Wolfsabschüsse müssen laut Juristen nach EuGH-Urteil eingestellt werden
EU-WEIT/BRÜSSEL/LUXEMBURG. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag dürften in Österreich vorerst keine Wölfe mehr geschossen werden.
Ansonsten könnte Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, sagt der Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz, Franz Leidenmühler, im APA-Gespräch. Ähnlich äußerte sich auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer in der "Tiroler Tageszeitung".
Der EuGH hatte am Donnerstag geurteilt, dass in Österreich keine Wölfe mehr gejagt werden dürfen, solange die Wolfspopulation hierzulande nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sei. Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts (allen voran der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) in dieser Frage gebeten.
Die Tiroler Landesregierung gab sich in einer ersten Reaktion gelassen und verwies darauf, dass die Wölfe in dem Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden. Das spiele aber keine Rolle, sagt hierzu der Jurist Leidenmühler: Der EuGH sage, wie die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie zu verstehen ist. "Und die ist eben so zu verstehen, dass ein Abschuss - egal ob der jetzt auf Verordnungsbasis, auf Bescheidbasis oder auf Gesetzesbasis ist - nur dann zulässig ist, wenn der Erhaltungszustand günstig ist und wenn er das gelindeste Mittel ist."
Weitere Wolfsentnahmen könnten zu Vertragsverletzungsverfahren führen
Solange in Österreich also kein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht sei, könnte dem Land ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission drohen, wenn weitere Wolfsentnahmen vorgenommen werden. "Ich gehe davon aus, dass die Verordnungen für die Entnahme von Problemwölfen in Tirol so nicht aufrechterhalten werden können", wurde auch Obwexer von der "Tiroler Tageszeitung" (Online-Ausgabe) zitiert. Tirol hatte erwartet, dass man den guten Erhaltungszustand vielleicht generell auf den Alpenbogen aufweicht. "Aber es wird sogar auf Tirol heruntergebrochen, wo der Erhaltungszustand eben schlecht ist", sagte Obwexer. Dass für Abschüsse der Erhaltungszustand sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene günstig sein müsse und bei Vorhandensein dieser Faktoren ein solcher grenzüberschreitend zu prüfen sei, komme einem faktischen Abschussverbot gleich.
Indem er betont, dass es auf den Populationszustand im jeweiligen Mitgliedstaat ankommt, wolle der EuGH verhindern, dass sich die verschiedenen Staaten "aufeinander ausreden", erklärt Leidenmühler. Sollte der Erhaltungszustand des Wolfes hierzulande in Zukunft aber irgendwann als günstig gelten, sähe die Sache anders aus. Aber auch dann gibt es noch Hürden. So könne laut dem EuGH-Urteil nicht einfach darauf verwiesen werden, Alternativen, wie zum Beispiel Weideschutzmaßnahmen, teurer als ein Abschuss sind. Leidenmühler verweist hier auf die Schlussanträge der EU-Generalanwältin, in denen steht: "Bestimmte Kosten zur Ermöglichung der Rückkehr des Wolfs sind daher als mit den Zielen der Habitatrichtlinie untrennbar verbunden hinzunehmen. Sie sind Teil des von der österreichischen Regierung in der mündlichen Verhandlung so bezeichneten Prozesses eines Wiedererlernens, wie mit dem Wolf zu leben ist."
Wann protestieren die Tierschützer, dass die vom Wolf angefallenen Schafe qualvoll verenden müssen ???
Genau das ist das Problem der EU! Da werden Regeln für gesamt Landstriche (Länder, ..) aufgestellt, die in sich so inhomogen sind, dass einige Bereich durch diese überbordenen Vorschriften zu leiden haben.
Und sie - die EU - lernt nichts dazu. Da werden einfach Dinge in einen Topf geworfen, die nicht zusammenpassen.
Und diese Überregelungswut nährt den Unwillen gegen die EU! Regeln, Regeln, Regeln, die tlw. nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben.
Begreifen die das nicht, dass nicht die Gesamtpopulation der Wölfe in Ö den Ausschlag geben kann, sondern das lokales Vorkommen!
Muss jetzt ein Gebiet darauf warten, bis etwas passiert, bevor etwas unternommen werden kann?
Der Umsatz für Armbrust wird sich schlagartig erhöhen.
Hoffentlich wissen das auch die Wölfe und greifen keine Menschen oder Tiere an.
Die Menschheit verblödelt.
Die EU trifft die Entscheidungen für Österreich, wie erbärmlich....
Die EU hat eine EU-weit gültige Richtlinie mit Zustimmung Österreichs erlassen. Diese wurde nun vom EuGH verbindlich interpretiert - so wie es österreichische Gerichte auch bei österreichischen Gesetzen tun. Das ist nicht erbärmlich, sondern rechtsstaatlich.
Dann werden viele Schafe mit ihrem Leben bezahlen.
Entweder unmittelbar beim Wolfsangriff.
Oder sie liegen mit aufgerissenen Bäuchen, mit herunterhängenden Hautfetzen noch stundenlang auf der Weide herum bis sie jämmerlich verenden.
...da hilft dann nurmehr die 3-S-Regel!
Wie wäre es mit Schutzmassnahmen, wie es sie auch früher gab? Zum Beispiel mit Beaufsichtigung durch Menschen oder Schutz durch dafür geeignete Tiere (wie es im Fall von Bären beispielsweise Pyrenäenberghunde sind). Schliesslich ist nicht der Wolf für das Wohl der Schafe verantwortlich, sondern der menschliche Halter. (Dass jedes Jahr viele Schafe durch Unwetter oder Unfälle verloren gehen, hat bis dato auch nicht zu grossen Empörungen geführt.)
Ich hoffe, sie haben genug Zeit übrig, bis zum Almabtrieb im Herbst, die Bauern haben sie nämlich nicht.
Herdenschutzhunde?
Viel Glück den Touristen und Bergwanderern, wenn der Weg über eine Alm führt.
Ich hab schon einige Exemplare in meinen Kursen gehabt, viel Spaß!
Also, wenn man so GAR KEINE AHNUNG hat, muß man nicht immer seinen Senf dazugeben.....