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Längere Kündigungsfristen für Arbeiter in Hotellerie und Gastro

Von nachrichten.at/apa, 29. September 2021, 15:27 Uhr
„Arbeitgeber lassen sich immer mehr Zeit mit Auszahlungen“
Gestaffelt nach Dienstjahren könne die Frist bis zu fünf Monate betragen (ab 26 Dienstjahren). Bild: Weihbold

WIEN. Die Kündigungsfristen für Arbeiter werden ab 1. Oktober gesetzlich an die Fristen für Angestellte angepasst. In Hotellerie und Gastronomie bedeute das eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher 2 auf mindestens 6 Wochen, hieß es in einer Aussendung der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer (AK) am Mittwoch.

Das gilt für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt die Frist nun vier, statt wie bisher ebenfalls zwei Wochen. Stichtag für die Kündigung ist ab Oktober der Monatsletzte, bisher war eine Kündigung an jedem Tag möglich, erklärte die Gewerkschaft vida auf APA-Anfrage.

Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten wurde im Parlament bereits 2017 beschlossen und hätte am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen. Aufgrund der Coronakrise wurde der Termin jedoch zunächst um 6 Monate auf den 1. Juli, und dann nochmals um weitere 3 Monate auf den 1. Oktober verschoben.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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walterneu (4.715 Kommentare)
am 29.09.2021 16:53

"Längere Kündigungsfristen für Arbeiter in Hotellerie und Gastro"
Das bringt gar nichts,
Die haben momentan niemanden den sie kuendigen koennten.

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betterthantherest (38.393 Kommentare)
am 29.09.2021 19:47

"Die haben momentan niemanden den sie kuendigen koennten."

Das wird lange Zeit so bleiben.
Dieser Trend wird sich sogar noch verstärken.

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Stoiko (1.337 Kommentare)
am 30.09.2021 08:41

Hoffentlich schlägt sich das auch endlich mal in würdigen Gehältern nieder

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