Tödlicher Angriff auf Gmundner Tanzlehrerin - Nein zur Wiederaufnahme
WELS. Auch der vierte Wiederaufnahmeantrag eines Häftlings, der 2014 wegen eines tödlichen Angriffs auf eine Tanzlehrerin in Gmunden für 20 Jahre hinter Gitter kam, wurde vom Landesgericht Wels abgelehnt.
Es seien weder neue Zeugen noch neue Beweise angeführt worden, bestätigte eine Gerichtssprecherin einen Bericht im "Volksblatt" am Mittwoch. Seit Jahren bekämpft der Oberösterreicher mit Unterstützung eines mehrere Hundert Personen umfassenden Komitees seine Verurteilung.
In der Nacht auf den 7. Juli 2013 hatten das spätere Opfer und der Täter im Tennisklub mit Sportkollegen gefeiert. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der Beschuldigte wurde wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Seitdem betreibt er unermüdlich die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Dieses Mal legte der Verurteilte ein Privatgutachten über die mögliche Entstehung der Verletzung des Opfers vor. Ein Münchner Gerichtsmediziner hatte mittels Computersimulationen die Wucht der Schläge, die gegen das Opfer geführt wurden, geprüft. Eine derartige Berechnung wertete das Gericht aber nicht als neues Beweismittel, da es sich nicht um einen Befund handle, nannte die Gerichtssprecherin einen Grund für die Ablehnung. Auch die angeblichen neuen Zeugen seien bereits im dritten Wiederaufnahmeantrag enthalten gewesen. Gegen die neuerliche Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Richterbeschlusses eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Linz gestellt werden.