Volle Berufung gegen Urteil nach Mord an Studentin
LINZ. Jener 29-Jährige, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll, hat volle Berufung gegen das Urteil des Landesgericht Linz vom vergangenen Freitag eingelegt.
Er erhob Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs und Berufung gegen die lebenslange Haftstrafe und Einweisung in eine Anstalt. Das berichtete das Gericht auf APA-Anfrage.
Der in Honduras geborene Angeklagte lebte in Spanien. Das spätere Opfer, seine ebenfalls aus Honduras stammende Cousine, studierte in Österreich und lebte bei ihrer Halbschwester und deren Familie in Leonding (Bezirk Linz-Land). Der 29-Jährige und die 25-Jährige verstanden sich gut. Er dürfte sich aber mehr erwartet haben als Freundschaft. Bei einem Besuch über Weihnachten bei der Frau in Leonding habe er ihre Zurückweisung erlebt. In der Nacht auf den 27. Dezember habe er die junge Frau gewürgt und mit einem Steakmesser gezwungen, mit ihm in den Keller zu gehen, wo er sie vergewaltigt habe, so der Staatsanwalt. Danach saßen die beiden einander drei Stunden lang im Keller gegenüber - er mit dem Messer in der Hand. Zuletzt habe er sie gewürgt und ihr sechs Stiche in den Brustbereich versetzt.
In der Früh soll er versucht haben, auch die Halbschwester der Toten und ihren Ehemann zu töten. Letztlich gelang es dem Mann aber, den Angreifer mit einem Messer in Schach zu halten und - gemeinsam mit seinem im Nachbarhaus lebenden Vater - zu fesseln. Im Prozess fällten die Geschworenen einen einstimmigen Schuldspruch. Die Strafe wurde mit lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher festgesetzt. Gegen dieses Urteil schöpft der Angeklagte nun alle Rechtsmittel aus. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Für solche Fälle gehört die Todesstrafe wieder her. Das würde die Gefängnisse entlasten.
Die Menschheit hat sich seit Hammurapi I doch schon ein wenig weiterentwickelt, offensichtlich jedoch nicht alle.
Die Weiterentwicklung sieht man eh tagtäglich in vielerlei Hinsicht 🤦♂️
Richtig !!
Ich schätze, dass sich am Urteil nicht mehr viel ändern wird...
Aber er hat ein Recht auf Rechtsmittel.
Solange er die Kosten der Revision nicht tragen muss.......
Und so einen dürfen wir dann lebenslang durchfüttern, bekommt gratis Wohnung, Heizung, ärztliche Betreueung, wenn er krank ist... etc.
Lebenslang und Einweisung. Den Einspruch finde ich nachvollziehbar, denn noch höher kann die Strafe nicht ausfallen.
Frau Kastner hat dies gewohnt gut begründet.
Was für eine erbärmliche Kreatur.
Am Ende bekommt der kranke Mensch lebenslang und Ende. Er kann berufen was er will die Beweislage ist eindeutig und erdrückend. Wer mir Leid tut sind die Verwandten. Wer bei so einer Tat Berufung einlegt zeigt nochmals klar mit wem wir es zu tun haben.
Mir tut der Steuerzahler leid.
Wahnsinn, der ist mehr als Ge.. .. ...!!😠
Und wir zahlen das alles...
Ja wenn man brav hackeln geht, kommt das Finanzamt und holt sich ihre Kohle!
So denkt halt die biertisch-egomanische Pfuscherseele!
Wir leben in einem Sozialstaat und daher zahl ich gerne meine Abgaben. Im Gegenzug bin ich froh, wenn ich entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen kann, wenn ich sie brauche. Oder wenn der Nachbar nicht gleich unter der Brücke schlafen muss wenn er seinen Job verliert. Etc.
Mühe hab ich allerdings mit solchen "Menschen". In speziellen, wohlbegründeten Fällen sollten sie von ihrem Leid erlöst werden dürfen.