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Tödlicher Pyro-Unfall: Ermittlungen

Von OÖN, 23. Jänner 2023, 00:04 Uhr
Tödlicher Pyro-Unfall: Ermittlungen
Zwei weitere Jugendliche wurden bei dem Unfall verletzt. Bild: APA/Alexander Steininger

TERNITZ. In der Silvesternacht starben zwei Niederösterreicher bei einer Explosion. Es wird gegen unbekannte Täter ermittelt.

Im Fall des Pyro-Unfalls mit zwei Toten in der Silvesternacht in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) wird weiterhin wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung gegen unbekannte Täter ermittelt. Das teilte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, mit. Laut Medienberichten fehlte der zu früh explodierten Kugelbombe der Verzögerungssatz, der in zertifizierter Pyrotechnik eingebaut ist.

Der illegale Feuerwerkskörper der Kategorie F4 soll in Tschechien gekauft worden sein. Habitzl gab dazu mit Verweis auf den noch fehlenden Polizeibericht keine Stellungnahme ab. Mehrere Einheimische hatten in der Silvesternacht kurz vor 0.30 Uhr auf einem Feld in St. Johann am Steinfelde, einer Katastralgemeinde von Ternitz, Kugelbomben gezündet. Ein 18-Jähriger dürfte sich bei der Explosion in unmittelbarer Nähe des Feuerwerkskörpers aufgehalten haben, was den jungen Mann das Leben kostete. Ein Gleichaltriger wurde mit schweren Verletzungen vom Notarzthubschrauber in ein Grazer Krankenhaus geflogen.

Ein 17- und ein weiterer 18-Jähriger wurden umgehend mit Blessuren ins Landesklinikum Wiener Neustadt gebracht. Der Ältere der beiden erlag wenige Tage nach dem Vorfall seinen Verletzungen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 23.01.2023 09:56

Diese Tragik zeigt einmal mehr, dass leider gewisse Menschen unmündig sind, andererseits sich die EU keine einheitlichen Regeln über Sicherheitsaspekte einigen kann. Es sollte doch möglich sein, derartige gefährliche Dinge aus dem Verkehr zu ziehen - zumindest aus den offiziellen Kanälen zu nehmen. Am Schwarzmarkt werden sich dann immer noch welche bedienen, aber die Opferzahlen lassen sich reduzieren.

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glingo (5.255 Kommentare)
am 23.01.2023 12:10

es gibt ein EU Reglung
Richtlinie 2007/23/EG
Pyrotechnische Gegenstände werden nach den Anforderungen der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt (Artikel 3):

Kategorie 4: „große Gefahr“, keine Schallpegel-Limit, nur nach behördlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker in weiten offenen Bereichen im Freien zu verwenden

die Sachen werden in CZ am Schwarzmarkt verkauft!

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 24.01.2023 19:18

Wie fallweise die Radiosender und Presse verkünden, werden die scharfen Sachen auch bei Strassenhändlern angeboten - und die Österreicher greifen heftig zu.

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