EuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässig
LUXEMBURG/BRÜSSEL. Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht.
Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, wie es in den am Donnerstag veröffentlichten Schlussfolgerungen des EU-Generalanwalts Richard de la Tour heißt.
Die Betroffenen würden schlussendlich in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer, argumentierte de la Tour. Eine Festsetzung der Höhe der Familienleistungen nach dem Wohnsitz stelle eine Verletzung des Freizügigkeitsrechts dar.
Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden. Vor allem für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern, die in Österreich aktiv sind, bedeutete diese Regelung hingegen zum Teil herbe Einbußen.
Nicht nur verstoße die Regelung gegen geltende Vorschriften, sie sei auch noch diskriminierend, hieß es seitens der EU-Kommission. Die Indexierung gelte schließlich "nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist." Die EU-Kommission reichte im Mai 2020 Klage beim EuGH ein.
Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.
"Die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts kommt für mich nicht überraschend. Ich war immer dieser Überzeugung und habe das deshalb auch so erwartet", schrieb der ÖVP-EU-Mandatar und Erster Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas, auf Twitter. Auch für die Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament, Monika Vana, kam der Schlussantrag "wie erwartet". Die Indexierung sei "ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen". Barbara Neßler, Grüne Familiensprecherin im Nationalrat, forderte von den zuständigen Ministerin Vorkehrungen für "die Rückzahlung der vorenthaltenen Summen aus den Beihilfen an die betroffenen Anspruchsberechtigten" zu treffen. Damit dies rasch nach einem EuGH-Urteil erfolgen könne.
Grüne: "Angriff auf Grundrecht"
Auch für die Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament, Monika Vana, kam der Schlussantrag "wie erwartet". Die Indexierung sei "ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen". Barbara Neßler, Grüne Familiensprecherin im Nationalrat, forderte von den zuständigen Ministerin Vorkehrungen für "die Rückzahlung der vorenthaltenen Summen aus den Beihilfen an die betroffenen Anspruchsberechtigten" zu treffen. Damit dies rasch nach einem EuGH-Urteil erfolgen könne.
SPÖ: "Jedes Kind ist gleich viel wert"
"Jedes Kind ist gleich viel wert und soll die gleichen Chancen bekommen", so die beiden SPÖ-Abgeordneten, Frauen- und Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner und Familiensprecherin Petra Wimmer. "Wir hoffen, dass es nun, nach diesem Gutachten des EuGH, möglich sein wird, dieses unselige Relikt aus türkis-blauer Zeit endlich zu beseitigen."
NEOS: "Anti-europäische Regelung"
NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard begrüßte das EuGH-Gutachten. Die Indexierung der Familienbeihilfe sei "eine vollkommen sinnbefreite und zudem schwer anti-europäische Regelung", teilte er in einer Aussendung mit. "Es hat sich dabei lediglich um reinen Populismus der damaligen türkis-blauen Regierung gehandelt - auf Kosten der Kinder und ihren Familien."
Für Caritas-Präsident Michael Landau war die Indexierung der Familienbeihilfe "seit jeher keine gute Idee". Gerade die Coronavirus-Pandemie hätte gezeigt, dass Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einen "ganz wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft" leisten würden, so Landau mit Blick auf den Gesundheits- und Pflegebereich. Er hofft, dass der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt.
Ähnlich äußerte sich Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. So könne man nicht Pfleger und Pflegerinnen "nach Österreich holen, die dann aber um ihre Rechte beschneiden", heißt es in einer Aussendung. "Ich fordere eine rasche Rückabwicklung, damit Menschen, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, nicht mehr länger diskriminiert werden."
Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein von Anfang höchst umstrittenes Prestigeprojekt der türkis-blauen Koalition. Sowohl die Nachbarländer als auch Europaexperten hielten das Ansinnen schon vor Beschluss mit dem Europarecht für unvereinbar. Einsparen wollte Türkis-Blau mit der Indexierung 114 Millionen Euro jährlich. Gemäß einer parlamentarischen Anfragebeantwortung waren es 2019 freilich nur 62 Millionen.
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Und unser Oberrechtsbrecher versucht sich nach Amerika abzusetzen.
Gott sei Dank, hat der Staatsanwalt noch Gespraechsbedarf mit Ihm.
Das Glueck der Tuerkisen ist, dass sie sich sehr ueberlegt fuer die Unreifen
als Partner entschieden haben.
Und unser Oberrechtsbrecher versucht sich nach Amerika abzusetzen.
Gott sei Dank, hat der Staatsanwalt noch Gespraechsbedarf mit Ihm.
Das Glueck der Tuerkisen ist, dass sie sich sehr ueberlegt fuer die Unreifen
als Partner entschieden haben.
Gut sind wir in der EU
Immerhin hilft die beim ausmisten der Türkisen Hinterlassenschaften
Die "Familienbeihilfe" kann man auch auf jene beschränken die die österr. Staatsbürgerschaft haben.
Außerdem kann auch die Zuwendung für Familien in einer anderen Form gewährt werden. Es nicht zwingend die Familienbeihilfe mit einem Arbeitsplatz in Österreich in Zusammenhang zu gestalten.
Solange die Familienbeihilfe aus einem Fonds gespeist wird, in den (für) alle in AUT sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einzahlen/eingezahlt wird, haben auch alle in AUT sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf Leistung aus diesem Fonds - ohne Ansehen der Staatsbürgerschaft.
Wollen Sie Familienbeihilfe nur für Kinder österreichischer Staatsbürger*innen gewähren, dann dürfen die Beiträge zum FLAF auch nur von österreichischen Staatsbürgern eingehoben werden.
Soll eine andere Form der Familienunterstützung etwa aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, sind zumindest Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (sog "Unionsbürger*innen") ebenso wie Österreicher*innen zu behandeln.
Wieder ein Blau-Türkises Gesetz, dass das Papier nicht hält auf dem es steht.
Die österreichische Regierung hat wohl in vielen Belangen den Bezug zum Recht und Gesetz verloren.
Schon gut, dass es auch Institutionen gibt, die dieser Regierung Einhalt gebieten können.
Richtig so! Nachzahlen nachzahlen und nochmal nachzahlen!
Koste es was es wolle, Brieftascherl auf und Nachzahlen!!
Dann können die GRÜNEN gleich mal applaudieren!
Wir leben in einem Rechtsstaat - schon vergessen?
Was an meinem Text haben sie nicht verstanden?
Die Fehlbeträge sind umgehend zu leisten, ganz einfach!
Wer einzahlt darf auch auf Auszahlung pochen.
so ein unsinn!
natürlich müssen kinderbeihilfen an den aufenthaltsort der kinder gekoppelt werden.
(1) Wie ausgeführt, tragen alle in Österreich Beschäftigten einen gleich hohen Anteil ihres Bezuges zur Finanzierung der Familienbeihilfe bei.
(2) Aber wenn schon Indexierung, dann für alle. Im Gesetz sind aber im Ausland lebende Kinder österreichischer Staatbürger*innen von der Indexierung ausgenommen.
(3) Die geltende Regelung stellt also eine doppelte Diskriminierung ausländischer Staatsbürger*innen dar. Als solche war sie ja auch beabsichtigt.
Das Ganze war eine eine populistisch rassistische Aktion, um Geld auf dem Rücken derer zu sparen, die unterbezahlt unser Sozialsystem am Laufen halten.
Woran bemerkt man das? Man hatte nämlich vergessen, die Kinderbeihilfe bei Botschaftsangehörigen in Ländern mit höheren Lebenshaltungskosten ebenfalls zu indizieren. Da wäre es nämlich teurer geworden.