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Vergewaltigungsprozess: "Du bist so erotisch – ich kann nicht anders"

15. Jänner 2021, 00:04 Uhr
Abgeordneter muss sich vor Gericht verantworten
Der angeklagte Mandatar auf dem Weg in den Schwurgerichtssaal in Wels. Bild: FOTOKERSCHI.AT

WELS. Bürgermeister stritt vor Gericht ab, seine Mitarbeiterin drei Mal vergewaltigt zu haben.

"Du bist so eine erotische Frau, ich kann nicht anders." Das soll der beschuldigte Schartener Bürgermeister und Landtagsabgeordnete (VP) laut Anklageschrift zu seiner Mitarbeiterin gesagt haben, als er ihre Brüste begrapscht und dann trotz Gegenwehr den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben soll. Das ist laut Anklage im Dezember 2015 passiert. An einem Abend im Gemeindeamt, als alle anderen schon weg waren.

Der 54-Jährige soll die Frau zwischen 2014 und 2016 zwei Mal sexuell belästigt und drei Mal vergewaltigt haben. Die Ex-Mitarbeiterin soll vermutlich daher an Depressionen leiden. Laut einem Gutachten sind diese so gravierend, dass sie den Grad einer schweren Körperverletzung erreichen. Dem Politiker drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe stets bestritten. Bitten der Medienvertreter um ein Statement vor Prozessbeginn lehnt er ab und zieht sich mit seinem Verteidiger, dem Strafrechtsexperten Oliver Plöckinger, zum Gespräch zurück.

Im Schwurgerichtssaal trägt die Staatsanwältin die Anklage vor: "Er hat seine berufliche Position und seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt." Zudem habe der Angeklagte versucht, das Opfer wissentlich falsch als Verleumderin darzustellen, weshalb sich der Politiker selbst wegen Verleumdung verantworten muss.

Die Frau ist seit 2018 im Krankenstand. 2019 fand eine Gemeinderatssitzung statt, in der es darum ging, ihren Vertrag nicht mehr zu verlängern. Die Frau war damals persönlich anwesend und beschuldigte den Bürgermeister "vor den Augen der anderen Gemeinderatsmitglieder", so die Staatsanwältin. Dieser habe dann "die Flucht nach vorne ergriffen", brachte eine Klage ein und erstattete Anzeige wegen Verleumdung.

Taschentuch mit DNA-Spuren

Die Staatsanwaltschaft habe dann gegen die Frau ermittelt, und sie habe das erste Mal über die Übergriffe gesprochen. Als Beweis präsentierte das Opfer den Ermittlern ein Taschentuch mit Spermaspuren des Angeklagten, das sie aufgehoben hatte. Der Bürgermeister bestritt zunächst, dass es sich um seine DNA handelte, und verweigerte laut Anklage zunächst einen DNA-Abstrich. Erst später, als das Gutachten vorlag, sagte er, er habe das Taschentuch beim Onanieren im WC im Keller des Gemeindeamts verwendet und anschließend in einen Mistkübel geworfen. Vermutlich habe es die Mitarbeiterin aus dem Abfalleimer geholt, so der Angeklagte damals.

Der Verteidiger versucht zum Auftakt, die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel zu ziehen, indem er die zeitlichen Angaben zerpflückt. So habe es an einem der besagten Abende gar keine Sitzung gegeben, in der es um den Neubau des Gemeindeamtes ging. Auch der Architekt sei, anders als behauptet, damals nicht anwesend gewesen, so Plöckinger. Der Bürgermeister sei an diesem Abend durchgehend in Besprechungen gewesen. Dafür gebe es Zeugen.

Zudem präsentiert der Anwalt Fotos, die das mutmaßliche Opfer bei Terminen und Gemeindeausflügen zeigen. Ein Bild zeigt sie bei der 50er-Feier des Bürgermeisters. "Sie umarmt ihren angeblichen Peiniger", so der Verteidiger. "Sie hat gewissermaßen seine Nähe gesucht. Beide halten keinen Abstand, sie wirken wie ein Ehepaar."

