Vater tötete seine kleinen Kinder: 20 Jahre Haft
INNSBRUCK/LÄNGENFELD. Der 29-Jährige gab an, dass er seine beiden Töchter "mit in den Himmel" nehmen wollte.
Der 29-jährige Vater der beiden Ende Dezember in Längenfeld (Bezirk Imst) getöteten Kleinkinder im Alter von neun Monaten und zweieinhalb Jahren wurde am Dienstag am Landesgericht Innsbruck zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Als strafmildernd führte die Richterin an, dass der Angeklagte sofort umfassend geständig und unbescholten war. Dem Verurteilten attestierte der psychiatrische Gutachter ein Burn-out.
Massive Überlastung auf der Arbeit und im familiären Umfeld hatten laut psychiatrischem Gutachter zu einem Burn-out geführt. Sein "extremes Leistungsbewusstsein" hatte in einen Zustand "extremer psychischer Erschöpfung und Überlastung" gemündet. Im Frühsommer 2020 habe der junge Familienvater erstmals Suizidgedanken gehegt, gab der Verteidiger in seinem Eingangsplädoyer zu Protokoll. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, habe sich niemandem anvertraut, und "alles in sich hineingefressen".
Tat geplant
Seine beiden Töchter sollten mit ihm sterben, weil er seine Frau nicht mit einer "Doppelbelastung" zurücklassen wollte, zitierte der Staatsanwalt im Eingangsplädoyer den Angeklagten. Er habe "Zeit mit den Kindern im Himmel verbringen" und dort "ohne Druck und ohne Belastung mit ihnen spielen wollen". Bekannte beschrieben den 29-jährigen Österreicher in Einvernahmen als "liebevollen Vater". Sein Zustand sei für Außenstehende nicht zu Erahnen gewesen.
Der 29-Jährige habe den 28. Dezember bewusst als den Tag auserkoren, an dem alle drei sterben sollten. Über die Weihnachtsfeiertage hätten Verwandte noch die Gelegenheit gehabt, die beiden Mädchen zu sehen. Eine Tat aus Affekt könne deshalb ausgeschlossen werden, so der Staatsanwalt. Der zweifache Vater sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, attestierte der psychiatrische Gutachter.
Mutter war in der Arbeit
Allerdings, so die Verteidigung im Anfangsplädoyer, habe ein "massiver Überforderungszustand" vorgelegen. "Bemerkenswert" und für ihn ein "besonderer Milderungsgrund" sei nicht nur die Tatsache, dass der 29-Jährige bis zum Tatzeitpunkt unbescholten war, sondern auch die Einvernahmen der Zeugen und Bekannten, im Zuge derer "kein böses Wort" gegen den Angeklagten gefallen sei, sagte der Anwalt. "Alle sagen, die Kinder waren sein 'Ein und Alles'". Auch die nun eingeleitete Ehescheidung verlaufe "trotz allem sehr einvernehmlich und unspektakulär".
Die Tat hatte sich im gemeinsamen Haus der jungen Familie ereignet, die Mutter war zum Tatzeitpunkt in der Arbeit, der Vater beaufsichtigte die beiden Kinder. Der Angeklagte gab an, seine beiden Mädchen nach dem gemeinsamen Frühstück mit einem Kopfpolster erstickt und erwürgt zu haben. Diese Angaben wurden vom Gerichtsmediziner bestätigt - er berichtete vor Gericht von Hinweisen auf Gewaltanwendung. Der Angeklagte verfolgte die Ausführungen der Gutachter unter Tränen und meinte - von der Richterin zum Ende des Beweisverfahrens gefragt, ob er noch etwas hinzuzufügen hätte - "Ich möchte nur noch einmal sagen: Es tut mir leid".
Am Tag der Tat wurde er von der Schwägerin gefunden, die von der Mutter der beiden Töchter verständigt worden war, weil sie ihren Mann nicht erreichen konnte. Der Mann wurde von Verwandten vor Ort erstversorgt und befand sich nach Einlieferung ins Krankenhaus Zams außer Lebensgefahr. Die Kleinkinder waren von der Polizei leblos in ihren Kinderzimmern aufgefunden worden, der alarmierte Notarzt konnte nur mehr den Tod der beiden feststellen.