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Klimakleberin muss für acht Monate ins Gefängnis

Von nachrichten.at/apa, 21. September 2023, 13:34 Uhr
Klimakleber
(Symbolbild) Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER

BERLIN. Eine Klimademonstrantin aus Köln ist in Berlin nach Straßenblockaden in der Hauptstadt zu acht Monaten Haft verurteilt worden.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 41-Jährige am Mittwoch wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Nach Angaben der Letzten Generation ist es die bisher höchste Strafe, die gegen ein Mitglied der Gruppe wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde.

Weil die 41-Jährige im Prozess angegeben hatte, weiter protestieren zu wollen, sah das Gericht keine günstige Sozialprognose. Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte sich nach Gerichtsangaben in der Zeit vom 10. bis 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil die 41-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess.

Dort beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Geldstrafe von insgesamt 1.350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) gegen die Frau, die nach eigenen Angaben arbeitsuchend im sozialen Bereich ist. Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe.

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52  Kommentare
52  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
0x00 (2.080 Kommentare)
am 22.09.2023 14:02

Ist die Kleberin totkrank oder sind 8 Monate das neue "Lebenslang"?

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0x00 (2.080 Kommentare)
am 22.09.2023 14:03

pardon, todkrank

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Veggggie (48 Kommentare)
am 22.09.2023 19:32

wo bleibt die Verhältnismäßigkeit:

Teichtmeister frei
Klimakleberin 8 Monate

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glingo (5.097 Kommentare)
am 22.09.2023 12:40

das Ganze erinnert mich an Corona
heute werden alle gestraft
in ein paar Jahren werden die Strafen wieder zurückbezahlt

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jamei (25.549 Kommentare)
am 22.09.2023 11:44

Jetzt kann die Dame acht Monate lang vieeele Bewerbungsschreiben Verfassen,
somit ist die Zeit im Häfen Sinnstiftend.........

Und wenn es dann mit KEINEM Berufseintritt geklappt hat - eindach anpicken........

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( Kommentare)
am 22.09.2023 12:04

womit anpicken ?

Mit dem Papp im Hirn !

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westham18 (4.832 Kommentare)
am 22.09.2023 11:27

Kein Verständnis für diese Art des Protests — auch bei uns sollten derlei Strafen für diese Spezialisten verhängt werden! 💥

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 22.09.2023 11:47

Sie wollen also die Aufmerksamkeit für diese Gruppe erhöhen und aus ihren Mitgliedern Märtyrer machen ...

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metschertom (8.171 Kommentare)
am 22.09.2023 11:53

Du träumst anscheinend von lauwarmen Eislutschern.....

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betterthantherest (35.441 Kommentare)
am 22.09.2023 10:40

eine nachvollziehbare Entscheidung des Richters.

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Zonne1 (3.745 Kommentare)
am 22.09.2023 10:47

Der Richter hockt wahrscheinlich selber den halben Tag in dicken Benz, und verpestet die Luft.
Er ist also befangen, im Stau gefangen, also ist das Urteil ungültig

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eko (289 Kommentare)
am 22.09.2023 14:32

Ja, mit Meinungsäußerungsfreiheit und Rechtsstaat haben so manche ihre Probleme;-)

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observer (22.387 Kommentare)
am 22.09.2023 09:17

Sehr richtig und sehr gut. Wer diese Art des Protestes betreibt und die ganze Gesellschaft in Geiselhaft nimmt, sowie das auf Dauer machen will, der ist nichts anderes als ein Gesetzesbrecher m/w und an der Grenze zum Landfriedensbruch. Und so wer gehört in den Kotter. Da geht es nicht um die Anliegen, sondern die Art des Protests. Hoffentlich hält das Urteil und man macht hoffentlich auch in Österreich endlich Nägel mit Köpfen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ich habe selbst kein Kfz und hatte auch nie eines und nutze die Öffis. Aber ich bin für Recht und Ordnung und mag keine, die die anderen terrorisieren.

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 22.09.2023 11:45

Sie sollten auf die Sprache achten. Kein einziger "Klimakleber" hat jemand "terrorisiert"; oder haben sie Autofahrer geköpft oder gevierteilt?
Ich halte die Methoden der Letzten Generation für kontraproduktiv. Das gilt aber auch für dieses Urteil, denn es führt zu erhöhter Aufmerksamkeit für die Letzte Generation und zu "Märtyrer-Status" für die Verurteilte und fördert potenziell eine Radikalisierung dieser Bewegung. Und das können wir nicht wollen.
Die mE richtige Reaktion wurde in St.Pölten gesetzt, wo man die Menschen einfach kleben liess. und ihnen so die Aufmerksamkeit entzog.