Opferanwalt Clemens Krabatsch kontert, die Fotos seien "Momentaufnahmen, man kann meiner Mandantin nicht vorwerfen, dass sie gelacht hat." Auf Antrag der Verteidigung wird die Öffentlichkeit von der Beschuldigten-Einvernahme ausgeschlossen.

"Sie war so distanziert"

Danach kommen Zeugen zu Wort: etwa die Mutter des Opfers, die bei ihrer Tochter 2017 eine Wesensveränderung bemerkt haben will. "Trauriger und fahriger" sei sie gewesen. Eine Mandatarin der Grünen in Scharten, der sich das Opfer anvertraut hat, sagt, sie sei "verwundert" gewesen, denn die Frau habe "so sachlich und distanziert" gewirkt. Eine SP-Vertreterin sagte, für sie seien "beide Seiten glaubwürdig" gewesen. Der Bürgermeister habe sich Frauen gegenüber aber "immer korrekt" verhalten. Zur Einholung weiterer Beweise wurde der Prozess vertagt.

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126  Kommentare
126  Kommentare
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Frechda (13 Kommentare)
am 20.01.2021 15:37

Eine politische Gesinnung ist hier nicht relevant, ganz gleich welcher dieser Bürgermeister angehört, Fakt ist
dass er entweder ein Vergewaltiger oder W.....er ist.
Beides ist sicher kein Aushängeschild für diese Gemeinde

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Adler19 (18 Kommentare)
am 18.01.2021 09:31

Ist die politische Gesinnung für derartige Anschuldigungen echt relevant?? Ist mit einer bestimmten Parteifarbe ein etwaiger Tatbestand etwa weniger oder mehr abscheulich?? Und ob es schicklich ist, sich am WC zu erleichtern oder nicht, ist die eine (moralische) Sache - der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung (um den es lt. Anklage geht) jedoch eine ganz andere!
Die Wahrheit darüber, OB oder WAS bei den angegebenen Terminen genau passiert ist, wissen genau 2 Personen - er und sie!!!

Komisch ist jedoch schon, dass niemand, weder Ehemann, Freundinnen oder Kollegen des Opfers, je (über Jahre hindurch) etwas gemerkt haben/hätten?? Und fährt Frau am "Tag nach einer Vergewaltigung" freiwillig auf einen Ausflug mit und plantscht vergnügt neben dem Täter im Pool? Schon sehr eigenartig, oder???

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:05

Sie meinen schwarzes Wichsen ist sakrosankt?

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:12

Das hätte die Antwort auf Neujahrsunglücksschweinchen sein sollen, aber das ging daneben!

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:03

Selbst wenn das stimmte was der Bürgermeister sagt, dass seine Genspuren vom Onanieren stammen , ist auch das Onanieren im Dienst skandalös weil man da zu arbeiten hat. Der Oberste Gerichtshof hat schon mehrfach festgestellt dass der Vollzug des Geschlechtsverkehrs in der Dienstzeit ein Entlassungsgrund ist, das kann nichts anderes sein, wenn man einen solchen mit sich selbst " vollzieht". Eine Schande dass er seine politischen Ämter immer noch ausübt.

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Adler19 (18 Kommentare)
am 18.01.2021 11:18

Ist immer wieder erstaunlich, wie schnell sich Menschen als Obermoralisten, Richter... aufspielen und ein (subjektives) Urteil fällen!
Wie heißt es schon in der Bibel, "Wer ohner Fehler/Sünde (auch im Geiste) ist, der werfe den 1. Stein"! Und da müssen einige aufpassen, die selbst im Glashaus sitzen! grinsen

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radlweg1 (1 Kommentare)
am 16.01.2021 11:01

Der Autor/die Autorin des Artikels (staro) scheint sich gerne an Obszönitäten zu delektieren. Diese Art der Berichterstattung ist einer seriösen Zeitung nicht würdig.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.01.2021 00:09

Die OÖN sind in letzter Zeit (seit ca. 3 Jahren) keine seriöse Zeitung mehr. Aber unabhängig davon ist die Berichterstattung zu DIESEM Fall durchaus in Ordnung.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:05

Es ist die Aufgabe einer Zeitung über Tatsachen zu berichten und wenn da in einer öffentlichen Verhandlung zur Diskussion steht dann ist es wichtig dass die Öffentlichkeit es erfährt, schließlich ist der Beschuldigte Bürgermeister und Landtagsabgeordneter!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.588 Kommentare)
am 16.01.2021 01:20

Im neuen - postinggesperrten - Artikel "Handyanforderung" darf man jetzt noch lesen, dass am Taschentuch nicht nur Sperma- sondern auch Scheidensekret drauf war...

