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Mit Flipflops Autofahren - warum das keine gute Idee ist

Von nachrichten.at, 11. Juli 2024, 15:05 Uhr
Fahren mit Flip-Flops
Das Gesetz verbietet das Fahren mit Badeschlapfen nicht direkt, trotzdem rät der ÖAMTC zu festen Schuhwerk. Bei Flipflops besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Fuß und Schuh verheddert, außerdem bieten sie kaum festen Halt. Passiert ein Unfall, kann es sein, dass die Versicherung aussteigt. Bild: OEAMTC.AT

Das Gesetz verbietet das Fahren mit Badeschlapfen nicht direkt, trotzdem rät der ÖAMTC zu festen Schuhwerk.

Bei so heißen Temperaturen zwängt man sich nur ungern in Turnschuhe oder anderes festes Schuhwerk. Wer jedoch mit dem Auto unterwegs ist, sollte zumindest während der Fahrt auf Flipflops, Sandalen oder Badeschlapfen verzichten. Denn das kann gefährlich werden: "Bei sommerlichem Schuhwerk besteht die Möglichkeit, dass sich etwa die Flipflops im Pedal verheddern", sagt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Flipflops oder Badeschlapfen geben auch nicht viel Halt. "Im schlimmsten Fall rutscht man also vom Pedal ab. Gerade bei einer Vollbremsung kann das entscheidenden Einfluss haben." 

Auch mit High Heels, Wanderschuhen oder barfuß sollte man nicht Autofahren. "Der ideale Schuh besteht aus festem, bequemen Material, liegt gut am Fuß an und hat eine flache, dünne und rutschfeste Sohle", erklärt der Experte. Mit High Heels könne es schwierig werden, das Pedal durchzudrücken. Wanderschuhe seien wegen ihrer Größe unpraktisch und sperrig. Frisch rät, im Sommer ein Paar "fahrtauglicher Ersatzschuhe" im Auto zu haben, um sie für die Fahrt anziehen zu können. 

Rechtliche Konsequenzen

Zwar ist das Fahren mit luftigem Schuhwerk in Österreich nicht per se verboten. Aber Fahrzeuge dürfen nur dann benutzt werden, dass sie auch sicher beherrscht werden können. Kommt es also zu einem Unfall, weil der Fahrer oder die Fahrerin keine angemessenen Schuhe trägt, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen - nämlich dann, wenn andere Schuhe den Unfall hätten verhindern können. 

Laut den Juristinnen und Juristen des Mobilitätsclubs kann es in so einem Fall auch zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen. Es kann sein, dass die Versicherung den entstandenen Schaden nicht bezahlt. 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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2020Hallo (4.503 Kommentare)
am 11.07.2024 19:51

Nachbarin wurde am Fuß operiert - fährt mit Gips…..👎👎🙈🙈

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helmutspeil (197 Kommentare)
am 11.07.2024 15:39

Hochsaison für Erklärbären.......und bei Hitze viel trinken , gell

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