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Grasser-Prozess: Berufungsverfahren nicht mehr heuer

Von nachrichten.at/apa, 22. März 2022, 10:42 Uhr
Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Bild: RS7NKOAPA/ROLAND SCHLAGER

WIEN. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wurde zwischen acht und zehn Monaten Zeit gegeben, um gegen sein Urteil Rechtsmittel einzubringen.

Am 4. Dezember 2020 fassten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und weitere Angeklagte im Betrugsprozess rund um die Buwog-Privatisierung mehrjährige Haftstrafen aus, seit 28. Jänner 2022 liegt in dem Riesenprozess auch das schriftliche Urteil vor, dass Grasser und weitere Verurteilte beeinspruchen wollen. Dafür hat Richterin Marion Hohenecker nun deren Anwälten zwischen acht und zehn Monaten Zeit gegeben, um Rechtsmittel einzubringen, so "derstandard.at" heute. 

Zuvor hatten die Anwälte Fristverlängerungsanträge für das Einbringen der Rechtsmittel gestellt. Üblicherweise beträgt die Rechtsmittelfrist vier Wochen. Grasser hatte Ende 2020 nicht rechtskräftig acht Jahre Haft ausgefasst, sein ehemaliger Trauzeuge und FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre und der Lobbyist Peter Hochegger trotz Teilgeständnisses sechs Jahre. Grasser hatte sich nach dem Urteilsspruch erschüttert gezeigt und weiterhin seine Unschuld betont. In dem Prozess ging es neben der Buwog auch noch um die Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz.

Während Grasser also nun einmal zehn Monate Zeit hat für den Einspruch zum Urteil in diesem Verfahren hat, wird er voraussichtlich noch vor dem Sommer wegen angeblicher Steuervergehen vor dem Richter stehen - auch hier bestreitet Grasser jede Schuld. Dieses Steuerverfahren führt nicht Hohenecker, sie ist von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen in eine allgemeine Abteilung gewechselt.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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1949wien (4.275 Kommentare)
am 22.03.2022 18:04

Ein Gauner aus dem Volk würde sich bei dieser Verdachtslage bereits längst in U-Haft befinden!

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Urwelser (1.270 Kommentare)
am 22.03.2022 11:08

Das war schon vorher völlig klar. Die ÖVP-verseuchte Justiz zögert diese Grasser-Sache so lange hinaus, bis Grasser im Greisenalter und letztendlich haftunfähig sein wird. Bis dahin ist bei ihm Party angesagt, so wie immer.....

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 22.03.2022 13:03

Dumpfe Verschwörungstheorie in der sie gefangen sind.
Wenn sie es tröstet - sie sind nicht alleine.
Hahahahahaha.....

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Orlando2312 (22.922 Kommentare)
am 22.03.2022 13:53

"Dumpfe Verschwörungstheorie in der sie gefangen sind."

Da redet der Richtige.

😂😂😂

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roeserl (1.402 Kommentare)
am 22.03.2022 11:03

Das gibts doch nicht! Wie kann ein Berufungsverfahren solange dauern?ist die Justiz nicht gewillt,das Verfahren zu beschleunigen? Warum sitzt der wieder für ein Jahr nicht in Haft.Werden wir wieder verarscht?Hat Ainedter wieder seine Griffel im Spiel? Hier MUSS endlich eine Linie gezogen werden und diese Verfahren verkürzen sonst kommt bei Zeugen die nächste Ausrede "hab ich nach 10 Jahren vergessen,!" Wieso sind Reiche davor gefeit,ein beschleunigtes Verfahren zu bekommen.Ich bin von der Justiz enttäuscht.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 22.03.2022 11:08

Bei dem Aktenumfang hat nicht nur Richterin Hohenecker eine entsprechende Zeit zur Urteilsausfertigung benötigt, auch die Anwälte brauchen nun Zeit für den Einspruch.

Ich hoffe, sie beißen sich dennoch die Zähne daran aus.

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 22.03.2022 11:58

der letzte Satz gilt nicht nur für den Grasserprozess!

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 22.03.2022 11:59

An Roeserl gerichtet.

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