16-Jähriger handelte im großen Stil mit Kinderpornos
WIEN. Der 16-Jährige kam bei dem Prozess in Wien ohne Strafe davon - gemäß des Jugendgerichtsgesetzes erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe.
Mehr als außergewöhnlich war der Fall, der am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt wurde. Ein erst 16 Jahre alter Bub hatte im Darknet in großem Stil und auf ausgesprochen professionelle Weise mit pornografischem Material von missbrauchten Kindern gehandelt.
Der 16-Jährige, der fast noch kindlich wirkt, wurde wegen Besitzes, Weitergabe und gewerbsmäßigen Handels mit kinderpornografischem Material verurteilt. Aus der Urteilsbegründung ging hervor, dass er sich seit 2021 - damals war er 14 - bis zum Sommer 2022 insgesamt 2100 verbotene Dateien verschafft, abgespeichert und in weiterer Folge auf einem Marktplatz im Darknet Interessenten angeboten hatte. Die Verkäufe wickelte der Bursche hochprofessionell ab, indem er sich etwa Online-Chats bediente oder Schnipsel von einschlägigen Videos herstellte, die als so genannte Teaser zu haben waren. Er stellte auch Screenshots mit Preislisten her und bot "Beweise" dafür an, dass es das offerierte Material tatsächlich gab.
Richterin: "Das ist unvorstellbar"
Als ihm die Polizei auf die Spur kam, legte der Bub ein umfassendes Geständnis ab. "Sie haben offen die Karten auf den Tisch gelegt", billigte ihm die Richterin zu. 51 Uploads waren zum Zeitpunkt seiner ersten Beschuldigteneinvernahme bekannt, nachdem der Schüler reinen Tisch gemacht hatte, zeigte sich, dass es mit 156 Uploads mehr als die dreifache Menge an hochgeladenem Material gab.
Warum der 16-Jährige ohne Strafe davonkam
"So was, was da passiert ist, ist unvorstellbar", meinte die Richterin. Dessen ungeachtet kam der 16-Jährige aufgrund der besonderen Umstände der Tat und des Täters, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert wurden und über die daher nicht berichtet werden kann und darf - ohne Strafe davon. Gemäß einer Bestimmung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe.
§ 13 JGG sieht vor, dass der Ausspruch einer wegen einer Jugendstraftat zu verhängenden Strafe für eine Probezeit vorzubehalten ist, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldspruch und die Androhung des Strafausspruchs allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen genügen, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten. Im konkreten Fall legte die Richterin eine dreijährige Probezeit - das Maximum, was das Gesetz bietet - fest, innerhalb der sich der Bursch nichts zuschulden kommen lassen darf.
Mehr als 6000 Euro verdient
Zusätzlich wurde dem 16-Jährigen per Weisung der Beginn und regelmäßige Nachweis einer Psychotherapie auferlegt und Bewährungshilfe angeordnet. Das Gericht ging weiters davon aus, dass der Bub mit den gehandelten Kindesmissbrauchsdarstellungen zumindest 6.000 Euro verdient hatte - diesen Betrag muss er zurückbezahlen.
In Begleitung der Eltern
Für die Richterin bestand kein Zweifel, dass der Schüler mit letzterem auch ohne finanzielle Unterstützung seiner Eltern, die ihn zur Verhandlung begleitet hatten, keine Schwierigkeiten haben wird: "Sie sind so intelligent, dass Sie sehr bald sehr gut verdienen waren." Und sie gestand dem Jugendlichen zu, dieser habe "an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt" und sich gegenüber den Ermittlungsbehörden "sehr kooperativ" verhalten.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 16-Jährige nahm es nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger und seinen Eltern an, der Staatsanwalt gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
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