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Querdenkerin verkaufte 700 Maskenbefreiungen

Von nachrichten.at/apa, 16. April 2021, 13:44 Uhr
Die Frau vor Gericht.  Bild: STEFAN SOMWEBER (APA/STEFAN SOMWEBER)

WIEN. Eine Heilpädagogin, die mitten in der Corona-Pandemie ohne dazu befugt zu sein eigenen Angaben zufolge an 700 Personen schriftliche Befreiungen von der Maskenpflicht verkauft hat, ist am Freitag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden.

Die 55-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Kurpfuscherei verurteilt. Im Hinblick auf ihre bisherige Unbescholtenheit kam sie mit sechs Monaten bedingter Haft davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau gehört der so genannten Querdenker-Szene an. Sie nimmt an Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus teil, ist schon mit dem ehemaligen Kärntner BZÖ-Abgeordneten Martin Rutter auf einer Bühne gestanden und hat dort eine Brandrede gegen die Maskenpflicht gehalten. Zur Verhandlung wurde sie von einer Reihe von Corona-Leugnern begleitet, die zum Teil die im Gerichtsgebäude geltende FFP2-Maskenpflicht ignorierten. Anwesende Medienvertreter wurden angepöbelt ("Lügenpresse!"), auch die Angeklagte trug vor dem Saal keine Maske, was sie mit den Worten "Gott hat uns diesen heiligen Atem eingeblasen" begründete.

Die 55-Jährige ist ihren Angaben nach in Wien als "freie Therapeutin mit ganzheitlichem Anspruch und Bildungswissenschaftlerin" tätig. Sie hat ein Doktorat im Bereich der Sonder- und Heilpädagogik und - wie sie eingangs der Verhandlung betonte - Berufserfahrungen in den Fachbereichen Anthroposophie, Neurologie und Tiefenpsychologie. Im Gerichtssaal verweigerte sie zunächst auch die vorgeschriebene FFP2-Maske ("Ich kann nicht sprechen mit Maske"), bequemte sich dann aber doch dazu, nachdem sie es kurz mit einem Gesichtsvisier aus Plexiglas probiert hatte. Währenddessen waren vor dem Saal mehrere Sympathisanten zu hören, die ihren Unmut kundtaten, weil sie aus Platzgründen der Verhandlung nicht als Zuhörer beiwohnen konnten.

Atteste als "Mensch und Therapeut" ausgestellt

Sie sei zwar keine Ärztin, habe aber dessen ungeachtet "selbstverständlich" vom vergangenen Juli bis zum Februar Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt, bekräftigte die Angeklagte: "Ich ersuche, die Atteste als Willenserklärungen meiner Klienten zu sehen und die Atteste nicht herabzuwürdigen." Sie habe "als Doktor Phil mit weitreichenden Erfahrungen mit traumatisierten Menschen" gehandelt und "als Mensch und Therapeut die Atteste ausgestellt".

Unter der verordneten Maskenpflicht leidende Menschen hätten ihr "in stundenlangen Telefonaten ihre Schwierigkeiten geschildert". Denen habe sie geholfen und klargemacht, "dass sie sie (den Mund-Nasen-Schutz bzw. die FFP2-Maske, Anm.) abnehmen dürfen". Die Betroffenen hätten sich "in wirklicher Bedrängnis befunden". Sie habe ihnen "eine Eintrittskarte zum eigenen Leben" verschafft. Denn "der Mensch" sei "mehr als eine Lungenfunktion".

20 Euro pro Attest

Für jedes Attest stellte die Heilpädagogin 20 Euro in Rechnung, was sie als "Bearbeitungsgebühr" verstanden wissen wollte. "Was war Ihre Leistung?", wollte Richter Philipp Krasa darauf wissen. Die Angeklagte verwies auf "persönliche Gespräche", die meistens über Telefon oder per Email abgewickelt wurden, und ihren "ganz normalen Stundensatz". Auf die Frage des Richters nach der rechtlichen Wirkung ihrer Bescheinigungen, bemerkte die 55-Jährige: "Das habe ich nie überlegt."