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observer (22.387 Kommentare)
am 22.09.2023 13:05

Gefällt dir KlimaanarchistInnen besser ? Für mich sind diese Typen m/w einfach unerträglich.

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JosefBroz (4.605 Kommentare)
am 22.09.2023 09:14

Der Richter gehört so behandelt wie die senile US-Richterin, plus Vorwurf des Vorsatzes. Deutschland gute Nacht.

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 22.09.2023 09:24

Klingt ja nicht sehr demokratisch.
Alle Richter weg die nicht Ihrer Meinung sind?

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betterthantherest (35.441 Kommentare)
am 22.09.2023 10:56

2good4u

die grüne Letzte Generation setzt dafür Klimaräte ein.

Diese heben oder senken dann den Daumen über den Richter.

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Zonne1 (3.745 Kommentare)
am 22.09.2023 08:44

Oje, die Arme hat einen Autofanatiker als Richter erwischt - naja, da gibts in Deutschland ja Viele.

Die nächste Instanz wird das Fehlurteil schon wieder geradebiegen.

Wann gibts endlich eine Klage der Fußgänger, die GENÖTIGT werden, den Lärm und die Abgase der Autos einzuatmen ?

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richie (1.103 Kommentare)
am 22.09.2023 08:05

Echt pervers!
Wer auf die Umweltproblematiken aufmerksam macht, geht ins Gefängnis.
Wer die Umweltproblematiken verursacht, wird sogar noch mit Steuergeldern gefüttert, z.B. die ganzen "dreckigen" Energieversorger und Umweltverschmutzer.

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 22.09.2023 08:11

Pervers ist eher Ihre Rechtsauffassung (nichts für ungut).

Niemand wird eingesperrt weil er auf etwas aufmerksam macht.

Hier geht es um mehrfache Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Andernfalls könnte man auch argumentieren dass ein Terrorist mit einem Attentat ja nur auf etwas aufmerksam macht.

Auch ein Bankräuber der seine Beute an Waisenkinder spendet wird eingesperrt.

Heißt im Klartext: Nur weil die Sache richtig sein mag entbindet dass nicht von der Einhaltung der Gesetze.

Sonst kommt bald jeder daher und sagt "Ich kämpfe für eine gute Sache, daher gelten Gesetze nicht für mich".

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richie (1.103 Kommentare)
am 22.09.2023 08:35

Da haben Sie was falsch verstanden.

Ich hab nicht die Art des Protests gerechtfertigt:

Nur darauf aufmerksam gemacht, dass die eigentlich Schuldigen "großen Fische" (Öl- und Atomkonzerne, Superreiche, Politiker,... aber auch jeder Autofahrer, Urlaubsflieger, usw.), die unsere LEBENSGRUNDLAGEN beschädigen, nicht belangt werden.

Im Gegensatz zu ein paar "kleinen Fischen", wie die Klimakleber, die höchstens ein bissl Verärgerung hervorrufen ... zwinkern

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 22.09.2023 09:28

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht dass es eine riesen Schweinerei ist was man den großen Konzernen durchgehen lässt.

Aber aus zweimal Unrecht wird trotzdem nicht Recht.

Zudem richten sich die Aktionen nicht gegen die Konzerne oder Politiker sondern gegen den Normalbürger der ja auch nichts dafür kann.

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felixh (4.977 Kommentare)
am 22.09.2023 07:48

gut so

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oleschri (50 Kommentare)
am 21.09.2023 19:05

Die Deutschen Regionalgerichte schützen also nicht Grundrechte im Versammlungsrecht, sondern die Behaglichkeit von Menschen, die Autos benutzen.

Hier wird am Ende das Bundesverfassungsgericht Klarheit schaffen müssen.

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Gabriel_ (3.741 Kommentare)
am 21.09.2023 19:41

Deine "Grundrechte im Versammlungsrecht" beinhalten glaub ich keine Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte...

😉

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 22.09.2023 08:04

Manche verstehen unter Grundrechte "ich mach was ich will".

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Caesar-in (3.912 Kommentare)
am 21.09.2023 18:19

"41 Jahre, arbeitssuchend im sozialen Bereich", mir sagt das, dass die gewaltige Probleme in ihrer Lebensgestaltung hat. Bei diesem Alter ist man in einem sozialen Bereich heutzutage sicher nicht arbeitssuchend. Da gibt es genug Möglichkeiten und auch Quereinsteigerarbeit (Kindergarten, Altenpflege, Krankenhaus usw.) ist dabei möglich. Die hat ihre eigenen Probleme nach außen getragen und andere dafür verantwortlich gemacht. Kein Wunder, dass das Gericht bei ihr keine positive Zukunftsprognose machen konnte. Wie denn auch?

