Weihnachten: So bringen Sie Ihren Christbaum richtig nach Hause
Die letzten Vorbereitungen für das Weihnachtsfest laufen, spätestens jetzt werden die Christbäume sorgfältig ausgesucht und nach Hause gebracht. Der Transport stellt allerdings oft eine Herausforderung dar - logistisch und im unangenehmsten Fall auch rechtlich.
Denn für den Transport sind ein paar Regeln zu beachten – der Sicherheit zuliebe und um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. "Auch der Christbaum ist ein Ladegut, das vorschriftsmäßig gesichert werden muss. Durch die Größe und Schwere kann eine unzureichende Sicherung einen selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Daher können Strafen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden", warnt ÖAMTC-Jurist Valentin Kiesenhofer. Selbst eine Vormerkung im Führerscheinregister ist möglich.
Transportmöglichkeiten gibt es mehrere. Der Experte gibt Tipps, was bei den gängigsten jeweils zu beachten ist:
- Am Autodach: Beim Transport auf dem Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschlüssen vorne und hinten am Gepäckträger montiert werden. Die Baumspitze sollte nach hinten gerichtet sein. Um den Lack vor Kratzern durch Äste und Nadeln zu schützen, empfiehlt sich eine Unterlage. "Ragt der Christbaum um mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er als Langgutfuhre gekennzeichnet werden", so Kiesenhofer.
- Im Auto: Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt werden. Auch hier hilft eine Unterlage, das Fahrzeug vor Verschmutzungen durch Harz und Nadeln zu schützen. Wichtig: Eine freie Sicht nach vorne und auf beide Seiten inklusive Spiegel muss stets gewährleistet sein. Handbremse, Schalthebel etc. müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt beim Transport die Heckklappe offen, dürfen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Die Heckklappe sollte nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.
- Mit dem Fahrrad: Für kürzere Strecken ist auch der Heimtransport des Christbaums mit dem Lastenrad oder einem Fahrrad mit Anhänger möglich. Auch dabei muss das Ladegut gesichert sein. Der Baum darf weder die Sicht des Radelnden stören noch sich selbständig machen. Daher muss der Baum gut verzurrt werden. Verursacht man beim Transport einen Schaden, wie zum Beispiel an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrenden gedeckt.