Coronavirus: Alle Ausnahme-Maßnahmen im Überblick
WIEN. Ein Überblick über die Ausnahme-Maßnahmen, mit denen soziale Kontakte beschränkt werden sollen, um das Coronavirus einzudämmen.
1.000 Corona-Infizierte und drei Todesopfer wurden Montag in Österreich gezählt, drei Wochen nach der ersten entdeckten Ansteckung. Um das Schlimmste zu vermeiden, hat die Regierung harte Maßnahmen ergriffen: Das öffentliche Leben wurde auf ein Minimum beschränkt, die sozialen Kontakte eng begrenzt. Die Wirtschaft trifft die Pandemie schwer, hier soll mit einem Hilfsfonds das Schlimmste vermieden werden. Die "Verkehrsbeschränkungen" traten mit Montag in Kraft, zunächst auf eine Woche begrenzt, von einer Verlängerung kann man wohl ausgehen.
Soziale Kontakte, Schulen
BESCHRÄNKTE SOZIALE KONTAKTE: Ab Montag - für zunächst eine Woche - sind die Österreicher angehalten, daheim zu bleiben. Verlassen werden dürfen Haus oder Wohnung nur für die Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist), die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Lebensmitteleinkauf, Arzt- oder Therapiebesuch, Geldabheben und Versorgung von Tieren), Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Menschen und Bewegung im Freien alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt. Bei allen Kontakten mit anderen (im Geschäft, den Öffis, am Arbeitsplatz oder beim Spazierengehen) muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Zum Spazierengehen darf man mit dem Auto etwa an den Stadtrand fahren.
STRAFE: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro.
VERANSTALTUNGSVERBOT: Alle Veranstaltungen - im Sport- oder Kulturbetrieb - sind abgesagt, die Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sollen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Widersetzt sich eine Gruppe der Aufforderung zur Auflösung, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
FREIZEIT- UND SPORTBETRIEBE, SPIELPLÄTZE: Sind wie generell alle "öffentlichen Plätze der Begegnung" seit Montag geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden. Für Verstöße gegen das Betretungsverbot drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
HOMEOFFICE: Unternehmen müssen den Arbeitnehmen, so weit es möglich ist, das Arbeiten zu Hause ermöglichen. Viele Unternehmen setzen auf streng getrennte Teams - eines im Betrieb, eines zu Hause, damit im Fall einer Infektion zumindest ein Teil der Mitarbeiter einsatzfähig ist.
EINKAUF/HANDEL: Ab Montag bleiben - zunächst für eine Woche - Geschäfte geschlossen, die nicht zur Grundversorgung nötig sind. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Tierfutter- und Agrarhandel, Handyläden, Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe, Sicherheits- und Notfallprodukte und Wartung. Lieferdienste und Reinigungsdienste arbeiten weiter.
GASTRONOMIE: Alle Gasthäuser und -höfe, Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eisdielen und -salons, Kaffeehäuser und Konditoreien, Tanzcafes, Bars, Diskotheken und Nachtclubs sind ab Dienstag komplett geschlossen. Ausgenommen sind nur Lieferservices ohne Kundenverkehr und die Verköstigung von Hotel-Gästen.
BEHERBERGUNGSBETRIEBE/TOURISMUS: Zunehmend werden auch Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe behördlich geschlossen: In Oberösterreich sind sie ab Dienstag gesperrt (mit Ausnahme nur von Kurhotels und Reha-Zentren). Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten haben mit dem Wochenende die Wintersaison beendet und die Lifte eingestellt, seit Montag sind die Beherbergungsbetriebe zu. Auch die Skigebiete in der Steiermark und Oberösterreich haben den Betrieb beendet. Sehenswürdigkeiten wie z.B. Schloss und Tiergarten Schönbrunn in Wien sind zugesperrt.
ÖFFENTLICHER VERKEHR: Bleibt aufrecht, ebenso Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur.
KURZPARKZONEN: Angesichts der Ansteckungsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln (deren Fahrer etwa durch Sperren der nahen Türen geschützt werden) haben Wien (ab Dienstag) und die Landeshauptstädte die Kurzparkzonen gelockert. Parkscheine sind nicht mehr erforderlich.
SCHULEN: Seit Montag ist - bis Ostern - der Unterricht allen Schulen eingestellt. An Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen wird Betreuung angeboten für jene Kinder, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben. Das waren am ersten Tag fünf bis sieben Prozent der Unter-14-Jährigen. Die Schüler sollen auf E-Learning umsteigen bzw. vorbereitete Übungsaufgaben bearbeiten. Neuer Stoff wird nicht durchgemacht, Schularbeiten, Tests und Prüfungen entfallen. Auch die ursprünglich noch geplante Präsentation von vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) oder Diplomarbeiten für die Matura wurde gestrichen.
