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Studentin 1978 getötet: Ex-US-Soldat vor deutschem Gericht

Von nachrichten.at/apa, 27. Jänner 2025, 10:31 Uhr
Justiz Anwalt Gericht Prozess Justizia
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

SCHWEINFURT. Ein wegen Mordes an einer jungen Frau in Deutschland angeklagter früherer US-Soldat hat fast 47 Jahre nach der Tat zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen.

Auch seine Verteidiger gaben zunächst keine Erklärung vor dem Landgericht Schweinfurt ab. "Der Angeklagte war im Jahr 1978 als Angehöriger der US-Streitkräfte in Schweinfurt stationiert und lebte dort mit seiner ersten Ehefrau und einem Sohn", sagte Oberstaatsanwalt Markus Küstner zu Prozessauftakt.

Während dieser Zeit soll der damals 24-Jährige eine Liebesbeziehung zu dem Opfer, einer 18-Jährigen, gehabt haben. Laut Anklage tötete der US-Amerikaner die schwangere Frau im April 1978 mit 14 Messerstichen in Kolitzheim bei Schweinfurt. Die Ermittler vermuten, dass der Angeklagte die Studentin umbrachte, um seine Affäre mit ihr zu verdecken.

Der heute 70 Jahre alte Angeklagte war 2023 im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. In seinen früheren Vernehmungen hatte er die Tat stets bestritten.

DNA-Spuren als Beweismittel

Dank moderner Kriminaltechnik gelang es Experten des Landeskriminalamtes, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers auszuwerten. Diese Ergebnisse und Zeugenaussagen belasten den früheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.

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In Altfällen können Beamte Verdächtige mittlerweile auch viele Jahre nach der Tat überführen, wenn die damaligen Ermittler Beweismaterial gesichert haben und sich daran heute etwa aussagekräftige DNA-Spuren finden. Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen.

Außer Mord alles verjährt

So viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Ist aus Sicht der Kammer dem Mann ein Tötungsdelikt nicht nachzuweisen oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 70-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.

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