Sieben Jahre Haft für Welser Apple-Händler
WELS. Staatsanwaltschaft hat Berufung wegen zu niedriger Strafhöhe angemeldet, Urteil ist nicht rechtskräftig
Früher als erwartet ist am Dienstag der Prozess gegen einen Welser Ex-Unternehmer am Landesgericht Wels zu Ende gegangen. Der 50-jährige Hauptangeklagte wurde wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida und Falschaussage zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Strafrahmen lag bei bis zu zehn Jahren.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat bereits Berufung wegen zu niedriger Strafhöhe angemeldet. In Berufung wird auch der verurteilte ehemalige Apple-Händler gehen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Laut WKStA hat der Welser einen Schaden von mehr als fünf Millionen Euro zu verantworten. Bei der Fusion von mcworld mit dem doppelt so großen Mitbewerber mcshark im Jahr 2013 schlitterte zuerst mcworld und infolge die übrigen Firmen des Apple-Händlers in die Pleite. Die OÖN haben ausführlich berichtet. In der Vorwoche brach der Angeklagte erstmals das Schweigen und versuchte, die Insolvenz des fusionierten Unternehmens mit einem österreichweiten Filialnetz und 320 Mitarbeitern als Folge widriger Umstände darzustellen. Das Management habe Fehler begangen, als Eigentümer sei er im Beirat oft überstimmt worden.
Als Beitragstäter mussten sich auch ein früherer Vertrauter, der in mehreren Gesellschaften als Geschäftsführer agierte, und die Ex-Frau verantworten. Der Zweitangeklagte wurde zu 16.000 Euro Geldstrafe und zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt, die Ex-Frau zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten. (krai)