Wollen wir das wirklich so genau wissen?

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 16.01.2021 16:17

Wir wollen es nicht wissen, aber der Richter bestimmt. Aber es ist schon ein merkwürdiges Amtsverständnis wenn Bürgemeister ihre Amtszeit mit ........... im Keller totschlagen. Vor allem wenn er aus der Partei der überlegenen Moralisten kommt.
Er ist ja kein Einzelfall.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.01.2021 00:10

@schweinderl

Das mit Wixe und Muschisaft auf dem selben Taschentuch stand schon lange in früheren Artikeln.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:07

Ja weil da kennt man sich aus, das sind die prozessrelevanten Unterlagen, aufgrund derer das Gericht eine Entscheidung fällen kann und muss! Und ein Bürgermeister der sich darauf beruft , er hätte nur in der Dienstzeit " gewichst" ist doch eine erbärmliche Gestalt!

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lesemaus (1.737 Kommentare)
am 15.01.2021 22:37

Tragisch wen solche Sachen öffentlich ausgetragen werden.ABER ...Warum ging sie nicht schon beim ersten Mal zur Polizei.? Wahrscheinlich ist keiner von beiden ehrlich.Er verheiratet und Bürgermeister...hört sich alles wie eine Retourkutsche an.Man könnte da viel hinein interpretieren....Trauerspiel

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.01.2021 00:11

@mauserl

Bist du jemals von einer vermeintlichen Vertrauensperson (und in diesem Dunstkreis passiert es angeblich in den allermeisten Fällen) vergewaltigt worden?

Ich würde mir nicht anmaßen zu unterstellen, wie sich ein Vergewaltigungsopfer gefälligst juristisch korrekt zu verhalten hat.

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Adler19 (18 Kommentare)
am 18.01.2021 11:07

Gemäß den bisher einvernahmten Personen dürfte das Opfer auch kein eingeschüchtertes, stilles Mäuschen gewesen sein, sondern eine gestandene Frau, die just die "Bombe" (viele) Jahre später platzen lässt, erst dann als feststeht, dass sie beruflich gescheitert ist und ihre Funktion nicht weiterbehält.
Und man sollte auch bedenken - diese Entscheidung triftt nicht der vermeintliche Täter, sondern ein Gremium!!!

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Kepsand (594 Kommentare)
am 18.01.2021 15:27

Es darf gelacht werden - wenn der Bürgermeister in einer kleineren Gemeinde etwas sagt, dann ist das Gesetz! Da fragt niemand und noch viel weniger, wenn der honorige Herr auch Landtagsabgeordneter ist.

Wieso ist er noch immer Bürgermeister??? Weil die Gemeinde Scharten so gerne mit ihm und seinen Offenbarungen in den Medien ist? Wohl kaum. Die Bürger schämen sich für ihm!

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:11

Wenn Sie in Oberösterreich einen Schwarzen anzeigen ist das höchst riskant, die Gefahr ist groß dass Sie deswegen selbst ins Irrenhaus müssen, und wenn dem nicht so ist, dann wird Sie in Ihrem Leben niemand mehr von den bisherigen Bekannten und Freunden anschauen, das sind triftige Gründe , so manches auf sich zu nehmen, außerdem die Chance bei der Polizei Anklang zu finden ist gering, weil da auch wieder sehr viele schwarze Amtsträger sind.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 20:34

Der Feminismus hat die Frauen aus der Mutterrolle in die Lohnabhängigkeit befreit. Darin entwickeln sich die verwelkenden kinderlosen 45 jährigen zu..........Die Zukunft gehört jedenfalls dem islamischen Patriarchat. Der Gegenstand dieses Artikels zeigt nur ein Symptom, entweder für den Machtmissbrauch durch Frauen (der von der Unschuldsvermutung profitierenden) oder einen tatsächlicher Machtmissbrauch durch einen Mann.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.588 Kommentare)
am 15.01.2021 23:00

Sie wollen hier auch wieder das abgelutsche Islamitenthema bei einem dafür absolut relevanten Artikel platzieren.

