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8-Jährige missbraucht: Erschreckender Cyber-Grooming-Fall in Wien

Von nachrichten.at/apa, 06. Dezember 2024, 12:25 Uhr
Justiz Gericht Verhandlung Urteil
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Ein erschreckender Fall von Cyber-Grooming - dabei werden Kinder und Jugendliche im Internet gezielt manipuliert, wobei die Täter auf Straftaten, insbesondere sexuelle Übergriffe abzielen - hat sich im vergangenen Frühjahr in Wien ereignet.

Ein Mann brachte eine Achtjährige dazu, sich bei der Vornahme sexueller Handlungen zu fotografieren und zu filmen und ihm das Material zu schicken. Der Tatverdächtige - ein bisher unbescholtener 33-Jähriger - konnte ausgeforscht werden.

Am kommenden Mittwoch muss sich der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Herstellung von bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial bzw. bildlichen sexualbezogenen Darstellungen von minderjährigen Personen am Landesgericht für Strafsachen verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Mann gab sich auf Snapchat als 19-Jähriger aus

Laut Strafantrag, der der APA vorliegt, schrieb der Mann die Achtjährige Ende Mai auf Snapchat an und begann mit ihr auf dieser Plattform und später über WhatsApp zu kommunizieren. Dabei gab sich der Angeklagte als 19-Jähriger aus, während die Volksschülerin ihm ihr wahres Alter nannte. Im Zug des Chattens soll der 33-Jährige das Kind zunächst dazu gebracht haben, ihm Bilder von ihrem Intimbereich zu schicken. In weiterer Folge soll er die Betroffene zu geschlechtlichen Handlungen überredet haben, wobei das Mädchen Fotos und Videos anfertigte, die sie dem vermeintlich 19-Jährigen auf dessen Aufforderung hin übermittelte.

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Das Ganze flog auf, als der ältere Bruder der Volksschülerin mitbekam, dass diese auf Snapchat mit einem gewissen "Sam" kommunizierte. Er informierte am 9. Juni die Mutter, die das Mobiltelefon ihrer Tochter an sich nahm und sichtete. Nachdem sie den Chatverlauf mit "Sam" wahrgenommen hatte, begab sich die Mutter unverzüglich zur Polizei, übergab den Beamten das Handy ihrer Tochter und erstattete Anzeige. Der Tatverdächtige war über seine Mobilnummer rasch ausfindig gemacht.

Staatsanwältin für "tat- und schuldangemessene" Strafe

In seiner Beschuldigteneinvernahme machte der 33-Jährige vor der Polizei keine Angaben. "Er führte aber in seiner Stellungnahme aus, er bekenne sich reumütig schuldig und bedaure seine Tat zutiefst", hält die Staatsanwältin in ihrem Strafantrag fest. Sie verlangt eine "tat- und schuldangemessene" Bestrafung des Angeklagten.

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