Wirecard: Deutscher Bund haftet nicht für Anlegerverluste
KARLSRUHE. Bestätigung in letzter Instanz: Der deutsche Bund haftet nicht für Anlegerverluste im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal.
Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute, Freitag, bekannt. Mit dem Beschluss wies der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurück.
Der Wirecard-Bilanzskandal ist einer der größten Wirtschaftsskandale Deutschlands. Die Chefetage um den Wiener Ex-Chef Markus Braun und den flüchtigen Ex-Manager Jan Marsalek soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben. Wirecard musste Ende Juni 2020 Insolvenz anmelden.
Im konkreten Fall hatten der Kläger und seine Ehefrau vor der Insolvenz Aktien der Wirecard AG gekauft. Sie argumentierten, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hätte den Zahlungsdienstleister besser kontrollieren und die Öffentlichkeit früher informieren müssen. EU-Vorgaben seien nicht eingehalten worden. Dadurch sei dem Ehepaar ein Schaden in Höhe von rund 65.000 Euro entstanden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage abgewiesen. Revision wurde nicht zugelassen, weshalb der Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegte. Diese wies der BGH nun ab. Die Marktmissbrauchsüberwachung und die Bilanzkontrolle der BaFin hinsichtlich der Wirecard AG von 2015 bis zur Insolvenz 2020 seien - auch aus EU-rechtlicher Sicht - nicht zu beanstanden.
In vorausgehenden Verfahren hatten Landgericht und OLG Frankfurt zahlreiche Klagen mit dem Hinweis abgewiesen, die Finanzaufsicht durch die BaFin erfolge allein im öffentlichen Interesse. Eine Haftung gegenüber Anlegern scheide daher aus. Daher hatten sich die Anwälte in dem neuen Verfahren auf vermeintliche Verstöße der BaFin gegen die Transparenzrichtlinie und andere EU-Vorschriften konzentriert, blieben damit nun aber ebenfalls ohne Erfolg.
Vor dem Landgericht München I läuft unterdessen der Strafprozess gegen den früheren Unternehmenschef Braun. Dort sitzen auch zwei weitere ehemalige Wirecard-Manager auf der Anklagebank.
Das wäre ja noch schöner gewesen, wenn der Bund, und damit der deutsche Steuerzahler, da am Ende haften würde!
NEIN DANKE!
Denn:
Wäre alles glatt gelaufen, hätten die Anleger die Gewinne eingeheimst.
Und-typisch- geht was schief soll der Staat einspringen!
Nein Danke-SO NICHT!
Leider gibt es von enttäuschten Anleger immer wieder Versuche, trotz des Anlegerrisikos, wenn was schiefgeht die Allgemeinheit damit zu belasten.
Pfui!
Es geht um das langjährige Versagen der teuren staatlichen Kontrollinstanzen, wobei es aber der internationale Wirtschaftsprüfer durchaus in die Haftung schlittern kann.
Immerhin wurde sogar ein Bericht in der Financial Times, wo ein Whistleblower den Betrug aufdeckte, lange Zeit ignoriert und alle Aufseher und Kontrollinstanzen inklusive der Staatsanwaltschaft München erklärten, es wäre alles in Ordnung.