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Die Nationalratswahl wird angefochten

Von nachrichten.at/apa, 12. Dezember 2017, 17:04 Uhr
Robert Marschall, der mit der Partei „EUAUS“ im Oktober ein recht mageres Ergebnis erzielte, hat beim VfGH zeitgerecht Beschwerde eingebracht. Bild: APA

WIEN. Die EU-Austrittspartei "EUAUS" von Robert Marschall, die nur 0,01 Prozent der Stimmen erreicht hat, kritisiert unter anderem den Platz der "Liste Sebastian Kurz" auf dem Stimmzettel. 

Die Kleinpartei EUAUS hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Nationalratswahl angefochten. Der Chef der EU-Austrittspartei, Robert Marschall, führt in der Anfechtung sieben "Hauptbeschwerdegründe" an. Der VfGH ersuchte die anderen wahlwerbenden Parteien um Stellungnahme binnen fünf Wochen.

Marschall hat schon mehrfach Wahlen angefochten, ist vorm VfGH aber immer abgeblitzt. Laut VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig hat nur EUAUS die Nationalratswahl angefochten.

Marschall ist „Wiederholungstäter“

EUAUS war bei der Parlamentswahl am 15. Oktober ausschließlich in Wien angetreten und auf lediglich 0,01 Prozent der Stimmen gekommen. Die Anfechtung wurde innerhalb der offenen Frist eingebracht.

Marschall führt in dem Anfechtungsschreiben unter anderem ins Treffen, dass in einer niederösterreichischen Gemeinde zwei Unterstützungserklärungen für EUAUS nicht rechtzeitig weitergeleitet worden sein sollen. Von der Wiener Landeswahlbehörde und der Bundeswahlbehörde habe die Partei keine Niederschrift bzw. kein Protokoll erhalten. Zudem fehle für die Briefwahl generell die Rechtsgrundlage. Darüber hinaus habe die Bundeswahlbehörde das Wahlergebnis nicht selbst erhoben und auch nicht kontrolliert.

Marschall hält die Wahl auch aus folgendem Grund für ungültig: "Die Wählergruppe 'Liste Sebastian Kurz - Die neue Volkspartei' kandidierte erstmals, bekam aber - in gesetzwidriger Weise - von den Landeswahlbehörden jeweils den Listenplatz 2 - der diesmal nicht kandidierenden 'Österreichischen Volkspartei' - auf den amtlichen Stimmzetteln zugewiesen." Außerdem seien sowohl bei der ÖVP als auch bei den Neos verschiedene Wählergruppen unter dem gleichen Parteinamen angetreten, meinte Marschall. Zu guter Letzt habe die FLÖ in ihrer Langbezeichnung des Parteinamens gesetzeswidrig eine Abkürzung verwendet.

Marschalls Anfechtung wurde am 20. November eingebracht, der VfGH wiederum informierte die Parteien am 6. Dezember. Für die Anfechtung einer Nationalratswahl gilt eine Frist von vier Wochen nach Amtlichmachung des Endergebnis, damit war eine Einbringung bis 28. November fristgerecht.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.12.2017 09:07

ned amoi ingnorieren, den Klaun....

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.12.2017 22:03

Im ersten Moment dachte ich beim Artikelfoto, der Alf Poier schaut mich an. Naja, beides sind Clowns.

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mynachrichten1 (15.569 Kommentare)
am 13.12.2017 00:17

solange er nicht politische Staats Clowns als Mitstreiter hat, kann er ja nichts Lahm legen, der TrollKoffer.

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 12.12.2017 20:34

Solche Themen zum Kommentieren freizugeben, das fordert zu unheimlich blöden, unpassenden Kommentaren heraus. Schade. Eine sachliche Diskussion zum Thema ist offenbar auf Grund der Thematik nicht möglich.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.12.2017 22:04

Du kannst ja einmal anfangen, mit dem ersten sachlichen Kommentar zu so einem Juxthema einer Juxpartie.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 12.12.2017 20:13

Ohne Böhmdorfer und Hofer wird das nix.
Da müssen professionelle Wortverdreher ran.

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oblio (25.180 Kommentare)
am 12.12.2017 19:59

Es muss heißen: wurde angefochten!

