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Presserat rügt "Standard"-Berichterstattung über Lena Schilling

Von nachrichten.at/apa, 28. Juni 2024, 11:36 Uhr
"Ihr seid unfuckingfassbar, feiert euch bitte mal." - Grünen-Spitzenkandidatin Lena Schilling  ist den Umständen entsprechend zufrieden.
Grüne Spitzenkandidatin war während des Wahlkampfs wegen Verleumdung angezeigt worden Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)

WIEN. Der Presserat rügt den "Standard" in Bezug auf seine Berichterstattung zu Lena Schilling. Darin ging es um Vorwürfe aus Schillings privatem wie politischem Umfeld, wonach die damalige grüne EU-Spitzenkandidatin schwerwiegende Gerüchte und Unwahrheiten verbreite.

Die Causa war eines der dominierenden Themen im Wahlkampf. Das Selbstkontrollorgan ortet nun in zwei Punkten Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Konkret geht es um den am 7. Mai auf derstandard.at erschienenen Artikel mit dem Titel "Lena Schillings Kandidatur gerät in Turbulenzen", in dem zum ersten Mal über seitens Schilling angeblich verbreitete Fehlinformationen, die auch den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen tangierten, berichtet wurde und die ganze Angelegenheit ins Rollen brachte.

Gremium sieht Verstoß

Der Senat 1 des Presserats erachtet es "grundsätzlich als zulässig, dass über fragwürdige schwerwiegende Behauptungen, die die Spitzenkandidatin einer wahlwerbenden Partei über Mitstreiterinnen und Mitstreiter bzw. Journalisten verbreitet oder aufstellt, berichtet wird", wie es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung heißt. Es sei "aus medienethischer Perspektive möglich, die charakterliche Eignung einer Spitzenkandidatin für die Politik in Frage zu stellen und die Öffentlichkeit über begründete Zweifel daran zu informieren".

Allerdings sieht das Gremium einen "Verstoß gegen das Gebot einer gewissenhaften und korrekten Wiedergabe von Nachrichten" (Punkt 2.1 des Ehrenkodex). Im Kern werden die vielfach als Beleg angeführten anonymisierten Zitate kritisiert. Bei der Leserschaft sei der Eindruck entstanden, die Politikerin habe einen mangelhaften Charakter und leide möglicherweise sogar an psychischen Problemen, was als Vorwurf seitens eines Mediums ungewöhnlich sei und unverhältnismäßig schwer wiege. Es wäre geboten gewesen, "auf jene anonymisierten Zitate zu verzichten, die lediglich Werturteile zur Person Lena Schilling enthalten und in denen kein Kontext zu konkreten Ereignissen hergestellt wird", so der Presserat. Denn es scheine naheliegend, dass Informanten aus Schillings Umfeld bei den Grünen, aus dem linken politischen Spektrum oder der Klimabewegung eigene Interessen verfolgen könnten und deren Sichtweise somit etwa aus Konkurrenzgründen oder von persönlichen Zerwürfnissen geprägt seien.

Der Presserat sieht gesondert auch einen "Verstoß gegen das Gebot einer gewissenhaften und korrekten Zitierweise" (Punkt 2.2 des Ehrenkodex). Anonyme Zitate sind laut Kontrollorgan in bestimmten Gründen zulässig, eine Grenze sei allerdings dort erreicht, wo sie nur zur negativen Charakterzeichnung ohne ein damit einhergehendes Tatsachensubstrat dienen. "Bei zahlreichen Zitaten des Artikels kann der Senat ein derartiges Tatsachensubstrat nicht erkennen", urteilt der Presserat. Seiner Meinung nach wäre es erforderlich gewesen, "bloß über die konkreten und belegten Vorwürfe" zu berichten und auf anonymisierte Zitate, "die ausschließlich den Zweck haben, nicht überprüfbare negative Wertungen über den Charakter der betroffenen Politikerin vorzunehmen", zu verzichten. Denn andernfalls würde dies sinngemäß Medien Tür und Tor öffnen, öffentliche Personen mittels namentlich nicht zuschreibbaren Aussagen zu diskreditieren.

"Akribisch gegengecheckt, umfassend rechtlich überprüft"

Der "Standard" verteidigte in einer in der Entscheidung veröffentlichten Stellungnahme seine Berichterstattung. Die erhobenen Vorwürfe hätten politische Relevanz, keiner der im Artikel erwähnten sei zudem bestritten worden. Die Anonymisierung der Zitate begründete das Medium damit, dass Informantinnen und Informanten andernfalls negative Konsequenzen zu befürchten gehabt hätten. Die Chefredaktion betonte, dass man die Vorhaltungen nicht nur "akribisch gegengecheckt", sondern auch einer "umfassenden rechtlichen Überprüfung unterzogen" habe. Man sei in der Lage, "vor Gericht in jedem einzelnen Punkt den Wahrheitsbeweis anzutreten". In heiklen Fällen seien mehrere eidesstattliche Erklärungen eingeholt worden.

