Wolfgang Fellner wegen übler Nachrede verurteilt
WIEN. 30.000 Euro unbedingt, Urteil ist rechtskräftig.
Das OLG Wien hat gestern das Urteil gegen Wolfgang Fellner wegen übler Nachrede bestätigt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte den "Österreich"-Herausgeber in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen, was im Falle Fellners 120.000 Euro entspricht, verurteilt. Davon muss er ein Viertel in Höhe von 30.000 Euro unbedingt zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fellners Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner hatte ihn geklagt, weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll samt Belästigungsvorwürfen über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Zeitung "Der Standard" fälschlicherweise als "frei erfunden" bezeichnet hatte. In der erstinstanzlichen Verhandlung im November bekannte sich der Medienmanager schuldig, nachdem Wagners Anwalt Michael Rami einen Mitschnitt und ein Audioprotokoll über den besagten Abend vorgelegt hatte.
Die Strafe war dem Verurteilten jedoch zu hoch. Sein Anwalt, Georg Zanger, wollte eine Strafmilderung auf höchstens 50 Tagessätze erreichen. Der Richter gab der Berufung nicht statt. Er führte aus, dass das Erstgericht nicht einmal ein Fünftel des Strafrahmens ausgeschöpft habe und zudem drei Viertel davon bedingt nachsah. Die verhängte Probezeit von einem Jahr sei ebenfalls "unüblich" niedrig. Eine weitere Reduktion sei nicht geboten. Fellner muss Wagner die Prozesskosten ersetzen.
Bereits am Freitag ist ein Widerruf Fellners im "Standard" erschienen. Darin stellt er richtig, dass die in der Zeitung zitierten, von ihm im Zuge des Abendessens mit Wagner getätigten Äußerungen nicht wie von ihm behauptet "frei erfunden" seien: etwa, dass es für sie gut wäre, würde sie einen Mann wie ihn an ihrer Seite haben, oder ob er ihr Kleid "einmal kurz aufzippen" solle.