Mordprozess gegen Frauentrio: Lebenslang statt 20 Jahre Haft
KLAGENFURT. Vor einem Jahr sind drei Frauen am Landesgericht Klagenfurt im zweiten Rechtsgang wegen Mordes, Brandstiftung und Betrugs schuldig gesprochen worden.
Staatsanwältin Bettina Dumpelnik warf zwei der drei Angeklagten den Mord an einer 72 Jahre alten Villacherin vor. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Graz über die Strafberufung entschieden.
Die Strafhöhe für die Erst- und Drittangeklagte wurde bestätigt, für die Zweitangeklagte wurde das Strafmaß von 20 Jahren auf lebenslang erhöht. Das erklärte die Sprecherin des Oberlandesgerichtes Graz, Elisabeth Dieber, gegenüber der APA. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Sommer hatte der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche bestätigt, nach dem ersten Prozess am Landesgericht hatte der OGH Mängel geortet und das Urteil aufgehoben, daher musste das Verfahren ein zweites Mal geführt werden.
Die Hauptangeklagte, laut dem Psychiater Peter Hofmann "Kopf" des Trios, hatte in Klagenfurt eine lebenslange Haftstrafe erhalten, die nun bestätigt wurde. Die Zweitangeklagte, sie hatte den Mord ausgeführt, muss nun ebenfalls lebenslang hinter Gitter, in der ersten Instanz hatte sie 20 Jahre erhalten. Die dritte Angeklagte erhielt drei Jahre unbedingt. Die Hauptangeklagte hatte die Zweitangeklagte zum Mord und zu mehreren Brandstiftungen angestiftet. Zudem lockte sie gemeinsam mit der Drittangeklagten mehreren Opfern über Jahre hinweg einige 100.000 Euro heraus.
Die Betrügereien gab sie zu, auch, dass sie das esoterische Drumherum, mit dem sie die anderen beiden Frauen und ihre Opfer geblendet hatte, lediglich als Mittel zum Zweck benutzt hatte. Die Anstiftung zum Mord bestritt sie ebenso vehement wie jene zu den vier Brandstiftungen. Bei einer dieser Taten gab es ein Großfeuer mit 700.000 Euro Schaden. Die beiden anderen Angeklagten verantworteten sich geständig.