Einspruch gegen Auftrag für Linzer Autobahnprojekt Westring abgelehnt
LINZ/WIEN. Erleichterung beim Land Oberösterreich: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Einspruch gegen die Vergabe der Bauarbeiten diese Woche abgewiesen.
Nach der europaweiten Ausschreibung zum Bau der Donaubrücke hatte die Autobahngesellschaft Asfinag einem Konsortium unter Mitwirkung italienischer Partner den Zuschlag erteilt. Es war die Rede davon, dass sein Angebot bei 133 Millionen Euro und damit unter den mit 145 Mio. veranschlagten Kosten lag. Außerdem wurde eine Bauzeitverkürzung angeboten. Aber innerhalb der Stillhaltefrist machte einer der unterlegenen Anbieter von der Möglichkeit einer Beschwerde Gebrauch. Er stellte unter anderem die Bauzeitverkürzung in Zweifel, der Gesamtpreis sei weder erklär- noch nachvollziehbar. Danach war das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Das Gericht folgte den Argumenten des Beschwerdeführers nicht und wies nun den Antrag, die Vergabeentscheidung für nichtig zu erklären, ab. Eine Revision sei nicht zulässig. Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und der Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) reagierten in einer Stellungnahme darauf mit: "Ende gut alles gut. Das sind erfreuliche Nachrichten für die Pendler und die regionale Wirtschaft." Nach Jahren der Verfahrensverzögerungen seien jetzt alle rechtlichen Hürden überwunden und einem Baubeginn für diese so wichtige Straßenverbindung stehe aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Wege.
Bauarbeiten sollten am 15. Oktober beginnen
Die Hauptbauarbeiten sollten am 15. Oktober beginnen. Wie sehr dies durch das Verfahren verzögert wurde und ob die verlorene Zeit wieder hereingeholt werden kann, stand am Mittwoch noch nicht fest. Das Westring-Projekt wurde immer wieder durch Geldmangel und auch Einsprüche von Autobahngegnern unter anderem mit Umwelt- und Naturschutz-Argumenten verzögert. 2008 waren die Politiker von Land Oberösterreich und Stadt Linz davon überzeugt, dass der Baustart für die Donaubrücke Mitte 2009 erfolgen werde. Die Gesamtverkehrsfreigabe für den Westring war für 2014 vorgesehen, was aber nicht eintrat. 2015 wurde unter Protesten auf dem Linzer Hauptplatz eine Spatenstichfeier durchgeführt, an der Bundes-, Landes- und Stadtpolitiker teilnahmen. Damals war die Verkehrsfreigabe für das Gesamtprojekt für 2018 vorgesehen.
2023 soll Bau endgültig abgeschlossen sein
Jetzt ist geplant, dass die ersten Privatfahrzeuge 2023 über die Donau fahren sollen. Der Freinbergtunnel und ein Verkehrsknoten im Bereich des Hauptbahnhofes im Anschluss daran sollen 2028/29 fertig sein. Die Arbeiten für den Anschluss an die Mühlkreisautobahn (A7) mit einer Brücke über die Westbahn und damit das gesamte aktuell 4,7 Kilometer lange Westring-Projekt sollen 2031/2032 abgeschlossen sein. Die Zukunft eines ursprünglich geplanten weiteren Teils nördlich der Donau mit einem weiteren Anschluss an die A7 ist ungewiss.
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Jetzt sollen sich ein paar namhafte Juristen Gedanken machen, wie man die ewigen Einsprüchler, Verhinderer etc. monetär haftbar machen kann.
Es kann nicht sein, dass die höheren Kosten für gewisse Projekte durch Verzögerungen immer dem Steuerzahler angelastet werden, auch jenen, die in ihrem Leben niemals über diese Brücke fahren werden.
Fahren 2023 noch normale Autos? Fahren die dann alle schon selbst, mit 150 durch die Stadt. Die Verheißung, den Autos ein selbstbestimmtes Leben zu geben, das freut doch sehr. Ich mag mein Auto und würde es sofort in die Freiheit entlassen.
Macht´s der Herr VOLVO noch bis dahin?
Nicht, dass ich ihm was Schlechtes wünschen würde, bei Gott nicht...
BLÖDSINN!! Welches Projekt in unserem Land wurde NICHT TEURER ALS GEPLANT. Lobbyisten werden schon noch RAHM abschöpfen. SCHAU-MA-MAL
> _Lobbyisten_ werden schon noch RAHM abschöpfen.
Deine "die ANDEREN" zum Fingerzeigen habe ja ich auch. Aber eben andere "ANDERE"
Unabhängig davon, wie man nun zu diesem Projekt steht, ob es noch zeitgemäß ist oder nicht- es wurde nun Entschieden!
.
Und jetzt würde ich mir wünschen, dass all jene (Anrainer?) , die im Grunde nur aus rein egoistischen Gründen dieses Projekt mit allen möglichen Mitteln verhindern wollten, zur Kasse gebeten werden: Sie haben verloren!
Verfahrenskosten, Gutachten, Kostensteigerung durch Inflation,... weshalb soll das "der Steuerzahler" berappen?
Leider ist für Jene nicht nachweisbar ob "glaubhafte" oder "egoistische" Gründe vorliegen....
Verfahrenskosten, Gutachten sind die selben wie die "Steuerzahler"
transalp:du hast vollkommen recht.und die genossenschafte sollten auch eine Entschädigung bekommen.denn in diesen jahren hätten sie noch miteinnahmen gehabt.so standen die häuser jetzt jahrelang leer.wegen der verhinderer.
Alle Rechte "verloren" haben die Einspruchsberechtigten ja nicht. Wenn es das Rechtssystem vorsieht, dann darf der Rechtsweg auch begangen werden. Im keiner anderen Sparte gibt es so viel Misswirtschaft als im Bauwesen. Wenn Vorgänge geprüft werden, schadet es daher nicht.
An Frank
Stimmt schon, für "berechtigte Einsprüche" (naturgemäß subjektiv) ist es auch gut, Einsprüche erheben zu dürfen.
Bei diesem Projekt aber wurden ABSURDE Argumente der Gegner gebracht, und diese auch zeitlich gestaffelt, sodass sich der Baubeginn möglichst lange verzögert.
Und das finde ich schäbig und hat so der Gesetzgeber sicher nicht vorgesehen.
Eigenschaftswörter sind manchmal sehr eigenartig.