Und JA!
ich bin überzeugt, dass es andere
Stimmenverteilungen geben würde!
Es geht rein um die jeweiligen Vorstellungen
in den Diversen Köpfen der Parteien!
Als Wähler/innen sind wir den gewählten
Parteien völlig ausgeliefert!
Jetzt verhandelt ein Zahntechniker mit
einem etwas ältlichen Maturanten!
Der eine ein präpotenter Populist und
der andere ein Populist mit feinerer Klinge!

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 13.12.2017 13:01

oblio
bingo, sehr treffende Beschreibung der aktuellen Polit-Kaste !
Allerdings gebe ich zu bedenken, daß diese Figuren ohnehin nur Filialleiter der Bank- und sonstigen Konzern-Diktatur sind, um die Untertanen möglichst ruhig zu halten und trotzdem maximal abcashen zu können für Nato-"Partnerschaften" u. ä. globale highlights.

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sieginger (210 Kommentare)
am 12.12.2017 18:36

Hoffentlich gewinnt der gute Mann. Damit bestünde die Chance dem Unsinn ein Ende zu bereiten bevor er wirklich anfängt.

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( Kommentare)
am 12.12.2017 18:42

Sie werden doch nicht die 27 % für die spö
als Unsinn bezeichnen wollen ?

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ElimGarak (10.776 Kommentare)
am 12.12.2017 18:51

Wenn sie schon bewusst missinterpretieren dann erklären sie auch bitte den kontext von "bevor er anfängt" in Bezug auf die SPÖ zwinkern grinsen

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( Kommentare)
am 12.12.2017 19:34

Ob Sie es sich gemerkt haben, weiß ich nicht,
aber Sie haben es sicher in der Schule gelernt,
daß sich der Artikel auf das letzte im Satz verwendete Subjekt bezieht;
er bezieht sich demnach auf Unsinn - sonst noch Fragen ?

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jago (57.723 Kommentare)
am 12.12.2017 18:17

Das ist halt doch ein Unterschied, ob der VfGH die Klage überhaupt annimmt und dann beurteilt oder ob er sie gleich als Papperlapapp abweist.

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Stahlstadtkind (788 Kommentare)
am 12.12.2017 17:54

Naja, wir haben ja auch wiederholt, weil Stimmen am Sonntag und am Montag anders zählen.
Und weil der Fpö das erst nach der Niederlage aufgefallen ist.

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( Kommentare)
am 12.12.2017 18:15

Wir haben die Wahl nicht deshalb wiederholt,
weil Stimmen am Sonntag anders zählen als am Montag,
diese Aussage ist schlicht und ergreifend dumm,
sondern deshalb, weil das Stimmenauszählen am Sonntag Abend
gesetzlich nicht zulässig gewesen ist !

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Stahlstadtkind (788 Kommentare)
am 12.12.2017 23:35

Trotzdem haben alle F-ler unterschrieben dass, es okay war.
Bis es Ihnen wie Schuppen von den Haaren gefallen ist, dass sie am Sonntag gezählt haben.
Hat ein paar Mille gekostet, der Dauergrinser ist trotzdem nicht BP geworden.
Da können wir uns den Spaß doch wieder mal gönnen.

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( Kommentare)
am 13.12.2017 09:52

Na ja,
Manchen fällt es wie Schuppen von den Augen,
und Manchen fallen die Schuppen von den Haaren.

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Stahlstadtkind (788 Kommentare)
am 13.12.2017 15:15

Und manche merken es nie, wenn es donnert

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.12.2017 23:56

weyermark
die beweise und genauen hinweise auf behaupteten Wahlbetrug - von den rechtsrechten offen behauptet - sollen wir da noch warten? gekommen sind sie nicht. die effengfraster sagen immer lüge zu so etwas.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 12.12.2017 17:09

Und der Hofer ficht diesmal nicht an ? Obwohl er nur 3. geworden ist, der Wahlverlierer ?

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ElimGarak (10.776 Kommentare)
am 12.12.2017 18:53

Gebranntes Kind scheut das Feuer. Ausserdem haben sie ja ein Platz am Trog so gut wie fix.

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