Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

COFAG-Ausschuss: Beugestrafe gegen Benko verhängt

Von nachrichten.at/apa, 03. Juli 2024, 14:00 Uhr
Benkos Mutter: Einstweilige Verfügung bewilligt
Rene Benko Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER

WIEN. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Covid-Finanzierungsagentur COFAG hat zwar seine Arbeit beendet, dennoch gibt es weitere Konsequenzen aus den Befragungen.

So wurde gegen den insolventen Investor Rene Benko eine Beugestrafe wegen Aussageverweigerung verhängt. Benko muss laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 700 Euro zahlen. Er kann noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof einlegen. Benko war erst nach mehreren erfolglosen Anläufen unter polizeilicher Vorführung als Auskunftsperson im U-Ausschuss erschienen. Der Unternehmer entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Signa-Firmengruppe. Wegen "Aussageverweigerung" wurden schließlich auch drei Beugestrafen beantragt.

Aussageverweigerung in zwei Fällen

In zwei Fällen verweigerte Benko allerdings zurecht seine Aussage, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest. Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum "Chalet N". NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty wollte dabei wissen, ob mehrere einstige Regierungsmitglieder zu Besuch in Benkos Luxusobjekt waren. Der Investor hatte im Ausschuss gemeint, grundsätzlich keine Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

mehr aus Wirtschaft

Was das Aus für das Biogas-Gesetz bedeutet

Bitcoin steht unter Druck: Tiefster Stand seit Februar

Was passiert, wenn mein Koffer verloren geht?

Betreuung in den Ferien: Geld für Firmen

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

3  Kommentare
3  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
hasta (2.858 Kommentare)
am 03.07.2024 14:51

Diese Beugestrafe für Hrn. Benko ist der blanke Hohn. Der Hr. Benko müsste schon längst gesiebte Luft atmen.

lädt ...
melden
spoe (14.313 Kommentare)
am 03.07.2024 18:53

Wobei ich als Unternehmer dem Parlament (U-Ausschuss) auch nicht Auskunft darüber geben würde, wer aller zu einer Firmenfeier eingeladen und gekommen ist.

Die sollen die Bürger nicht mit ihrem eigenen parteipolitischen Kasperltheater belästigen.
Zur Erinnerung: es geht beim U-Ausschuss absolut nicht um Strafrechtliches, sondern nur um politische Verantwortungen.

Es ist ohnehin schon eine Zumutung, wenn man dort geladen ist und derart respektlos behandelt wird wie Benko oder andere.

lädt ...
melden
spoe (14.313 Kommentare)
am 03.07.2024 14:25

Boah Eyh, 700 EUR Beugestrafe. Voll die Einschüchterung.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen