Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Presserat künftig auch für nichtkommerzielle Rundfunksender zuständig

Von nachrichten.at/apa, 11. November 2021, 10:15 Uhr
IBIZA-U-AUSSCHUSS: PILNACEK
Nichtkommerzielle Rundfunksender können sich freiwillig dem Ehrenkodex unterwerfen. Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

WIEN. Der Österreichische Presserat hat seine Zuständigkeit auf nichtkommerzielle Rundfunksender ausgeweitet. Freie Radio- und Fernsehsender können sich somit ab sofort freiwillig der Selbstkontrolle des Organs unterziehen und den Ehrenkodex für die österreichische Presse anerkennen.

Für einen nichtkommerziellen Rundfunksender ist der Presserat künftig nur dann zuständig, wenn dieser die Übernahme der Selbstkontrolle durch den Presserat beantragt und die Anerkennung des Ehrenkodex zusichert. Für Dieter Henrich, Präsident des Trägervereins, ist die Öffnung "ein sehr positives Signal". "Durch die Anerkennung des Ehrenkodex haben diese Sender nun die Möglichkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihren Willen zur journalistischen Qualitätssicherung zum Ausdruck zu bringen", wurde er in einer Aussendung zitiert. Auch die Geschäftsführerin des Verbands Freier Rundfunk, Helga Schwarzwald, zeigte sich erfreut darüber, dass Mitglieder nun die Möglichkeit haben, ihre "hohen medienethischen Standards auch gegenüber dem Presserat unter Beweis zu stellen". Gemeinsam könne man so ein wichtiges Zeichen setzen.

Bisher war der Presserat ausschließlich für periodische Druckwerke und damit etwa Zeitungen und Zeitschriften als auch deren "ergänzende Medien" wie Onlinenachrichtenseiten zuständig. Manche Medien erkennen die Schiedsgerichtsbarkeit des Selbstkontrollorgan jedoch nicht an und ignorieren gegen sie gerichtete Entscheidungen.

Auch jene Nachrichtenunternehmen, die den Presserat anerkennen, müssen nur im Falle eines Beschwerdeverfahrens eine allfällige Entscheidung des Selbstkontrollorgans abdrucken. Das kommt jedoch selten vor, da sich hierfür eine von der Berichterstattung direkt betroffene Person an den Presserat wenden muss. Viel häufiger sind selbstständige Verfahren gegeben. Dabei kann sich jeder an das Organ wenden - etwa Leserinnen oder Leser eine Beitrags. Im Falle einer Rüge sind betroffene Medien aufgerufen, freiwillig über die Entscheidung zu berichten.

mehr aus Kultur

Buchtipp: Die Macht der Familie

"Check mal deine Männlichkeit, Papa!"

Rolando Villazon, sein  Freund Mozart und die  Liebe zum Wiener Schnitzel 

"Kanu des Manitu" soll im August in die Kinos kommen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 11.11.2021 13:55

Wann kommt die verpflichtende Teilnahme an dieser Qualtitätssicherung durch bestimmte kommerzielle Kleinformate?

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen