Polizei verbietet Corona-Demos am Wochenende
WIEN. Der Großteil der für das Wochenende angemeldeten Corona-Demonstrationen darf nicht stattfinden. Die FPÖ reagierte verärgert und meldete eine neue Kundgebung an.
Der Großteil der für das Wochenende angemeldeten Corona-Demonstrationen darf nicht stattfinden. Von 17 angemeldeten Kundgebungen hat die Polizei 15 untersagt. Begründet wird das mit der Gefährdung des öffentlichen Wohls. Versammlungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Teilnehmer weder Mindestabstand einhalten, noch einen bei Demonstrationen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Die FPÖ kündigte kurzerhand eine eigene Demo gegen das Demo-Verbot an.
Unklar war zunächst, ob auch diese untersagt wird. "Wie alle anderen wird auch diese rechtlich beurteilt und eine Prognoseentscheidung getroffen", sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak am Freitagnachmittag. Auch wenn die meisten Demonstrationen abgesagt wurden, rechnet die Wiener Polizei dennoch mit "mehreren tausend Teilnehmern" am Wochenende. Sollten die untersagten Versammlungen stattfinden, werden diese aufgelöst. Das war bei zuletzt abgehaltenen Demonstrationen nicht der Fall. Nunmehr habe man die Einsatztaktik geändert und die Polizei werde im Fall des Falles "verstärkt in die Versammlung reingehen", kündigte Verhnjak an.
Insgesamt wurden am kommenden Wochenende 17 Demonstrationen angemeldet, die im Zusammenhang mit Corona oder den Maßnahmen der Regierung stehen sowie dazugehörige Gegenkundgebungen. Für den Samstag sind es elf - zehn davon mit Kritik an den Coronamaßnahmen und eine Gegenkundgebung. Stattfinden darf um 11.00 Uhr am Ballhausplatz die Versammlung "Solidirität in der Krise", die für 200 bis 300 Personen angezeigt wurde.
Kleine Kundgebung am Heldenplatz erlaubt
Für den Sonntag waren sechs Versammlungen gemeldet - vier von Coronakritikern und zwei von Gegendemonstranten. Erlaubt ist nunmehr eine kleinere Kundgebung um 12.00 Uhr am Heldenplatz. Laut Polizei wurde für 30 Personen die Demonstration mit dem Titel "Protest gegen die Unzumutbarkeiten der Politik" angemeldet.
Kickl will am Heldenplatz Rede halten
Bei einer der Großdemonstrationen am Sonntag wollte auch der ehemalige Innenminister und FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl eine Rede halten. Dieser meldete als Reaktion auf die Absage der Versammlung spontan eine eigene Veranstaltung Sonntagnachmittag auf dem Heldenplatz an unter dem Titel "Demokratie, Freiheit und Grundrechte". Eine Untersagung der Veranstaltung befürchten die Freiheitlichen nicht. Politische Veranstaltungen seien in Österreich besonders geschützt, hieß es dort zur APA.
Bei der FPÖ geht man außerdem davon aus, dass nicht nur Kickl, sondern auch eine Reihe weiterer Abgeordneter sowie Generalsekretär Michael Schnedlitz bei der Kundgebung anwesend sein werden. Ob auch Bundesparteichef Norbert Hofer am Heldenplatz auftauchen wird, ist noch nicht bekannt.
Zahlreiche Verstöße gegen Maßnahmen Grund für Verbote
Grundlage für die Untersagung der 15 Kundgebungen ist das Versammlungsgesetz. Bereits bei vergangenen Demonstrationen war es zu massiven Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen gekommen, diese wurden nun wieder befürchtet. So wurde weder der Mindestabstand eingehalten, noch die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes bei Demonstrationen. "Das Interesse an öffentlicher Volksgesundheit wiegt schwerer als das Interesse einzelner Veranstalter", betonte der Polizeisprecher.
Die durch die Abhaltung von Großversammlungen herbeigeführte Weiterverbreitung des Virus und die damit entstehenden Gefahren für die Volksgesundheit können ebenso wenig hingenommen werden, wie die dadurch entstehenden Gefahren notwendiger weitergehender Beschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten, betonte die Polizei in einer Aussendung. Innenminister Karl Nehhammer (ÖVP) verwies auf die Entscheidung der lokalen Sicherheitsbehörden.
Wird sich nicht daran gehalten, muss mit der Auflösung der Versammlungen gerechnet werden, betonte die Polizei. Das zieht die sofortige Verpflichtung zum Auseinandergehen und ein Verbot des Weiterversammelns nach sich. Verstöße gegen diese versammlungsrechtliche Pflicht können Geldstrafen bis 720 Euro nach sich ziehen. Daneben drohen wegen jeder einzelnen Missachtung des Abstands- oder Mund-Nasenschutz-Gebotes Strafen bis zu 500 Euro, berichtete die Polizei.
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