KINDERGÄRTEN: An den Kindergärten sind die Eltern ebenfalls gebeten, die Kinder nur mehr zu bringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt - und auch das wurde am ersten Tag nur wenig in Anspruch genommen. Der Besuch im letzten Kindergartenjahr ist nicht mehr verpflichtend.
HOCHSCHULEN: An den Hochschulen gibt es ebenfalls seit Monat keine Präsenzveranstaltungen mehr. Die öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen haben auf Distance Learning umgestellt, vielfach findet auch kein Parteienverkehr statt. Große Bibliotheksräume sind geschlossen, Sportveranstaltungen an den Universitätssportinstituten wurden ausgesetzt. Der Forschungsbetrieb wird aber weitergeführt.
SONDERBETREUUNGSZEIT FÜR ELTERN: Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren - wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Wobei die Regierung ausdrücklich darauf hinweist, dass Großeltern (als Risikogruppe) keine Alternative sind. Gewährt ein Arbeitgeber die Freistellung, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten. Beschränkt ist dies - wie die Schulschließungen - vorerst bis Ostern.
Quarantäne, Spitäler, Ärzte
TELEFON-HOTLINES: Menschen, die wegen Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit vermuten, an Corona erkrankt zu sein, sollen das Haus nicht verlassen - also nicht zum Arzt oder ins Spital gehen, sondern die Telefonnummer 1450 wählen. Für allgemeinen Fragen und Sorgen rund um das Virus wurde die Infoline 0800 555 621 eingerichtet.
QUARANTÄNEZONEN: Drei besonders vom Coronavirus betroffene Gebiete stehen seit Freitag für zwei Wochen unter Quarantäne: Das Paznauntal mit Tourismus-Hotspots wie Ischgl und Galtür sowie St. Anton am Arlberg (beide in Tirol) sowie die Kärntner Gemeinde Heiligenblut sind isoliert. Gäste dürfen ausreisen, müssen sich aber ausweisen und dazu verpflichten, bis nach Hause durchzufahren. Die Herkunftsländer der Touristen werden informiert. Auch Menschen, die seit 28. Februar in diesen Gegenden waren oder Kontakt zu Einwohnern hatten, müssen für 14 Tage zu Hause bleiben.
KRANKENHÄUSER: In so gut wie allen Spitäler und Pflegeheimen sind Besuche verboten - ausgenommen nur der Palliativbereich, Intensivstationen und bei Kindern, und dann beschränkt auf Einzelpersonen. Überwacht wird dies z.B. ab nächster Woche in den Wiener KAV-Krankenhäusern mit Zutrittskontrollen samt Aufnahme der Personendaten. Spitalsambulanzen sollen nur bei absoluter Notwendigkeit aufgesucht werden.
KRANKENBETTEN: Das Gesundheitsweisen bereitet sich auf den Anstieg von Corona-Erkrankten vor. Nicht unbedingt nötige Operationen werden verschoben, die Intensivbetten-Kapazität wird ausgebaut. In Wien wird die Messehalle in der Leopoldstadt für ein Groß-Lazarett vorbereitet. Ab nächster Woche stehen dort 880 Betten für Patienten mit einem leichten Verlauf bereit, die nicht zu Hause betreut werden können.
PFLEGEHEIME: In den Senioren- und Pflegeheimen gilt weitgehend ein Besuchsverbot. Teilweise - etwa in Oberösterreich - wurde auch die Aufnahme auf ein Minimum reduziert. Viele Seniorenheime, Behinderten-Wohneinrichtungen und mobile Dienste wurden auf Notbetrieb heruntergefahren. "Seniorenclubs" bleiben zu, um diese Risikogruppe zu schützen. Um die 24-Stunden-Pflege sicherzustellen, verhandelt Österreich mit Tschechien und Slowakei (die die Grenzen geschlossen haben) über Ausnahmeregelungen.
