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Böller und Raketen: Jedes Jahr mehr als 200 Opfer in Spitälern

Von Andreas Kremsner, 20. Dezember 2023, 10:46 Uhr
Vorsicht bei Raketen: "Sonst war es das letzte Silvester"
Die meisten Opfer sind jünger als 25 Jahre. Bild: BVS

LINZ/WIEN. Jedes Jahr ereignen sich österreichweit hunderte Unfälle mit Knallkörpern, Raketen und Böllern; Verletzte und Tote sind zu beklagen. Auch die rechtlichen Folgen können äußerst schmerzhaft sein.

Wenn bei Edmund Sackbauer in der Fernsehserie "Ein echter Wiener geht nicht unter" in der Silvestersendung eine Rakete in die Wohnung des Nachbarn fliegt, belustigt uns das seit den 1970er-Jahren.

Doch viel zu oft gehen Unfälle mit pyrotechnischen Produkten fatal aus. Häuser brennen, Menschen werden verletzt oder gar getötet. Auch für viele Tiere ist die Silvesternacht verstörend, um es höflich auszudrücken.

Pyrotechnik ist kein Kinderspiel

Wie die nüchternen Zahlen des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zeigen, müssen im Schnitt pro Jahr 210 Personen in Österreich nach Pyrotechnikunfällen ins Spital, die meisten rund um den Jahreswechsel.  Kinder und Jugendliche sind dabei auffallend  oft betroffen. 60 Prozent aller Opfer sind unter 25 Jahren, ergab die Berechnung des KFV.  

Wie die Praxis zeigt, waren bei Unfällen mit Toten und Schwerverletzten fast immer unerlaubte Böller und Raketen im Spiel. „Wir warnen eindringlich davor, ungeeignete Pyrotechnik an Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen weiterzugeben oder zu verkaufen“, appelliert Armin Kaltenegger, Leiter der Bereiche Recht und Normen sowie Eigentumsschutz im KFV.

Haftstrafen für Händler

Der Jurist verweist auf einen Fall aus der jüngeren Rechtsprechung: Das Ungewöhnliche daran ist, dass hier nicht jemand wegen unsachgemäßen Hantierens mit Pyrotechnik verurteilt wurde, sondern ein Händler, der an einen Minderjährigen eine Kugelbombe verkauft hat, wobei dieser bei der Anwendung schwere Kopfverletzungen mit Todesfolge erlitten hat: „Der Händler wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt, 4 Monate davon sogar unbedingt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber vermutlich ein mahnendes Beispiel für andere Händler dar“.  

Illegale Importe, kein Fachwissen

Immer wieder führen folgende Fehler zu schweren Unfällen: „illegaler Import“, Missachtung der Warnhinweise“, „keine ausreichenden Fachkenntnisse“, „Herstellung einer nicht fachgerechten Abschusskonstruktion“ und „Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände“. Auch hier drohen schwere rechtliche Konsequenzen, warnt Kaltenegger. In einem Fall wurden drei Täter wegen grob fahrlässiger Tötung zu jeweils acht bzw. zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. 

Tipps für die sichere Verwendung von Pyrotechnik

  • Lesen Sie die Gebrauchsanleitungen  
  • Achten Sie auf Kennzeichnungen - Kaufen Sie Feuerwerksartikeln nur im Fachhandel und achten Sie auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnung: 
  • Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt;
    Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt; stärkere Raketen ab 18 Jahren.
    Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen.
    „Schweizerkracher“ und „Piraten“ dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Beachten Sie das Verbot des Versandhandels von pyrotechnischen Gegenständen an Letztverbraucher 
  • Lagern Sie Raketen sicher - Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper bis Silvester an einem trockenen, kühlen Ort auf. 
  • Abstand halten - Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung angegebenen) Mindestsicherheitsabstand.
  • Achten Sie auf sichere Startmöglichkeiten - Verwenden Sie keine einzelnen Flaschen als Startrampen für Ihre Raketen und stecken Sie diese nicht einfach in die Erde! Flaschen in einer Flaschenkiste sind eine gute Startbasis!
  • Blindgänger kein zweites Mal zünden - Er könnte verspätet zünden.
  • Stellen Sie Feuerlöscher oder Wasserkübel bereit, um im Fall des Falles gerüstet zu sein.
  • Vollständig ausgebrannte Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Restmüll entsorgt werden.

Tipps für das sichere Zusehen

  • Halten Sie Abstand vom Geschehen - Bleiben Sie in größerer Entfernung und halten Sie sich niemals in der Schussrichtung der Raketen auf!
  • Handtaschen unbedingt geschlossen halten - Achten Sie auf Kapuzen, denn Raketen können Kleidung und Taschen entzünden.
  • Fenster und Türen unbedingt schließen - Fehlgeleitete Raketen können Brände verursachen, lagern Sie deswegen auch keinerlei brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe des Hauses oder auf Balkonen.
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Autor
Andreas Kremsner
Redakteur Online
Andreas Kremsner
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