Warum fällt mir hier wieder der Spruch "Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel“ ein?

Sie dürften ja ordentlich "vernagelt" sein!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.588 Kommentare)
am 16.01.2021 01:21

...absolut irrelevanten Artikel...

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 15.01.2021 22:02

Kann es sein, dass die den Unterschied zwischen einvernehmliche Sex und Vergewaltigung nicht kennen?

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noraus (67 Kommentare)
am 16.01.2021 10:58

Manche hier getätigten Absonderungen sind wahrlich unterirdisch!

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 15.01.2021 19:32

Die detaillierten Schilderungen in den OÖN, wie ein amtierender Politiker sein Sexleben gestaltet, sind sowas von daneben, dass man eigentlich nur mehr fragen kann. Was ist aus der ehemaligen Qualitätszeitung geworden? Müssen die Leser wirklich wissen, dass der Politiker am Häusl onaniert? Danke mir graust.

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noraus (67 Kommentare)
am 16.01.2021 11:16

Ich gebe Ihnen recht, wenn es sich um einvernehmlichen Sex handelt. In diesem Fall liegt die Sache aber anders. Der Schartener Bürgermeister hat die Frau verklagt, ist eingefahren und das Blatt hat sich gegen ihn gewendet, sodass die Staatsanwaltschaft genügend Gründe sieht, um ihn strafrechtlich zu verfolgen. Da hört dann aber die Privatheit der sexuellen Angelegenheiten recht schnell auf. Umso mehr, da es sich um einen Landtagsabgeordneten, Bürgermeister, ÖVP-Bezirksobmann, und wer weiß, was noch alles handelt. Der Mann ist - unabhängig vom Prozessausgang - moralisch am Ende. Die Moralansprüche der ÖVP (und auch von Ihnen? - wenn ich das Posting richtig interpretiere) sind da, naja, eher zurückhaltend. Das ist sehr schlichte Parteigängerprosa, was Sie uns da zumuten.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 17.01.2021 15:18

Ja dazu ist eine Zeitung da , und es erscheint mir wichtig dass Oberösterreichs Wähler wissen , wer von welcher Partei am Scheißhaus in der Dienstzeit " nur" onaniert Auch das Onaniern in der Dinestzeit ist ein Entlassungsgrund, wozu daher nur die Ruhendstellung, jetzt wäre eine Stellungnahme des Landesparteivorsitzenden wichtig!

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cochran (4.047 Kommentare)
am 15.01.2021 19:30

für die ÖVP ist dieser Fall nicht angenehm weil er auch Landtagsabgeordneter ist , kommt das noch stärker zur Geltung. Bei der OÖ Wahl im September kommt der Zahltag!

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noraus (67 Kommentare)
am 16.01.2021 11:02

Der Versuch, die betroffene Frau anzupatzen, ist dem Herrn Bürgermeister aus Scharten gehörig misslungen. Das Blatt hat sich gegen ihn gewendet. Die Annahme, als Multifunktionskaiser mit Anschwärzungen durchzukommen ist jedenfalls gescheitert. Was folgen muss, ist der sofortige Rücktritt aus allen Funktionen. Wir brauchen integere Politiker. Wer soll dem Mann noch ein Wort glauben? Der Prozessausgang spielt dabei - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle. Abgang jetzt!!

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Adler19 (18 Kommentare)
am 18.01.2021 10:38

Naja, wenn man es den Tatsachen entsprechend nimmt, hat den Anstoß die Al in gegeben, als ihre Position zu bröckeln begann und ihr bewusst wurde, dass sie beruflich gescheitert ist! Danach kam der Vorworf bzw. bei dieser Sitzung!