ÄRZTE: Patienten sind aufgefordert, nicht dringend notwendige Arztbesuche zu unterlassen. Wenn man zum Arzt geht, soll man vorher telefonisch einen Termin vereinbaren - und dann pünktlich erscheinen, damit es nicht zu großen Ansammlungen in den Wartezimmern kommt. Rezepte können seit Montag telefonisch beim Arzt "bestellt" werden, dieser übermittelt es der Apotheke per Mail oder Fax - und dort kann man das Medikament entweder selbst abholen oder abholen lassen. Im Notfall bringt die Apotheke lebenswichtige Medikamente zum Patienten nach Hause. "Der Patient oder die Patientin kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder - das ist die zweite Möglichkeit - eine andere Vertrauensperson damit beauftragen", erläuterte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr. "Die dritte Möglichkeit ist, dass die Apotheke im Notfall und bei lebenswichtigen Medikamenten diese zum Patienten nach Hause bringt."
Ausland, Reisen, Wirtschaft
KEINE REISEN: Das Außenministerium rät Österreichern von Reisen in der ganzen Welt ab, für alle Länder gilt zumindest Stufe 4 "Hohes Sicherheitsrisiko". Im Ausland aufhältige Österreicher werden zurückgeholt.
REISEWARNUNGEN: Für eine Reihe von besonders unter dem Coronavirus leidenden Ländern gibt es formelle Reisewarnungen (die auch zu kostenlosen Stornierungen berechtigen) - nämlich: Frankreich, Iran, Italien , Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien, Südkorea, Ukraine und Vereinigtes Königreich sowie für den besonders betroffenen Teil Chinas.
GRENZEN DICHT: Österreich hat seine Grenze zu Italien geschlossen. Seit Mittwoch 12.30 Uhr dürfen Italiener nicht mehr einreisen. Italien-Rückkehrer müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Seit Freitag Mitternacht sind 47 kleinere Grenzübergänge geschlossen (darunter auch das Timmelsjoch in Tirol oder der Plöckenpass in Kärnten), jener in Thörl-Maglern ist nur noch zwischen 6 und 21 Uhr offen. Auch viele andere Länder haben ihre Grenzen geschlossen - teils mit Ausnahme für jene Menschen, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Dazu zählen Tschechien, die Slowakei, Serbien und Slowenien, Dänemark. Ungarn hat angekündigt, keine Ausländer mehr ins Land zu lassen. Personenkontrollen gibt es auch an Österreichs Grenze zu Liechtenstein und der Schweiz. Deutschland lässt u.a. aus Österreich nur noch Personen mit "triftigem Reisegrund", darunter Berufspendler, einreisen.
Die EU hat angekündigt, ab Dienstag ihre Außengrenzen für 30 Tage dicht zu machen. Die USA hat vergangenen Donnerstag ein Einreiseverbot für alle EU-Bürger verhängt.
FLÜGE: Der Flugverkehr wird auf ein Minimum heruntergefahren. Austrian Airlinies und Laudamotion stellen ab Mittwochnacht den Flugverkehr komplett ein. Seit Montag dürfen keine Züge und Flugzeuge aus Frankreich, der Schweiz und Spanien mehr nach Österreich, ab Dienstag gilt dies auch für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNGSFONDS: Zentrales Instrument zur Finanzierung der wirtschaftlichen Krisenfolgen ist der mit vier Mrd. Euro dotierte, am Sonntag in einer Sondersitzung des Nationalrats eingerichtete Fonds. Da dies aller Voraussicht nach nicht reichen wird, hat die Regierung schon angekündigt, weitere Mittel locker zu machen. Finanziert werden aus dem Fonds Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung und die ausgeweitete Kurzarbeit (mit 400 Mio. Euro). Um die Zahlungsfähigkeit der Firmen zu sichern soll es u.a. Kreditgarantien und Überbrückungskredite geben sowie die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Für Einpersonenunternehmen (EPU) und Familienbetriebe sind zwei eigene Härtefonds geplant, für sie soll es "Cash on the hand" geben.
KURZARBEIT: Die Mittel für Kurzarbeit werden massiv (von 20 auf zumindest 400 Mio. Euro) aufgestockt. Um trotz des verordneten Stillstands vieler Unternehmen möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, konnten Unternehmen schon ab Montag ihre Mitarbeiter für ein neues Kurzarbeitsmodell anmelden - das eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion vorsieht bis hin zur Variante, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. Auch der Kostenersatz für die Unternehmer wird angehoben. Gut verdienende Arbeitnehmer sollen aber ebenfalls einen Beitrag leisten: die vollen 90 Prozent des Lohns erhält nur, wer maximal 1.700 Euro brutto verdient. Darüber schmilzt die Ersatzrate auf bis zu 80 Prozent ab.
LIQUIDITÄTSHILFEN: Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.