Zu den Kunden der Frau zählte unter anderem eine 22-jährige Bäckerei-Angestellte, die - wie sie als Zeugin dem Richter darlegte - von der Maske "Angstzustände und Schweißausbrüche" davongetragen habe. Die Angeklagte habe ihr telefonisch versichert, "dass die Bescheinigung gültig ist." Ein weiterer Zeuge betonte, er habe ebenfalls "vertraut, dass es passt". Ein junger Handwerker wollte im Bus und in der Straßenbahn ohne Maske fahren und wandte sich daher an die Heilpädagogin, die auf ihrer Homepage mit ihren Maskenbefreiungen warb. Er habe "massive Probleme mit der Maske, Erstickungsanfälle" bekommen, berichtete der Mann dem Richter: "Ich war der fixen Überzeugung, dass das Attest gültig ist."

Ein zwölfjähriger Schüler und Nachwuchsskiläufer aus der Steiermark und dessen Eltern hielten die Angeklagte für eine Ärztin. "Wir wollten erreichen, dass er in die Schule gehen kann ohne Maske", schilderte der Vater dem Gericht. Der Sohn habe "keine Luft gekriegt. Er hat sich eingeengt gefühlt. Es war die einzige Möglichkeit, dass er in die Schule und zum Training gehen kann. Sonst ist er jeden Tag mit Kopfweh nach Hause gekommen."

Richter: "Angeklagte wollte das Beste für die Menschen" 

Eine Kindergartenpädagogin nahm die Dienste der vermeintlichen Ärztin in Anspruch, weil sie sicher war, dass sie nicht mit Maske in der Krabbelstube arbeiten konnte. Sie befürchtete nämlich "pädagogische Probleme", hätten die Kleinen "die Mimik" nicht sehen können.

Der Richter räumte am Ende der Verhandlung ein, die Angeklagte habe "das Beste für die Menschen gewollt". Dessen ungeachtet wurde sie schuldig gesprochen: "Ich bin mir sicher, dass Sie betrogen haben. Sie haben so getan, als ob die Bescheinigungen gültig sind." Der Verteidiger bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Nach der Verhandlung wurde die 55-Jährige von ihrem Bekanntenkreis gestützt und mit Worten des Zuspruchs aufgerichtet. Maske trugen zu diesem Zeitpunkt die Heilpädagogin und ihr engster Kreis keine mehr. Vier uniformierte Polizisten, die mittlerweile aus Sicherheitsgründen vor dem Gerichtssaal Position bezogen hatten, standen zwei bis drei Meter untätig daneben und entfernten sich schließlich.

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29  Kommentare
29  Kommentare
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Fettfrei (1.871 Kommentare)
am 19.04.2021 12:20

So tickt unser hohes Gericht, ein Verwalter eines Seniorenheims in Vorarlberg der mit Corona Infiziert in sein Büro gegangen ist hat €.950,- und 3 Monate bedingt ausgefasst bekommen und eine Betrügerin und Maskenverweigerin nur 6 Monate bedingt und das für ergaunerte €. 14.000,- ?

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distefano (553 Kommentare)
am 18.04.2021 10:36

Es scheint so das ist der erste genesene Coronaafall in Österreich.

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Streuselkuchen (700 Kommentare)
am 17.04.2021 10:01

Besonders amüsant finde ich die Argumentation der Eltern des Nachwuchsskifahrers. Wenn er unter der Maske keine Luft bekommt, dann frage ich mich, wie er im Skirennsport Karriere machen soll. Das Training in hohen Lagen bei dünnerer Luft wird dann ja wohl kaum machbar sein. Oder braust er dann mit Tauchausrüstung den Hang hinunter?

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wilderigel (388 Kommentare)
am 17.04.2021 08:55

Dann kann sie ja jetzt gefälschte Impfpässe verkaufen.

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franck (6.819 Kommentare)
am 16.04.2021 19:38

Krass, täglich noch blödere Menschen. Wäre ich Richter, würde mich sogar Mitleid packen mit der Idiotin und ihrem religiösen Wahn. Wer glaubt sie denn, dass sie ist!

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Floh1982 (2.465 Kommentare)
am 16.04.2021 19:32

Die sollte sich einmal für einen Job als Beraterin bei der FPÖ bewerben. Dort wird sie sicher mit offenen Armen empfangen!

