Neues Tierschutzgesetz: Für Hundehalter gelten ab April strengere Regeln
WIEN. Bald wird es strengere Regeln für Beiß- und Angriffstraining von Schutzhunden geben und der Qualzucht ein Ende gesetzt.
Wie Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag bei einem Pressegespräch im Wiener TierQuartier berichtete, soll die Novelle zum Tierschutzgesetz im April in Kraft treten.
Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird zudem in Zukunft ein Sachkundenachweis erforderlich. Außerdem steht bald auch der Kauf von illegalen Welpen unter Strafe.
- Lesen Sie auch: Das ändert sich mit dem neuen Hundehaltegesetz
Die Bundesregierung hat sich nun auf neue Regeln zum besseren Schutz von Heimtieren geeinigt. Immer wieder habe es in der Vergangenheit gefährliche Angriffe von Hunden auf Menschen gegeben. Eine besondere Gefahr gehe dabei von jenen Hunden aus, die von ihren Halterinnen und Haltern absichtlich scharf gemacht werden. Damit ist nun Schluss.
Sowohl die Tiere als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Diese Regelung gilt österreichweit. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.
"Oberösterreich nimmt Vorreiterrolle ein"
Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) begrüßt das von der Bundesregierung vorgestellte Tierschutzpaket. „Oberösterreich nimmt eine Vorreiterrolle ein. Dass ein Sachkundenachweis künftig für alle Hundehalter als Voraussetzung gelten soll, ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt“, so Lindner. Auch die geplanten strengeren Regelungen gegen Qualzucht unterstütze er laut einer Aussendung.
- Zum Thema: Strengere Regeln für Hundehalter: Lindner plant Führerschein für große Hunde
- Video: Sachkundeausweis künftig verpflichtend
"Haben verschiedene Varianten diskutiert"
"Wir haben in den vergangenen Monaten verschiedene Varianten diskutiert: ein komplettes Verbot des Beiß- und Angriffstrainings oder eine strenge Regulierung", sagte Rauch. "Nach langen Diskussionen mit Expertinnen und Experten haben wir uns für sehr strenge Auflagen entschieden, unter denen der Schutzhundesport weiter möglich sein wird. Wir glauben, dass bei einem kompletten Verbot der Teil der Szene, wie es oft so ist, im Verborgenen weiter gemacht hätte", argumentierte der Minister.
Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist auch eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei zwölf Monaten. Die Wesensprüfungen finden an Ort und Stelle bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt. "Nur wenige Hunde sind vom Charakter her überhaupt für eine Schutzhundeausbildung geeignet", meinte Rauch.
Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt sowie eine Verpflichtung, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichweit leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Alle an der Ausbildung oder am Beiß- und Angriffstraining beteiligten Personen benötigen künftig eine Ausbildung und Zertifizierung. Die Prüferinnen und Prüfer werden von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.
"Es geht um Verantwortung"
"Wir dürfen eines nicht vergessen, es geht um Verantwortung. Verantwortung für ein Lebewesen, es geht aber auch um Verantwortung in unserer Gesellschaft", meinte Bundespolizeidirektor Michael Takacs. "In der Diensthundeausbildung der Polizei gibt es ganz klare Regeln und ganz klare Richtlinien, und eine ständige Überprüfung der Qualität." Takacs zeigte sich erfreut, dass diese Anforderungen nun auch außerhalb von Organisationen wie der Polizei zu tragen komme. "Bis dato hat es keine Überprüfung gegeben. Ein jeder konnte ausbilden, ein jeder konnte einen Verein gründen, unerheblich der Qualifizierung."
Mit der neuen Novelle soll auch der Qualzucht ein Ende gesetzt werden. Die Tiere aus einer solchen Zucht kämpfen oft mit schweren Gesundheitsproblemen wie zu kurzen Schnauzen, ständiger Atemnot oder kaputten Gelenken. "Wir richten eine Qualzucht-Kommission ein", kündigte Rauch an. "Sie wird die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen.
