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Studententicket für Nicht-Wiener teurer: "Keine ethnische Diskriminierung"

Von nachrichten.at, 20. Dezember 2024, 14:23 Uhr
++ ARCHIVBILD ++ WIEN: U-BAHN-LINIE U2 F€HRT AB 6. DEZEMBER 2024 WIEDER DURCHGEHEND
Semesterticket für den öffentlichen Verkehr für Studierende Bild: MAX SLOVENCIK (APA)

WIEN. Bis 2023 zahlten Studenten ohne Hauptwohnsitz doppelt so viel für das Wiener Semesterticket. Nach einer Klage stellt nu der EuGH klar: das ist keine "ethnische Diskriminierung".

Mit dem Sommersemester 2023 glichen die Wiener Linien den Preis für die Semesterkarte für alle Studierenden unabhängig vom Wohnort an. Doch bis dahin mussten Studenten ohne Hauptwohnsitz tiefer in die Tasche greifen: sie zahlten 150 Euro statt 75 Euro, die den Wiener Hauptwohnsitz-Studierenden verrechnet wurden.

Zwei Prozessfinanzierungsunternehmen brachten gegen diesen Preisunterschied Klagen sein, mit dem Argument, die Tarifgestaltung sei "ethnisch diskriminierend" und forderten die Erstattung der Differenz sowie 300 Euro Schadenersatz pro Ticket.

Geburtsort Wien, wohnhaft in Niederösterreich

Als Klägerin trat unter anderen auch eine gebürtige Wienerin in Erscheinung, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat. 

In einem ersten Urteil vom September 2022 bekamen drei Studierende auch vom Landesgericht für Zivilrechtssachen recht, die zweite Instanz bestätigte das Urteil. Eine Revision war nicht mehr möglich.

Die Wiener Linien sahen aber bereits damals die juristische Bewertung dieser Thematik nicht eindeutig und kündigten eine eingehende rechtliche Prüfung der weiteren Vorgangsweise an.

"Das Resultat dieser Prüfung war, dass wir die Befassung des EuGH mit diesen Verfahren betreiben mussten", sagt Wiener Linien-Sprecher Elias Natmessnig.

"Hauptwohnsitz kann keine Ethnie begründen"

Offenbar mit Erfolg: Dieser teilte in einem Vorabentscheidungsverfahren mit, dass er nicht erkennen könne, warum eine Person aus einem anderen Bundesland als Wien ethnisch diskriminiert sein soll. Allein der Hauptwohnsitz könne keine Ethnie begründen.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGfZRS) entschied daraufhin nun, dass der Studierenden der Schadenersatz von 300 Euro pro Ticket nicht zusteht, wogegen es auch keine Rechtsmittel mehr gebe.

Offen ist noch die Frage der Ticketdifferenz, bei der das Landesgericht für Zivilrechtssachen das Verfahren an die Erste Instanz - das Bezirksgericht Innere Stadt - zurückverwiesen habe, so die Wiener Linien.

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Dieses solle sich mit anderen Rechtsgrundlagen noch einmal vertieft mit der Causa auseinandersetzen. Auch hier sehen die Wiener Linien den Entscheidungen optimistisch entgegen: Es habe bereits mehrere Urteile im Sinn des Verkehrsanbieters gegeben.

An der Frage hängt letztlich auch ein ziemlicher Brocken Geld. Die Prozessfinanzierer hatten bereits im September von 3.000 Studierenden gesprochen, die ebenfalls Prozesse gegen die Wiener Linien angestrengt hätten. Damit geht es bei 75 Euro Differenz und 300 Euro Schadenersatz pro Ticket um eine Streitsumme in Millionenhöhe.

 

 

 

 

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3  Kommentare
3  Kommentare
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soistes (3.652 Kommentare)
vor 3 Stunden

Doch, es ist Diskriminierung. Genau so wie die Förderung von E- Autos.

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Zeitungstudierer (6.414 Kommentare)
vor 3 Stunden

Also in Wien etwas erlaubt, was in Skigebieten bei den Seilbahnen verboten ist.
Ticket für einheimische billiger anbieten.
Das verstehen auch nur Juristen.

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Peter2012 (7.100 Kommentare)
vor 4 Stunden

Die Beförderung im öffentlichen Verkehrsnetz müsste für JEDEN gleich sein. Dies beinhaltet auch die Tarifgestaltung!!!

Laut EU-Recht darf es z.B.: keinen Wettbewerbsnachteile für Personen geben welche nicht den Hauptwohnsitz im Bereich des Öffentlichen Verkehrsmittel haben!!!

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