maske muss weiterhin dort getragen werden, wo sich zwangsläufig auch vulnerable Personengruppen aufhalten. Das betrifft jene Bereiche, die auch während der Lockdowns geöffnet hatten: Lebensmittelgeschäfte und Drogerien, Apotheken, Trafiken, Banken, Postdienstleister, Tankstellen, Werkstätten, Betriebe und Ämter. Im übrigen Handel – etwa in Bekleidungsgeschäften – benötigen Kunden und Mitarbeiter keine Masken mehr. In Einkaufszentren hingegen müssen in den Verbindungsgängen Masken getragen werden, sofern sich dort Geschäftslokale befinden.
Diese unterschiedlichen Regelungen würden Kunden verunsichern, sagt Ernst Wiesinger, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Oberösterreich: "Sie verstehen nicht, warum sich in einer Diskothek 2000 Leute ohne Maske auf der Tanzfläche aufhalten dürfen, aber im Supermarkt sollen sie weiterhin Maske tragen." Wenn Betriebe dies wünschen, können sie auch selbstständig für ihren Betrieb eine Maskenpflicht vorschreiben – dies kommt laut Wiesinger nur selten vor.
Weiterhin FFP2-Maske zu tragen ist auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, jedoch nicht in Reisebussen oder Seilbahnen. In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bleiben spezielle Regelungen aufrecht: Dort gilt sowohl Masken- als auch 3G-Nachweispflicht.
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