Denn bei der Qualzucht, das wissen wir, steckt der Teufel sehr im Detail." Diese Kommission mit eigener Geschäftsstelle wird auch Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen. Mit dieser Grundlage können die Behörden künftig gegen Züchterinnen und Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen. Wie auch bisher enthält der Gesetzesvorschlag ein klares Ausstellungs- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Es kann dann sein, dass künftig bestimmte Rassen von der Zucht ausgeschlossen sind, wenn Merkmale - wie etwa bereits jahrelang kurz gezüchtete Schnauzen - schon zu weit fortgeschritten sind. "Nur gesunde Tiere" sollen zur Zucht zugelassen sein, so Rauch.
Mit der neuen Novelle soll auch weiter dem illegalen Welpenhandel der Kampf angesagt werden. Zukünftig wird nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch der Kauf unter Strafe gestellt sein. "Die Tiere werden unter wirklich unvorstellbaren Bedingungen gezüchtet", sagte der Minister. "Der Erwerb solcher Tiere aus zwielichtigen Quellen - via Kofferraum, via Bestellung, auf Autobahnparkplätzen, im Internet - soll schlicht unterbunden werden, weil damit massives Tierleid verbunden ist."
Ausbildung für Haltung von "exotischen Tieren"
Neu ist auch eine verpflichtende Ausbildung für die Haltung von exotischen Tieren und Hunden. Da die Haltung von "exotischen Wildtieren" immer beliebter wird, diese Tiere aber besondere Anforderungen bei der Haltung haben, muss auf ihre Bedürfnisse eigens eingegangen werden, bevor man sich ein solches Tier kauft. Deshalb wird jetzt ein eigener Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien von vier Stunden eingeführt, den man dann beim Kauf vorlegen muss. Für den Besitz von Hunden ist nun auch österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. In manchen Bundesländern wie etwa in Wien gibt es bereits schon theoretische Sachkundekurse, nun kommt auch der praktische Kurs hinzu. Um den besonderen Haltungsanforderungen von Kamelen und Büffeln gerecht zu werden, enthält das Tierschutzpaket auch ein Verbot des Einsatzes im Zirkus.
"Tierhaltung bedeutet auch die Übernahme von Verantwortung", sagte der Minister. "Tier sind keine Gegenstände, die man im Internet bestellt und dann zurück gibt, wenn's nicht passt." Ein zweistündiger Praxiskurs würde "vor Spontankäufen schützen", so Rauch.
"Es ist gut, dass es nun strenge, aber auch praxistaugliche Regeln für die Ausbildung gibt. Es war mir wichtig, dass wir dabei die Diensthunde von Bundesheer und Polizei berücksichtigen und zugleich strenge, aber nachvollziehbare Regeln für jene schaffen, die mit ihrem Hund eine Schutzhunde-Ausbildung machen wollen", erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme. "Niemand will, dass ausgebildete Hunde in die falschen Hände geraten."
Schüssel: Auf europäische Verteidigung vorbereiten
Sterbehilfe: VfGH weist Anträge ab, Suizidhilfe bleibt verboten
"Ein Comeback für Österreich" - Einigung auf 7-Jahres-Konsolidierungspfad
Knackpunkt Budget: Sitzungsmarathon für Koalitionsverhandler
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.
nett, dass Lindner Juristen als Experten dabei hatte, was können die da beitragen. Trifft es auch einen verfetteten Mops von Oma?
eine Frage, trifft das auch auf eine alte Frau mit ihrem Fiffi zu❔🫢
Wegen der, hat sich Rauch ja so angestrengt.
Es wird sich eh nix ändern?? Das Gesetz ist für die Würscht, die der Hund frisst?
Wenn wieder ein Pensionist oder eine Joggerin zusammengebissen wird,
dann schreien die selben nach Gesetz und Kontrolle!
