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Gehalt statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung

Von nachrichten.at/apa, 13. März 2024, 14:20 Uhr
Beeinträchtige Behinderte Arbeitsplatz
Die Position beeinträchtigter Menschen am Arbeitsmarkt soll gestärkt werden. (Symbolbild)

WIEN. Die Position Behinderter im Arbeitsleben soll gestärkt werden. Dafür hat die Regierung im Ministerrat am Mittwoch 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 18 weitere Millionen sollen seitens der Länder beigesteuert werden.

Mit den Geldern sollen Projekte finanziert werden, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen und diesen regulären Lohn und Sozialversicherung bringen.

Kocher will rasche Systemumstellung

Langfristiges Ziel ist es, Behinderten in speziellen Beschäftigungsverhältnissen ein Gehalt inklusive Sozialversicherung statt eines Taschengelds zu ermöglichen, womit sie auch selbst pensionsberechtigt werden. Die Gespräche zu einem Umstieg auch in tagesstrukturellen Einrichtungen der Länder werden weitergeführt, hieß es im Pressefoyer nach dem Ministerrat mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und VP-Klubobmann August Wöginger. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) meinte dazu in einer Aussendung, man wolle rasch eine Systemumstellung, die jedoch gute Vorbereitung, die Einbindung aller Stakeholder und die Erarbeitung und Umsetzung von Pilotprojekten bedürfe.

Rund 28.000 Menschen mit Behinderungen sind derzeit in solch betreuten Werkstätten tätig. Für ihre Arbeit sind sie unfallversichert und erhalten je nach Bundesland 35 bis 100 Euro Taschengeld pro Monat - jedoch keinen eigentlichen Lohn. Eine Umstellung würde die Länder laut einer Studie rund 190 Millionen im Jahr kosten. Bis man hier vielleicht im nächsten Finanzausgleich eine Lösung finden könnte, wolle er nicht warten, begründete der Sozialminister die nunmehrige Initiative.

Volle Sozialversicherung

Daher setzt man mit den 36 Millionen einen ersten Schritt Richtung Umsetzung. Die betroffenen Personen sollen dadurch ein faires Entgelt für ihre Arbeit erhalten, sozialversicherungsrechtlich abgesichert sein und Anspruch auf eine Pension haben. Gefördert werden sollen neue oder bereits bestehende Projekte in den Ländern. Wie viele Personen künftig ein Gehalt bekommen, konnte Rauch nicht sagen. Es werde aber bei den Betroffenen eine volle Sozialversicherung und eben kein Taschengeld sondern eine Entlohnung geben.

Der Behindertenrat begrüßte die Maßnahme ausdrücklich und zeigte sich in Person von Vizepräsident Martin Ladstätter optimistisch, dass heute der Startschuss für eine wichtige Veränderung abgegeben worden sei. Seitens der Lebenshilfe sah man einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung einer langjährigen Forderung. Verwiesen wurde auf ein Pilotprojekt in Kärnten, das bereits seit Herbst des Vorjahres laufe.

"Schritt zu einer inklusiveren Gesellschaft"

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser erläuterte, dass dort kollektivvertraglich entlohnt werde und die Beschäftigten gleichzeitig nach dem Chancengleichheitsgesetz abgesichert seien. Diese Lösung solle durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln flächendeckend werden. Die Caritas erkannte im heutigen Beschluss einen Schritt zu einer inklusiveren Gesellschaft.

Grundsätzlich gibt es drei Zielgruppen. Zunächst profitieren können Personen, die in Unternehmen tätig sind, in denen der Arbeitsplatz individuell an sie angepasst ist. Für diese Tätigkeit erhalten sie dann in Zukunft ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Barrierefreiheit wird entweder vom Unternehmen selbst oder durch kostenlose Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice sichergestellt.

"Sozialpolitischer Meilenstein"

Weiters geht es um Menschen mit Behinderungen, die noch in Einrichtungen betreut werden oder im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, aber in Gruppen im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen am regulären Arbeitsmarkt oder etwa bei Gemeindeämtern aktiv sind. Schließlich sind noch jene Zielgruppe, die im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig sind.

Die genauen Kriterien der Richtlinie werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Ländern und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Gleichzeitig werden bestehende Angebote des AMS für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus tagesstrukturellen Einrichtungen am Arbeitsmarkt weiterentwickelt. Dazu zählen vor allem Eingliederungshilfen mit erhöhter Förderintensität. Von den 36 Millionen des Bundes kommen 30 aus dem Sozialministerium, sechs vom Arbeitsmarktservice. Wöginger sah im Pressefoyer einen "weiteren sozialpolitischen Meilenstein für Menschen mit Behinderungen" nach dem Ausbau der persönlichen Assistenz.

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4  Kommentare
4  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gelesen (784 Kommentare)
am 13.03.2024 15:53

Kommen Wahlen oder warum diese Meinungsänderung?

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Philanthrop_1 (310 Kommentare)
am 13.03.2024 16:23

Wahlen haben auch gute Seiten. 😂

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linz2050 (7.386 Kommentare)
am 13.03.2024 14:43

Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung und deren AG sollten wenig bzw. keine SV Beitrag zahlen müssen. Natürlich sollten diese AN auch volle Ansprüche auf KV und Pensionen haben. AG sollten auch Unterstützt werden für die Bedürfnisse der Beeinträchtigten.

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 13.03.2024 14:54

Populistischer und nicht durchdachter Vorschlag.

Wieso sollte man für einen beeinträchtigten Vorstandsdirektor, Geschäftsführer oder sonstige Führungskräfte keinen SV Beitrag inkl. Pensionsvorsorge bezahlen?

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