HAFTUNGSÜBERNAHMEN: Die Regierung hat Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen in der Gesamthöhe von 100 Mio. Euro zugesagt - für Hotels, die wegen des Virus SARS-CoV-2 mehr als 15 Prozent an Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
GARANTIEN: Für KMU hat die Regierung bisher zugesagt, Garantien für Überbrückungsfinanzierungen bis zur Gesamthöhe von 10 Mio. Euro zu übernehmen.
Politik, Justiz, Behörden
NATIONALRAT: Der Nationalrat tritt trotz Coronakrise auch diese Woche noch einmal zusammen - allerdings ein wenig "verstreut": Die 183 Abgeordneten sitzen nicht alle eng nebeneinander im Redoutensaal, ein Teil von ihnen nimmt auf auf der Galerie und in der Präsidentenloge Platz. Am Wochenende hat das Parlament eine Sonderschicht eingeschoben, um den das COVID-19 Gesetz und den 4-Milliarden-Hilfsfonds zu beschließen. Das Gesetz ist die Grundlage für die jetzt geltenden Maßnahmen.
LANDTAGE: In den meisten Ländern sind die Landtagssitzungen der nächsten Wochen abgesagt, Regierungssitzungen werden teilweise per Videokonferenz abgehalten. Nur das steirische Landesparlament muss am Dienstag zusammentreten, um die Verschiebung der Wahlen am Sonntag zu ermöglichen.
WAHLEN: Vorarlberg und die Steiermark haben ihre am 15. bzw. 22. März angesetzten Gemeindevertretungswahlen verschoben. Am Freitag fand aber der Vorwahltag in der Steiermark statt. Die bereits laufenden Vorbereitungen für die - erst im Herbst anstehende - Wiener Wahl haben die Parteien unterbrochen.
POLITISCHE VERANSTALTUNGEN: Die Parteien halten keine Versammlungen mehr ab. So hat die Wiener FPÖ am Samstag darauf verzichtet, ihren neuen Parteichef zu küren.
GERICHTE: Der Betrieb an den Gerichten ist auf ein Minimum beschränkt. Nur mehr unbedingt nötige Verhandlungen - etwa über Haftsachen - werden durchgeführt. Der Parteienverkehr ist aufs Nötigste beschränkt, auch Akteneinsicht wird - wo möglich - auf elektronischem Weg durchgeführt. Amtstage dürfen nur in dringenden Fällen mit Voranmeldung genützt werden.
STRAFANSTALTEN: Die Kontakt zwischen Häftlingen und Außenwelt wird weitestgehend unterbunden. Aus- und Freigänge sind gestrichen, Besuche durch Angehörige verboten. Nur in dringenden Fällen dürfen - unter weitreichenden Schutzvorkehrungen - Anwälte, Bewährugshelfer und Erwachsenenvertreter die Insassen sehen.
VERWALTUNG/BEHÖRDEN: Behörden und sonstige öffentliche Stellen - etwa Krankenkassen - haben den Parteienverkehr auf das Nötigste reduziert. In manchen Bundesländern sind Bürgerservicestellen oder Bezirkshauptmannschaften komplett geschlossen, die Beratung erfolgt telefonisch oder online, auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ihre Kundenservicestellen geschlossen. Die noch offenen Stellen haben ihre Öffnungszeiten teils stark gekürzt - um ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen. Die Stadt Wien oder das Arbeitsmarktservice haben die Bürger aufgerufen, Anfragen und Anliegen telefonisch oder online abzuwickeln. Viele Stellen bieten Boxen im Eingangsbereich, in die man Schriftstücke einwerfen kann.
KIRCHEN: Seit Montag sind öffentliche Gottesdienste und Versammlungen aller Kirchen und Religionsgemeinschaften ausgesetzt, auf aufschiebbare kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten wird derzeit verzichtet. Die Gotteshäuser bleiben aber für das persönliche Gebet geöffnet. Zuletzt wurde auch die römisch-katholische Bischofskonferenz - die am Montag zusammentreten sollte - abgesagt.
BEGRÄBNISSE UND TRAUERFEIERN: Dürfen nur mehr in engem Kreis stattfinden - in Wien gilt die Fünf-Personen-Beschränkung - und weitgehend auch nur mehr am Grab bzw. außerhalb der Kirchenräume, unter Appell an Erkrankte und die Risikogruppen, nicht teilzunehmen. Allenfalls können Trauerfeiern auf später verschoben werden, der Verstorbene wird konserviert.
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