Durch Anmeldung, Prüfungen und Schulungen wird schon mal registriert und gesiebt!
Was einzelne Österreicher in ihren Kellern treiben - nicht nur mit Hunden-
kann mit Gesetzen nicht geregelt werden,
solange diese "Scharfmacher" nicht bekannt sind und nicht angezeigt werden!
Hund als Waffe ist sowieso ein krank!
Schutzhunde z.B. bei der Polizei ausgenommen!
Es würde eines Gesetzes bedürfen, das auch tatsächlich die Gefahren der Hundehaltung verhindert.
Der Ruf nach einem solchen Gesetz, ist seit Jahrzehnten ungehört.
Ein so ein treffendes Beispiel für den Beruf der Politik im Staat.
Eine Kindergartentante, würde das Gesetz in 10 Minuten richtig gestalten.
Politiker, verkaufen nach Monaten, ihren Murks als richtige Lösung.
Rauch hat scheinbar auch im Kindergarten seine Erfahrungen, gesammelt: Wie erkläre ich der Tante, dass mein Gekritzel ein echter Rauch ist.
So lange:
Es nicht exekutiert wird - nutzlos
In den OÖN, Fotos die eine Gemeinde machte abgedruckt werden wie Hunde in Städt. Naherholungsflächen ohne Schutz herumlaufen - die besten Gesetze umsonst! > Resultat keines!
A Österreichische Lösung bis wieder welche umkommen…..👎👎👎👎👎
Schutzhunde: " ...ist auch eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich..."
Aber hoffentlich in erster Linie für die Hundehalter!!!
Den Sachkundenachweis habe ich schon seit zehn Jahre!!!
Wieder ein paar gesetzliche Änderungen, aber ändern tut sich nichts dadurch.
Auch in Zukunft werden gefährliche Hunde frei rumlaufen, werden Leute mit eigenen Defiziten Hunde mit Defiziten halten und es wird weiterhin Verletzte oder sogar Tote geben.
Bei den Besitzern der Blechwölfe bestens erkennbar, dass es mit konsequenten Menschenschutz äusserst dürftig ausfällt.
Da sind doch die Hundterl das geringste Problem, was Tote und Verletzte anbelangt.
Man darf die Wähler nur mit Samthandschuhen anfassen deshalb, weils dann erst recht wieder Zulauf bei den Freiheitsparteien gibt.
Garantiert!
Es bräuchte Blackboxs dort und schärfste Selbstbehalte dann, wenn die Ellbogenfreiheit glaubt, als Parasit seine Umwelt ausnutzen zu können.
Aber dann schreiens wieder wie am Spiess : Diktatuuuuur 🤔
ätz
Solange die Hunde in der Öffentlichkeit mit Maulkorb und Leine unterwegs sind, ists mir relativ wurscht, wie sie gezüchtet wurden.
DAS sollte bissi besser überwacht werden !
WER sollte das schon tun?
Wenn sogar der Hund eines Bürgermeisters gesucht wurde u.ä. den eigenen Vorgesetzten Strafen……….🙈🙈👎👎
Es war nichts anderes zu erwarten, aber wenn es die nächsten Toten gibt, ist auch niemand verantwortlich.
Was ist jetzt Qualzucht? ist die Zucht eines Chihuahua zu einer möglichst geringen Größe nicht auch eine Qualzucht, oder die Rassevorschriften für eine gewissen Haarlänge?
Was fällt unter exotisches Tier? Ein Tier das aus einer anderen Klimazone kommt und bei uns nicht in der freien Natur überleben könnte? Dann gehören auch so beliebte Haustiere wie Goldhamster oder Meerschweinchen zu den exotischen Tieren für die man eine Schulung braucht.
Die vom Gesetzgeber getroffenen Einteilungen fallen wahrscheinlich unter die Kategorie Anlassgesetzgebung und die ist eigentlich zu vermeiden.
Schöne Worte......