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Milka (2.627 Kommentare)
am 16.04.2021 19:16

14.000 Euros ergaunert und das Urteil, dass die Dame es nur gut gemeint hat. Wenn ihre Absichten so redlich gewesen wären, hätte sie es gratis gemacht und selbst dann ist es Betrug. Wenn das Verhalten dieser Querdenker/ Reichsbürger ohne echte Konsequenzen bleibt, dann male ich mir in Zukunft meine Nummertaferl, Führerschein, Reisepass usw. einfach selber. Ich meins ja nur gut mit meinem Bankkonto.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 16.04.2021 19:03

Eine Frechheit, dieses ar...lahme Urteil!

Warum nicht Rückzahlung, Strafen und Unbedingte?
Dem richtigen Arzt wurde doch, völlig gerechtfertigt, die Approbation entzogen.

Wenn einer mit seinem Hund spazierengeht und 500 Euronen löhnen soll, ist das Urteil hier ein Affront gegen alle, die sich an Vorschriften halten!
Da liegt ja der Verdacht nehe, dass der Richter auch ein Covidiot ist.

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franck (6.819 Kommentare)
am 16.04.2021 19:40

Berufserfahrungen in den Fachbereichen Anthroposophie, Neurologie und Tiefenpsychologie. Was konkret? Solche Menschen wie sie dürfen nicht auf Menschen losgelassen werden, ganz zu schweigen von Kranken!

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2good4U (20.210 Kommentare)
am 16.04.2021 19:01

Wer hätte gedacht dass von Hippies mal eine ernstzunehmende Gefahr ausgehen würde?

Diese Staatsverweigerer die meinen sich über alle Regeln hinwegsetzten zu können sind einfach nur egoistisch und rücksichtslos.

Normalerweise sollte man bei so jemanden gleich mal prüfen ob er (oder sie) geeignet ist den Führerschein zu behalten. Aber ich nehme an solche Leute lassen sich davon auch nicht aufhalten.

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2good4U (20.210 Kommentare)
am 16.04.2021 18:56

700 x 20€ sind 14.000€.

Ich nehme an die Dame hat diese Einnahmen angegeben und versteuert?

Dessen ungeachtet finde ich es erschreckend mit welcher Selbstverständlichkeit sich machen über Regeln die die Gemeinschaft schützen sollen hinwegsetzen.

Neben dem Betrug durch das Ausstellen ungültiger Atteste würde ich auch noch die potentielle Gefährdung von Passanten anführen, welche durch die von ihr maskenbefreiten Leute gefährdet wurden.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 16.04.2021 17:32

Nach der Verhandlung wurde die 55-Jährige von ihrem Bekanntenkreis gestützt und mit Worten des Zuspruchs aufgerichtet.

Maske trugen zu diesem Zeitpunkt die Heilpädagogin und ihr engster Kreis keine mehr.

4 uniformierte Polizisten, die mittlerweile aus Sicherheitsgründen vor dem Gerichtssaal Position bezogen hatten, standen 2 bis 3 m untätig daneben und entfernten sich schließlich.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 16.04.2021 17:47

Da wirbt eine "freie Therapeutin mit ganzheitlichem Anspruch und Bildungswissenschaftlerin" im Netz und vertickert 700 wertlose Atteste á € 20 und kassiert dafür 6 Monate bedingt.

Vor der Vaerhandlung ist sie blank. Zu beginn der Vehandlung theatert sie wegen der Maske herum,. Nach der Verhandlung praktzieren ihre Fans unterstützende Körpernähe,

Und VIER Polizisten schauen zu und trollen sich bei erster Gelegenheit!!!!

Reicht eine blöde Meldung á la "Gott hat uns diesen heiligen Atem eingeblasen" sie gewähren zu lassen, weil sie auch eine sein könnte, deren religiöse Gefühle nicht verletzt werden dürfen????

Genau das sind die Leute, die rigoros isoliert gehört hätten. Genau solche Leute liefern unsern Nachwuchsdiktatoren Treibstoff.

Und immer wieder geht man exzessiv auf harmlos-gefügige Bürger los und echte Problematiker fasst man nicht an, weil die nicht so einfach handhabbar sind.

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nichtschweiger (6.076 Kommentare)
am 16.04.2021 17:24

Die nennen sich "Querdenker" dabei sind sie so dumm, dass sie gar nicht denken können - weder quer noch geradeaus!

