Die Nationalratswahl wird angefochten
WIEN. Die EU-Austrittspartei "EUAUS" von Robert Marschall, die nur 0,01 Prozent der Stimmen erreicht hat, kritisiert unter anderem den Platz der "Liste Sebastian Kurz" auf dem Stimmzettel.
Die Kleinpartei EUAUS hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Nationalratswahl angefochten. Der Chef der EU-Austrittspartei, Robert Marschall, führt in der Anfechtung sieben "Hauptbeschwerdegründe" an. Der VfGH ersuchte die anderen wahlwerbenden Parteien um Stellungnahme binnen fünf Wochen.
Marschall hat schon mehrfach Wahlen angefochten, ist vorm VfGH aber immer abgeblitzt. Laut VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig hat nur EUAUS die Nationalratswahl angefochten.
Marschall ist „Wiederholungstäter“
EUAUS war bei der Parlamentswahl am 15. Oktober ausschließlich in Wien angetreten und auf lediglich 0,01 Prozent der Stimmen gekommen. Die Anfechtung wurde innerhalb der offenen Frist eingebracht.
Marschall führt in dem Anfechtungsschreiben unter anderem ins Treffen, dass in einer niederösterreichischen Gemeinde zwei Unterstützungserklärungen für EUAUS nicht rechtzeitig weitergeleitet worden sein sollen. Von der Wiener Landeswahlbehörde und der Bundeswahlbehörde habe die Partei keine Niederschrift bzw. kein Protokoll erhalten. Zudem fehle für die Briefwahl generell die Rechtsgrundlage. Darüber hinaus habe die Bundeswahlbehörde das Wahlergebnis nicht selbst erhoben und auch nicht kontrolliert.
Marschall hält die Wahl auch aus folgendem Grund für ungültig: "Die Wählergruppe 'Liste Sebastian Kurz - Die neue Volkspartei' kandidierte erstmals, bekam aber - in gesetzwidriger Weise - von den Landeswahlbehörden jeweils den Listenplatz 2 - der diesmal nicht kandidierenden 'Österreichischen Volkspartei' - auf den amtlichen Stimmzetteln zugewiesen." Außerdem seien sowohl bei der ÖVP als auch bei den Neos verschiedene Wählergruppen unter dem gleichen Parteinamen angetreten, meinte Marschall. Zu guter Letzt habe die FLÖ in ihrer Langbezeichnung des Parteinamens gesetzeswidrig eine Abkürzung verwendet.
Marschalls Anfechtung wurde am 20. November eingebracht, der VfGH wiederum informierte die Parteien am 6. Dezember. Für die Anfechtung einer Nationalratswahl gilt eine Frist von vier Wochen nach Amtlichmachung des Endergebnis, damit war eine Einbringung bis 28. November fristgerecht.
ned amoi ingnorieren, den Klaun....
Im ersten Moment dachte ich beim Artikelfoto, der Alf Poier schaut mich an. Naja, beides sind Clowns.
solange er nicht politische Staats Clowns als Mitstreiter hat, kann er ja nichts Lahm legen, der TrollKoffer.
Solche Themen zum Kommentieren freizugeben, das fordert zu unheimlich blöden, unpassenden Kommentaren heraus. Schade. Eine sachliche Diskussion zum Thema ist offenbar auf Grund der Thematik nicht möglich.
Du kannst ja einmal anfangen, mit dem ersten sachlichen Kommentar zu so einem Juxthema einer Juxpartie.
Ohne Böhmdorfer und Hofer wird das nix.
Da müssen professionelle Wortverdreher ran.
Es muss heißen: wurde angefochten!
Und JA!
ich bin überzeugt, dass es andere
Stimmenverteilungen geben würde!
Es geht rein um die jeweiligen Vorstellungen
in den Diversen Köpfen der Parteien!
Als Wähler/innen sind wir den gewählten
Parteien völlig ausgeliefert!
Jetzt verhandelt ein Zahntechniker mit
einem etwas ältlichen Maturanten!
Der eine ein präpotenter Populist und
der andere ein Populist mit feinerer Klinge!
oblio
bingo, sehr treffende Beschreibung der aktuellen Polit-Kaste !
Allerdings gebe ich zu bedenken, daß diese Figuren ohnehin nur Filialleiter der Bank- und sonstigen Konzern-Diktatur sind, um die Untertanen möglichst ruhig zu halten und trotzdem maximal abcashen zu können für Nato-"Partnerschaften" u. ä. globale highlights.
Hoffentlich gewinnt der gute Mann. Damit bestünde die Chance dem Unsinn ein Ende zu bereiten bevor er wirklich anfängt.
Sie werden doch nicht die 27 % für die spö
als Unsinn bezeichnen wollen ?
Wenn sie schon bewusst missinterpretieren dann erklären sie auch bitte den kontext von "bevor er anfängt" in Bezug auf die SPÖ
Ob Sie es sich gemerkt haben, weiß ich nicht,
aber Sie haben es sicher in der Schule gelernt,
daß sich der Artikel auf das letzte im Satz verwendete Subjekt bezieht;
er bezieht sich demnach auf Unsinn - sonst noch Fragen ?
Das ist halt doch ein Unterschied, ob der VfGH die Klage überhaupt annimmt und dann beurteilt oder ob er sie gleich als Papperlapapp abweist.
Naja, wir haben ja auch wiederholt, weil Stimmen am Sonntag und am Montag anders zählen.
Und weil der Fpö das erst nach der Niederlage aufgefallen ist.
Wir haben die Wahl nicht deshalb wiederholt,
weil Stimmen am Sonntag anders zählen als am Montag,
diese Aussage ist schlicht und ergreifend dumm,
sondern deshalb, weil das Stimmenauszählen am Sonntag Abend
gesetzlich nicht zulässig gewesen ist !
Trotzdem haben alle F-ler unterschrieben dass, es okay war.
Bis es Ihnen wie Schuppen von den Haaren gefallen ist, dass sie am Sonntag gezählt haben.
Hat ein paar Mille gekostet, der Dauergrinser ist trotzdem nicht BP geworden.
Da können wir uns den Spaß doch wieder mal gönnen.
Na ja,
Manchen fällt es wie Schuppen von den Augen,
und Manchen fallen die Schuppen von den Haaren.
Und manche merken es nie, wenn es donnert
weyermark
die beweise und genauen hinweise auf behaupteten Wahlbetrug - von den rechtsrechten offen behauptet - sollen wir da noch warten? gekommen sind sie nicht. die effengfraster sagen immer lüge zu so etwas.
Und der Hofer ficht diesmal nicht an ? Obwohl er nur 3. geworden ist, der Wahlverlierer ?
Gebranntes Kind scheut das Feuer. Ausserdem haben sie ja ein Platz am Trog so gut wie fix.