COFAG-Ausschuss: Beugestrafe gegen Benko verhängt
WIEN. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Covid-Finanzierungsagentur COFAG hat zwar seine Arbeit beendet, dennoch gibt es weitere Konsequenzen aus den Befragungen.
So wurde gegen den insolventen Investor Rene Benko eine Beugestrafe wegen Aussageverweigerung verhängt. Benko muss laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 700 Euro zahlen. Er kann noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof einlegen. Benko war erst nach mehreren erfolglosen Anläufen unter polizeilicher Vorführung als Auskunftsperson im U-Ausschuss erschienen. Der Unternehmer entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Signa-Firmengruppe. Wegen "Aussageverweigerung" wurden schließlich auch drei Beugestrafen beantragt.
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Aussageverweigerung in zwei Fällen
In zwei Fällen verweigerte Benko allerdings zurecht seine Aussage, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest. Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum "Chalet N". NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty wollte dabei wissen, ob mehrere einstige Regierungsmitglieder zu Besuch in Benkos Luxusobjekt waren. Der Investor hatte im Ausschuss gemeint, grundsätzlich keine Fragen zu diesem Thema zu beantworten.
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Diese Beugestrafe für Hrn. Benko ist der blanke Hohn. Der Hr. Benko müsste schon längst gesiebte Luft atmen.
Wobei ich als Unternehmer dem Parlament (U-Ausschuss) auch nicht Auskunft darüber geben würde, wer aller zu einer Firmenfeier eingeladen und gekommen ist.
Die sollen die Bürger nicht mit ihrem eigenen parteipolitischen Kasperltheater belästigen.
Zur Erinnerung: es geht beim U-Ausschuss absolut nicht um Strafrechtliches, sondern nur um politische Verantwortungen.
Es ist ohnehin schon eine Zumutung, wenn man dort geladen ist und derart respektlos behandelt wird wie Benko oder andere.
Boah Eyh, 700 EUR Beugestrafe. Voll die Einschüchterung.