Wer überprüft denn bei "Exoten ". Der Wald- und Wiesentierarzt vielleicht oder gar ein Zoodirektor?
Und scharfe Hunde überprüfen, wie soll das denn gehen?
Alles Märchen.
Der Rauch soll lieber schauen, dass das Gesundheitswesen bei den Menschen funktioniert!
Dh also jeder kann sich weiterhin Kampfhunde zulegen, nicht mal polizeiliches Führungszeugnis ist Vorraussetzung und ob wer seinen Hund scharf macht oder nicht kann eh keiner kontrollieren! Politik versagt bei den einfachsten Sachen!
Zur Qualzucht:
Was ist eigentlich mit überzüchteten Hunden?
Die haben auch sehr viel mit Gelenkschwierigkeiten etc. zu tun.
Klaro schaut z.b. ein reinrassiger Berner Sennenhund extrem schön aus, aber er hat auch sehr sschnell Probleme mit Hüfte etc....
Die Liste lässt sich fortsetzen mit: dt. Schäferhund, Mastin Napoletano, Cavalier King Charles, alle Brachycephalen, die heutigen überzüchteten Basset, Shar Pei,...
Und nicht zu vergessen bitte auch die Katzen (fallen auch unter das Tierschutzgesetz): Perser, Munchkin, American Curl,...
.....und vor allem alle Hunde mit verkürzter Schnauze.
Ein French Bulldog, ein Mops u.a.m. lebt mit gravierenden Atemproblemen, vergleichbar mit Asthma bronchiale. Und das nur, damit der Hund mit rundem Kopf dem menschlichen Kindchenschema entspricht.
Endlich werden Nägel mit Köpfen gemacht!
Bei la Famiglia und den Blaunen wäre es wieder verschlafen worden?!
Wo bleibt zumindest die Beisskotb u n d Leinenpflicht für gewisse Rassen ??? Schwindelt man sich da wieder herum, wie es schon 2 mal mir Todesfolge für ein Kind und nachher für eine Frau war, weil man nach dem ersten Todesfall auf den Rat gewisser "ExpertInnen" mit teilweise Eigeninteressen gehört hat oder den vielleicht sogar gewollt hat. Wieder hat man zugewartet, mit der Hoffnung dass sich alles beruhigt und man dann wieder eine Wischi-Waschi "Lösung" durchbringen kann. Sachkundenachweis ist schon Recht, löst aber nicht das Grundproblem. Und ein Malteserhunderl ist in der pontiellen Gefahr wohl nicht mit Pitbulls etc. etc. gleichzusetzen. Und der Lindner soll sich bloss nicht auf den Rauch ausreden,wenn der ein untaugliches Gesetz veranlasst. Er ist daran nicht gebunden, ausser er will es. Muss es wieder Verletzte oder gar Tote mit solchen Hunden geben, die ein normaler Mensch nicht braucht ??? Mir stinkt diese unzureichende Handeln und die Verlogenheit mancher ganz gewaltig.
Wie einfach ist doch das Schubladendenken, a la observer.
Alle Rumänen sind Einbrecher
Alle Polen sind Autodiebe
Alle Nigerianer sind Drogenhändler
Alle Pitbulls sind Killer..........
bitte Liste nach Geschmack fortsetzen.
Warum gibt es eigentlich noch immer 9 verschiedene Hundehaltegesetze in den Bundesländern ? Ein bundesweites Gesetz müsste doch genug sein!
Weil ein Bundesgesetz sich sicher am schwächsten der Gesetze orientieren wird. Am kleinsten gemeinsamen Nenner und nicht an den Sicherheitsbedürfnissen der meisten Menschen. Da ist derzeit nur in Wien und in Vorarlberg so. Zumindest, was Österreich betrifft. Die Regelung in Bayern ist noch viel schärfer.
Stimmt, vollkommen!
Ein bundesweites Gesetz gehört her.
Weil die in der LR sonst nix zu tun hätten…….🤔😉