Unfall am Berg: Was eine Helikopterbergung in Österreich kostet
WIEN. Wer in seiner Freizeit in unwegsamem Gelände ohne Bergungskostenversicherung mittels Hubschrauber geborgen wird, muss in Österreich den Einsatz im Regelfall selbst bezahlen.
Der Österreichische Alpenverein rät Bergsportlern deshalb, das finanzielle Risiko mit einer Bergungskostenversicherung zu minimieren. 12 Prozent aller Rettungsflüge in Österreich – genauer gesagt 4.373 - wurden im Zeitraum von 1.11.2022 bis 31.10.2023 in alpinem Gelände durchgeführt. "Wir können uns in Österreich auf ein modernes und flächendeckendes Flugrettungswesen verlassen, darüber können wir uns glücklich schätzen", erklärt Alpenvereinspräsident Wolfgang Schnabl.
Kosten von knapp 5000 Euro
Wer dafür bezahlt, ist allerdings ein eigenes Thema. "Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten einer Hubschrauberbergung in unwegsamem Gelände nicht oder nicht immer ausreichend ab. Wird ein Verunfallter aus alpinem Gelände geborgen, bleibt dieser im Regelfall auf den Bergungskosten sitzen. Ohne Bergungskostenversicherung kann ein solcher Einsatz für den Einzelnen also sehr teuer werden. Ein durchschnittlicher Hubschraubereinsatz von 40 Flugminuten kostete einem Verunfallten im Vorjahr in Österreich knapp 5000 Euro", informiert Clemens Matt, Generalsekretär des Österreichischen Alpenvereins. Aus diesem Grund rät der Alpenverein allen Bergsportlern, eine entsprechende Bergungskostenversicherung für ihre Freizeitaktivitäten am Berg abzuschließen.
Hubschraubereinsätze im Kostenvergleich
In Österreich kostete einem Verunfallten im Vorjahr ein durchschnittlicher Hubschraubereinsatz von 40 Flugminuten im Schnitt 4.984 Euro. Um diese Zahl einzuordnen, stellt Generalsekretär Matt einen Kostenvergleich an. "In Deutschland beliefen sich im Vorjahr durchschnittliche Helikopterbergungskosten bei einer Annahme von 40 Flugminuten auf 3.120 Euro, rund 37 Prozent weniger als in Österreich. In der Schweiz kamen im Vorjahr durchschnittliche Kosten in Höhe von 3.681 Euro auf Verunfallte zu, immerhin noch rund 26 Prozent weniger als bei uns".
Begründen kann man diese Unterschiede laut Matt hauptsächlich durch den von den heimischen Helikopterunternehmen selbst festgelegten Flugminutenpreis.
Die in der Alpenvereinsmitgliedschaft inkludierte Versicherung hat vom 1.11.2022 bis 31.10.2023 insgesamt 3.239.964 Euro an Kosten für Bergungen im alpinen Gelände im In- und Ausland (bodengebunden und per Helikopter) übernommen.
ÖAMTC Schutzbrief = Hubschrauberbergung inklusive + unzählige andere Vorteile.
Geht’s noch einfacher?
passt. Wenn man sich zu neidig für eine Versicherung ist, muss man halt zahlen.
Bei vielen nicht Versicherten ist der Betrag leider nicht einbringlich.
Es ist normal, dass in Ö alles teurer ist als in D. Das war schon immer so, bei gleichzeitig geringerem Einkommen. Den größten Anteil an der Teuerung haben die Abzüge, ohne dass wir mehr Leistung vom Staat zurückbekommen. Die Politiker verpantschen unser Geld für Einiges, wovon wir Bürger keinen Vorteil haben. Warum z.B. ist es notwendig, dass wir mehr als doppelt so viele Abgeordnete haben als Deutschland?
Ganz einfach.
Die Mehrkosten entstehen durch das Umlegen der nicht bezahlten Bergungen.
Eine Art sozialer Ausgleich, typisch für Österreich.
Die Bergungen werden eh bezahlt, keine Sorge!
Nein, frage mal beim ÖAMTC nach, wie viele Einsätze unbezahlt bleiben!
Ich schätze so um die 20%.
Was für Abgeordnete? Im Nationalrat sind 183, im dt. Bundestag sind 734 Abgeordnete.
Die Deutschen haben auch 10x Einwohner als wir - sprich pro Kopf haben sie weniger als die Hälfte an Abgeordnete
Bundestag und Landtage bitte nicht vergessen.
Die Kosten müssen vom "Kunden" erstattet werden - Haftpflichtverischerung für die leichtsinnigen Selfie-Junkies u. a. Narren einführen!
Jeder der keine adäquate Versicherung hat muss es eh selber zahlen. Jemand der gerettet werden muss ohne verletzt zu sein kann dies über die Versicherung (Alpenverein, Bergrettung, Kreditkarte ..) machen bzw. wenn man verunfallt ist dann kann man dies über die Unfallversicherung machen.
Ist im Prinzip wie beim Auto.
Nur eine Unfall-, Rückhol- und Bergeversicherung deckt das ab,
eine Haftpflicht deckt nur einen angerichteten Schaden und auch nur bei schuldhaftem Verhalten ab.