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"Bandenkrieg": Hochsicherheitsprozess am Wiener Landesgericht

Von nachrichten.at/apa, 10. Juli 2024, 13:44 Uhr
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(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Am Donnerstag wird am Wiener Landesgericht gegen einen 20-jährigen Syrer verhandelt, der am 17. März 2024 am Reumannplatz einen 20 Jahre alten Buschen niedergestochen haben soll, der sich mit seiner Freundin beim Eissalon Tichy auf ein Eis verabredet hatte.

Die Verhandlung wurde kurzfristig in den Großen Schwurgerichtssaal verlegt, außerdem wurde ein ausnahmsloses Film- und Fotografierverbot erlassen. "Aus Sicherheitsgründen", wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn sagte.

Teil von 505/515-Bande

Zu näheren Hintergründen hielt sich Salzborn Mittwochmittag auf APA-Anfrage bedeckt. Die Verhandlung dürfte allerdings von einem Großaufgebot der Polizei überwacht werden, auch weitere Sicherheitsvorkehrungen sollen im Vorfeld veranlasst worden sein. Der Angeklagte dürfte nämlich der so genannten 505/515-Bande angehören - einem Zusammenschluss junger, ursprünglich aus Syrien und Afghanistan stammender Männer, die sich seit Jahresbeginn in einem gewalttätigen Konflikt mit Tschetschenen befindet, der die Polizei in der Bundeshauptstadt auf Trab hält. Mehrere bewaffnete Auseinandersetzungen mit Schwerverletzten in mehreren Bezirken sind seit Ende Jänner dokumentiert. Anfang Juni wurde ein 30-jähriger Tschetschene im Arthaberpark in Favoriten niedergestochen und lebensgefährlich verletzt, am vergangenen Wochenende kam es an von Freitag bis Sonntag jeweils nach Einbruch der Dunkelheit zu Straßenkämpfen in der Brigittenau und in Meidling mit zumindest vier Schwerverletzten.

Gewalttaten gegen Tschetschenen

Obwohl das Opfer, das vor dem Eissalon Tichy niedergestochen wurde, keine tschetschenischen Wurzeln hat, kursieren in der tschetschenischen Community Aufrufe, zur morgigen Verhandlung zu kommen. Der angeklagte Syrer wird in sozialen Medien für Gewalttaten gegen Tschetschenen verantwortlich gemacht, die womöglich den Strafverfolgungsbehörden noch gar nicht bekannt bzw. noch nicht gerichtsanhängig sind.

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