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ArtemisDiana (2.193 Kommentare)
am 22.09.2023 11:06

Viele, auch Mächtigere, sind während Prozessen oft "arbeitssuchend", weil dann bei einer Verurteilung die Tagessätze niedriger sind.

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RangerOG (1 Kommentare)
am 21.09.2023 18:12

Demonstranten für eine Änderung der Klimapolitik geht ins Gefängnis.
Aber Kinderschänder und Steuerbetrüger (das ist Betrug am Sozialstaat) laufen frei herum.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 21.09.2023 18:20

Nein, die Strafe ist für die Gefährdung durch die Blockade.

Das Klima ist unbeeindruckt.
Man kann eine Straftat nicht durch Forderungen rechtfertigen!

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 22.09.2023 11:38

Mit "Gefährdung" hat das gar nichts zu tun: Wenn hat die Dame denn gefährdet? Es geht strafrechtlich um "Nötigung".

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 22.09.2023 08:06

Falls Sie auf Teichtmeister abspielen, der hat keine Kinder geschändet.

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( Kommentare)
am 21.09.2023 17:07

Klimakleberin ins Häfen.

Es gibt also noch Zeichen und Wunder !

Aber natürlich nicht bei uns in Bagdad.

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ArtemisDiana (2.193 Kommentare)
am 22.09.2023 11:09

Es gab (sehr dunkle) Zeiten, wo Flüchtlingshelfer mit Verfolgung und Tod rechnen müssten. Ich Frage mich, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft (wieder) entwickelt.

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( Kommentare)
am 22.09.2023 12:09

Es geht aber nicht um Flüchtlingshelfer,

sondern um Klimakleber.

Und da haben Sie Recht:
Die Frage ist, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt,
wenn Schaden für die Bevölkerung durch Verkehrsbehinderungen
nicht strafrechtliche Folgen haben werden?

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nixnutz (4.533 Kommentare)
am 21.09.2023 17:04

Passt eh bei solcher Notorik.

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phare (2.660 Kommentare)
am 21.09.2023 16:56

Rechtlich natürlich in Ordnung, aber man bedenke dennoch das zugrundeliegende Ansinnen!

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honkey (13.845 Kommentare)
am 21.09.2023 16:47

Gut so! Bravo!

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hasta (2.864 Kommentare)
am 21.09.2023 16:14

Warum geht das in Österreich nicht, sondern in Deutschland aber schon.
Die Strafen für dieses terroristische Verhalten sind in Österreich geradezu eine Einladung für diese Klimakleber.

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 22.09.2023 11:36

Weil in D "Nötigung" als Gewaltakt beurteilt wird. Diese Ansicht ist aber nicht unproblematisch, denn wenn ein Sohn seinen Vater so lange und arg bedrängt, dass der gar nicht anders kann als einen "Fuffi rücberwachsen zu lassen", ist das auch Nötigung.

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 21.09.2023 16:11

Sehr gut, so sollte man mit allen Asphaltpickerterroristen verfahren!

Wenngleich ich @wertz voll zustimme!

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wertz (927 Kommentare)
am 21.09.2023 16:08

Die Verhältnismäßigkeit zum Urteil im Fall Teichtmeister wirft hier Fragen auf

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 22.09.2023 11:33

Die Antwort: Äpfel sind Äpfel und Birnen sind Birnen (und Zwetschken sind Zwetschken). Vergleichen kann man nur Urteile zu gleichen oder ähnlichen Sachverhalten.

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 21.09.2023 15:39

Sonst ließt man immer dass sie sich widerstandslos von der Straße entfernen lassen da ja Gewaltfreiheit ein Grundprinzip der Klimakleber ist.

Wäre also interessant wie dieser Widerstand ausgesehen hat und ob der ev. der Grund für die Höhe der Strafe ist.

Für dreimal Festkleben alleine gibt es wohl kaum 8 Monate unbedingt.

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LASimon (12.528 Kommentare)
am 22.09.2023 11:32

Die unbedingte Haftstrafe gab es, weil sie erklärte, dieses Vorgehen wiederholen zu wollen - also wegen "Uneinsichtigkeit".

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Flachmann (7.391 Kommentare)
am 21.09.2023 15:32

Da hat sie weigstens ein geheitztes Quartier über die kalten Wintermonate.

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susisorgenvoll (16.889 Kommentare)
am 21.09.2023 15:10

Das ist ja mal ein guter Anfang! Juhu!

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kpader (11.506 Kommentare)
am 21.09.2023 15:06

Passt doch!

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was_bisher_geschah (1.173 Kommentare)
am 21.09.2023 14:14

Richtungsweisend!

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