Und für ihn wäre es immer noch möglich gewesen, ein gemeinsames freiwilliges Techtlmechelmechtel einzuräumen. Wäre moralisch auch verwerflich - für beide Seiten - jedoch ganz gewiss keine Straftat!!!
Warum sich also freiwillig zum "Gespött" der Obermoralisten hinsichtlich Selbstbefriedigung zu machen???

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 18:31

Ein weisser Mann und obendrein Politiker ist da Freiwild für Spott und Hohn und Schuldvermutung. Wie schaut´s denn bei dem Thema in der Welt der Kunstschaffenden (m/w/d/bi/intra/trans/offen/keine Angabe) aus? Da ist es medial recht still.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 15.01.2021 19:36

Du bist so eine erotische Frau, .... Soso. Die Frau ist also schuld.
Klassisches postfeudales, erzkonservatives, klerikales ÖVP Denken.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 15.01.2021 19:38

Hätte frei stehen sollen, ist keine Antwort für den nacharbeiter.

Für N.: Präzisiere deine besorgte Frage, dann vielleicht.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 20:21

Danke, Almroserl, für die Aufklärung. Meine rhetorische Frage bezüglich der diversen Kunstschaffenden kann ich nicht präzisieren. Ich habe einfach das Vorurteil, dass es bei denen echt oag zugeht, ist sicher eine ganz verlogene Bande, aber geil wie die Primitiven, jedoch viel perverser. So ist mein Vorurteil.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 15.01.2021 20:46

Was man von anderen denkt... hat mehr mit einem selbst zu tun, als einem lieb ist. Kabale und Liebe sind überall gleich.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 21:12

Eine sehr vornehme Antwort, Almroserl, in diesem Ambiente hier!

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Adler19 (18 Kommentare)
am 18.01.2021 10:32

Naja, diese Aussage hat NUR sie - das vermeintliche Opfer gehört!!! Sonst niemand!
Vielleicht wollte sie es auch bloß hören - wie wissen es alle nicht!!!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 15.01.2021 18:19

Geh, das Taschentuch war doch von der Clofrau und dem Hausmeister. Wer sich so dumm rechtfertigt, wie dieser ÖVP Bürgermeister,der gehört schon vor Anhörung verurteilt. Sicher ist das was vorgefallen, ob einvernehmlich oder nicht, muß das Gericht klären. Auf jeden Fall sind die Beweise erdrückend und er kann schon mal seine
Sachen ordnen, die politischen Ämter übergeben und hoffen, daß es nur 2 Jahre unbedingt werden, noch dazu, wo fast ausschließlich Frauen urteilen.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 16:44

Danke, Redaktion für die Freiheit, hier zu posten! Jede Menge Gelegenheit, zu schweinigeln und zu blödeln. Es geht aber schon um ein ernstes Thema: die gegen Männer politmedial so aufgeheizte schuldvermutende Stimmung, die gerne auch von AnwältInnen benützt wird. Unter der seligen Frauenministerin Prammer tönte es stündlich und täglich aus dem ORF: Männer reich, faul, pervers....Frauen arm, dreifachbelastet und OpferInnen. Für wirklich misshandelte Frauen ist sowas natürlich auch eine Zumutung.

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gedankenspieler (900 Kommentare)
am 15.01.2021 17:18

Deine Verbalunjurien kannst du gerne absondern, auch wie arm du als Mann bist. Ich nehme an, dass dir eine oder mehrere Frauen dabingrlaufen sind, ist mir wurscht, da nicht mein Problem. Dass du allerdings auf eine so große Politikerin, wie die leider viel zu früh verstorbene Barbara Prammer, deinen Frust ablädtst, zeichnet dich als das aus, was du bist - ein armes, chauvinistisches Würstel.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 17:55

