2 Mädchen missbraucht: Anklage gegen 8 Jugendliche im Pongau
BISCHOFSHOFEN. Bei einem Vorfall am 25. Dezember 2023 soll in Bischofshofen (Pongau) eine Gruppe Burschen zwei stark betrunkene Mädchen im Alter von damals 15 und 16 Jahren zum Teil schwer sexuell missbraucht haben.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage gegen sechs Jugendliche und zwei junge Erwachsene im Alter von heute 16 bis 19 Jahren erhoben. Alle Beschuldigten machten bisher von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
"Wehrloser Zustand ausgenützt"
Die Burschen sollen die beiden Mädchen im Zuge einer Party bei einer der jungen Frauen daheim zunächst mit harten alkoholischen Getränken betrunken gemacht haben. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch informierte, sollen sie dann "in wechselnder Zusammensetzung sexuelle Handlungen verschiedener Art" an den jungen Frauen vorgenommen haben und "dabei teilweise den auf deren Alkoholisierung zurückzuführenden wehrlosen Zustand der Opfer ausgenützt haben."
Fotos und Videos von Übergriffen
Außerdem fertigten die meisten der Angeklagten auch Fotos und Handyvideos von den Übergriffen an. Die später von der Polizei sichergestellten Aufnahmen belasten die Burschen nun schwer. Die beiden Opfer erlitten jeweils eine schwere Körperverletzung in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung, was die Strafdrohung erhöht, so die Staatsanwaltschaft. Im Falle einer Verurteilung drohen den meisten der Beschuldigten bis zu 7,5 Jahre Haft, in einem Fall sogar bis zu 15 Jahre Haft.
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Serben, Türken und Österreicher mit Migrationshintergrund. Sie alle waren zum Tatzeitpunkt gerichtlich unbescholten, einige von ihnen wurden aber inzwischen wegen anderer Delikte verurteilt. Unter anderem sollen sie im Juni 2024 einen 22-jährigen Kosovaren am Bahnhof Bischofshofen mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt haben.
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es wird der Tag kommen wo es selbstverständlich sein wird, sich von fremden Verbrechern dauerhaft zu verabschieden.
Die Täter sollten Strafe zahlen. Im Fall das diese Zahlungsunfähig sind sollte dessen Familie für den Schaden aufkommen. Weiters sollten alle Täter Österreich verlassen müssen und erhalten ein Aufenthaltsverbot in Österreich auf Lebzeiten!!!
Warum soll der Steuerzahler für die Unterbringung in österreichischer Haft aufkommen müssen???
Sippenhaftung gilt nicht!