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gent (3.909 Kommentare)
am 16.04.2021 17:19

Weiß man, ob der Richter auch Spaziergänger ist? Der Urteilshöhe nach, wäre dies durchaus möglich.

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SePatzian (2.053 Kommentare)
am 16.04.2021 16:39

Sechs Monate bedingt für 700-fachen gewerblichen Betrug mit Lebensgefährder-Hintergrund erregt Verdacht da war auch in der Justiz Covid-Lebensfremde beratend am Werk.

So ein Urteil ist eine Einladung weiterzumachen.

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RainerHackenberg (1.992 Kommentare)
am 16.04.2021 15:46

"Vier uniformierte Polizisten, die mittlerweile aus Sicherheitsgründen vor dem Gerichtssaal Position bezogen hatten, standen zwei bis drei Meter untätig daneben und entfernten sich schließlich."
Wenn ich neben den Polizisten aber einen Joint geraucht hätte - gefährdet, wenn überhaupt, höchstes nur mich selbst - wäre wahrscheinlich ein ganzer Mannschaftswagen angerollt.

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jack_candy (8.974 Kommentare)
am 16.04.2021 15:43

"Vier uniformierte Polizisten, die mittlerweile aus Sicherheitsgründen vor dem Gerichtssaal Position bezogen hatten, standen zwei bis drei Meter untätig daneben und entfernten sich schließlich."
Wird es dafür Konsequenzen geben?

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 16.04.2021 15:47

So weit kommt es!
Die Polizei kuscht vor Covidioten!

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voecklamalus (1.503 Kommentare)
am 16.04.2021 16:59

Wird es sicher keine geben. Sie waren offensichtlich nur zur Sicherung des Verfahrens zuständig. Und was sollten V IER schon ausrichten.

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CGint (284 Kommentare)
am 16.04.2021 15:31

Und wieder sieht man worum es den Quergescheiten eigentlich geht ...
Ums Geld.

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RainerHackenberg (1.992 Kommentare)
am 16.04.2021 15:22

Was die Frau gemacht hat nannte man vor gar nicht so langer Zeit noch "Verbrechen wider die Volksgesundheit" und wurde kaum unter einer bedingten Gefängnisstrafe geahndet.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 16.04.2021 15:22

Das kriminelle Potential und die Dummheit der Prediger des "covidiotischen Staates" sind beängstigend

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Gugelbua (33.202 Kommentare)
am 16.04.2021 15:00

Zustände wie Kräuterhexen in Pestzeiten😁

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bajano (253 Kommentare)
am 16.04.2021 14:24

Übrigens war der erwähnte Rutter nicht nur beim BZÖ, sondern auch bei den Grünen..

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 16.04.2021 14:15

Wieviele Menschen sind durch diese absolut fahrlässigen Atteste gefährdet und angesteckt worden!
6 Mo. auf Bewährung sind alleine schon aus Präventionsgründen ungeeignet.
Außerdem müsste ein öffentlicher Widerruf dieser "Atteste" erfolgen, sodass jeder die Chance hat, diese als ungültig zu erkennen!

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jamei (25.570 Kommentare)
am 16.04.2021 14:22

Ist ja eine Frau - da gibt es nur bedingte Strafen......

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Selten (13.716 Kommentare)
am 16.04.2021 17:57

Ich habe selten, aber doch immer wieder, mit Leuten zu tun, die solche Atteste vom Hausarzt bekommen haben. Meistens können sie aus psychischen Gründen keine Maske tragen. Ist ungefähr so sicher überprüfbar wie so manche Depression.

Das wirklich Widerliche an solchen Menschen ist, dass sie es nicht akzeptieren wollen, dass sie zwar ohne herumgehen können, das aber noch lange nicht heißt, dass es sich jeder gefallen lassen muss, sie an sich heranzulassen oder sie eintreten zu lassen - sie versuchen dann auf 40 cm Distanz die Wichtigkeit ihrer Befreiung und die Besonderheit ihrer Person darzulegen.

Und natürlich sagt es solchen Leuten NULL, wenn ihr Gegenüber Kontaktperson eines Hochgefährdeten ist.

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Peter1983 (2.558 Kommentare)
am 16.04.2021 14:02

Ohne Worte...

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