Hochniveauvoller Gedankenspieler, könnten Sie mir bitte die Worte und die Person nennen, die/mit denen ich injuriert habe? Gerne schildere ich Ihnen meine persönlichen Erfahrungen aus Diskussionen mit der seligen Ministerin in direkter Begegnung zu dritt und auch zu zweit mit der Genannten im Fernsehen. Meiner langjährigen Beobachtung nach ist ein wesentlicher Grund für den Niedergang der SPÖ der dogmatische geschlechterkämpferische Feminismus. Dieser übersieht, dass die Menschheit aus Männern und Frauen besteht und somit jeder Mann auch ein weibliches Umfeld hat und daher der blindwütige Geschlechterkampf der Frauen, gerade, wenn er erfolgreich ist, Frauen und Männer schädigt.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 15.01.2021 19:46

Du wirfst Anwältinnen und nicht näher bestimmten medialen Stimmungsmachern Vorverurteilung vor, die zum Nachteil der mutmaßlichen Täter führen.

Das ist nicht nichts. Sondern ein unzulässige Pauschalverurteilung. Auch gegen Frau Prammer, die eindeutig mehr sagte.

Dass jetzt Frauen jetzt wenigstens theoretisch gleich viel zu sagen haben, wirst du in deinem Alter auch noch aushalten können.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 15.01.2021 20:03

Laut seinen von ihm selbst ins Netz eingestellten Infos ist der Dr. Edgar Scheidungsvater 2er Kinder und langjähriger Aktivist von so einschlägigen Väterrechtevereinen wie "Recht des Kindes auf beide Eltern" und somit offenkundig ein Verlierer einer ziemlich unschönen Scheidung und daher nachvollziehbar entsprechend traumatisiert - mit ein Grund, dass er glaubt, dass das „links-linkgrüne Emanzentum“ und „die Gleichberechtigung“ dafür verantwortlich sind, dass "Europa demografisch von Muslimen und Afrikanern übernommen wird." Also auch Grund für die unterschwellige Unterstellung "Weiber lügen ohnehin" und "der arme, sicher zu unrecht beschuldigte Mann" - quasi kongruent mit dem ideologisch nahestehendem Blaunbauern...

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Herzer (244 Kommentare)
am 15.01.2021 16:44

Wer im Betrieb oder Amt den notwendigen Abstand nicht wahrt, macht sich angreifbar.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 16:45

Ein prägnanter, sehr weiser Satz, Herzer!

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Herzer (244 Kommentare)
am 15.01.2021 16:54

Danke, galt für mich in 40 Berufsjahren auch für das Verhältnis zu Lieferanten und Auftragnehmern und hat mir viel Ärger erspart.

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Nacharbeiter (7.603 Kommentare)
am 15.01.2021 16:57

Gewiss, Herzer, ganz abgesehen von der Erotik.....die Lieferanten!.....wenn einen da einre eintunken will! Von intern oder extern.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 15.01.2021 19:53

Tja, Anstand und Abstand kann man immer noch empfehlen.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 15.01.2021 15:30

Besonders delikat das Taschentuch welches nach dem Onanieren im Mistkübel landete, und welches die MA angeblich wieder herausgeholt hat, und das alles im Keller des Gemeinderates.

Aber vorerst gilt für ALLE die Unschuldsvermutung, denn oft schon wurden in solchen Fällen ganze Existenzen ruiniert, gilt für BEIDE Seiten !

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Steuerzahler2000 (4.200 Kommentare)
am 15.01.2021 15:06

"Der Bürgermeister bestritt zunächst, dass es sich um seine DNA handelte, und verweigerte laut Anklage zunächst einen DNA-Abstrich. Erst später, als das Gutachten vorlag, sagte er, er habe das Taschentuch beim Onanieren im WC im Keller des Gemeindeamts verwendet und anschließend in einen Mistkübel geworfen. Vermutlich habe es die Mitarbeiterin aus dem Abfalleimer geholt, so der Angeklagte damals."

Märchenstunde ?

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Naturaland (1 Kommentare)
am 15.01.2021 14:26

Wer die Leute wirklich kennt, weiß dass er kein Sextäter und Sie kein Fan der MeToo-Bewegung ist. Es ist traurig, dass es so weit gekommen ist und einen Riss durch die Familien und Freundschaften gezogen hat. Ich hoffe für beide dass sie Ihren Rückhalt in der Familie haben, denn wer Recht hat muss nicht immer Recht bekommen. "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand"

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