Schüler soll zwei Mädchen missbraucht haben: Bedingte Haftstrafe
SALZBURG. In Salzburg ist am Dienstag ein Lehrling wegen der Vorwürfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Der 18-Jährige soll sich als Schüler vor einigen Jahren im Rahmen von Familientreffen mehrfach an einer Cousine vergangen und - wie es auf Juristendeutsch heißt - "dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen" getätigt haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Strafausmaß fiel auch deswegen vergleichsweise milde aus, weil der Angeklagte bei der Tat gerade erst strafmündig, also knapp über 14 Jahre alt, war. Wie Gerichtssprecher Peter Egger der APA am Abend mitteilte, habe sich der 18-Jährige im Prozess reumütig geständig gezeigt. Zudem wurde ihm vom Gericht die Auflage zu regelmäßiger Psychotherapie und Bewährungshilfe erteilt. Sein Verteidiger hatte heute zum Auftakt des Verfahrens jegliche Form von Gewalt seines Mandanten in gestellt.
Eine zentrale Rolle im Prozess spielte die Frage, ob der bisher unbescholtene Jugendliche zur Tatzeit bereits strafmündig war oder nicht. "Das Opfer hat die Tathandlungen detailliert und lebensnah geschildert - nur wusste sie nicht mehr genau, wann sie passiert sind", sagte der Staatsanwalt. Er ging aufgrund der Angaben des im Herbst 2006 geborenen Mädchens heute davon aus, dass es zwischen Herbst 2017 und Sommer 2018 zu den Angriffen gekommen sein muss. "Und hier war der Angeklagte schon strafmündig."
Dem ehemaligen Schüler wurde heute auch ein Übergriff auf ein zweites Mädchen im Juli 2019 angelastet. Damals blieb es laut Anklage bei einer einmaligen Tat. Diese hatte beim 2008 geborenen Opfer - offenbar ebenfalls eine entfernte Verwandte - jedoch eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung zur Folge, wie aus einem Gerichtsgutachten hervorgeht.
"Die Anklage fußt auf den Aussagen der beiden Opfer und Erzählungen, die beide ihren Stiefvätern und zum Teil auch ihren Lehrern gegenüber getätigt haben", betonte der Staatsanwalt. "Es gibt keinen Grund, warum sich zwei Opfer so jungen Alters gegen den Angeklagten verschwören sollten." Zwar habe es Streitigkeiten in der erweiterten Familie gegeben. "So schwere Anschuldigungen sind aber nicht möglich, ohne dass tatsächlich etwas vorgefallen ist."
Der Verteidiger des 18-Jährigen verwies im Prozess auf die schwierige Kindheit seines Mandanten. Er sagte, selbst nur sehr langsam Zugang zum Angeklagten bekommen zu haben. Dieser werde im Verfahren jedoch einräumen, dass "etwas vorgefallen ist" und er dies zutiefst bereue. "Es hat Berührungen gegeben, er wird dafür auch die Verantwortung übernehmen. Aber es hat keinesfalls Gewalt gegeben, in welcher Form auch immer". Und: "Er war jugendlich, neugierig und ist sexuell gerade aktiv geworden - das gehört berücksichtigt."
Das Gericht entschied am Dienstag auf jeden Fall darauf, dass eine Strafmündigkeit beim Angeklagten vorlag - wenn auch nur knapp.