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28  Kommentare
28  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jamei (25.549 Kommentare)
vor 10 Stunden

...."KULTUR"...
Presserat rügt "Standard"-Berichterstattung über Lena Schilling

Ist leicht die Schilling jetzt für die OÖN KULTUR?!? oder was bezweckt man in der Kultur-spalte damit?

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observer (22.339 Kommentare)
vor 12 Stunden

Da ging es nicht um die Berichterstattung an sich, sondern darum, dass anonymisiert zitiert wurde. Die Berichterstattung selbst hingegen war absolut zulässig, auch wenn es gewissen Kreisen nicht in der Kram passt.

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Joshik (3.037 Kommentare)
am 29.06.2024 18:36

nur zur Erinnerung: die OÖN haben bei dieser medialen Treibjagd munter mitgemacht. zugleich wurde die Kommentarmöglichkeit gesperrt.
.
die vierte Säule der Demokratie hat unmittelbar vor Wahlen jämmerlich versagt.

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CedricEroll (11.619 Kommentare)
vor 12 Stunden

Nur zur Erinnerung: Die Grünwähler*innen selber haben per Vorzugsstimmen Frau Schilling auf den zweiten grünen Listenplatz zurückgereiht. Haben die auch "jämmerlich versagt", weil sie der "medialen Treibjagd" erlegen sind?

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bbgrunt (754 Kommentare)
am 29.06.2024 16:51

Die Argumentation scheint mir schlüssig. Es darf bei öffentlichen Personen auch über Privates berichtet werden. Auch mit anonymisierten Quellen. Aussagen, dass jemand so oder so sei, sind aber wertlos, wenn man den Kontext der Aussage nicht kennt.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.219 Kommentare)
am 29.06.2024 11:10

Die Kampagne gegen Schilling zerfällt sowohl beim Staatsanwalt als auch im Presserat substanzlos ins Nichts.

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MaxXI (999 Kommentare)
am 29.06.2024 15:46

Hetzkampagnen enden üblicherweise so.

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laskpedro (3.550 Kommentare)
am 29.06.2024 10:08

die grünen wollen offenbar die medien mundtot machen ..lasst auch nichts gefallen ... ihr hängt leider am finanziellen tropf der jeweiligen regierenden mit ihren inseratenmillionen

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LASimon (12.167 Kommentare)
am 29.06.2024 11:39

(1) Der Presserat ist der Presserat und keine Unterorganisation der Grünen (oder einer anderen) Partei.
(2) Der Presserat hat auch nicht die Berichterstattung an sich gerügt, sondern die Art der Berichterstattung. Von Mundtotmachen kann also keinesfalls die Rede sein.

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MaxXI (999 Kommentare)
am 29.06.2024 15:40

laskpedro ortet Verschwörung 🙈

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amha (11.634 Kommentare)
am 28.06.2024 18:54

Man sieht wie vorausschauend es vom Standard war, die Anonymität jener Menschen zu wahren, welche von Leni diffamiert oder verleumdet wurden. Der grüne Arm reicht offensichtlich sehr weit in diesem einst so schönen Land! Im September haben wir die Wahl, dem Spuk ein Ende zu bereiten.

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LASimon (12.167 Kommentare)
am 29.06.2024 11:37

Ich halte den STANDARD grundsätzlich für ein seriöses Medium. In diesem Fall habe ich allerdings vermisst, dass die Zeitung Frau Schilling vor Veröffentlichung die Möglichkeit gab, zu den Vowürfen Stellung zu nehmen (wie es bei seriösen Medien im englischsprachigen Raum selbstverständlich ist).

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helmutspeil (126 Kommentare)
am 28.06.2024 12:47

Dachte nie , dass ich dem Standard mal zustimme...........

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Zeitungstudierer (5.860 Kommentare)
am 28.06.2024 12:39

Wenn es die falschen Personen erwischt, ist es nach Meinung des Presserates besser, nichts zu schreiben.
Soviel zur unabhängigen Presse!

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LASimon (12.167 Kommentare)
am 29.06.2024 11:41

Wieso? Der Presserat hat nicht gerügt, dass der STANDARD Vorwürfe veröffentlichte, sondern wie er das tat. Ich persönlich vermisste dabei, dass vor Veröffentlichung Frau Schilling nicht um Stellungnahme zu den Vorwürfen eingeladen wurde.

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Superheld (13.315 Kommentare)
am 28.06.2024 12:39

Die Argumentation des Presserats ist schon sehr eigenartig.
Wenn die Wahrheit zu einschlägig negativ ist, darf man nicht darüber berichten, man muss dann die Leser die Wahrheit vorenthalten, also durch Weglassen bekannter Informationen täuschen?

Was ist das für ein Gremium, welches eine Zeitung für einen exzellent recherchierten und geprüften Artikel kritisiert, nur weil die Inhalte durchwegs ein negatives Bild zeichnen, aber durchaus alles der Realität entspricht?

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LASimon (12.167 Kommentare)
am 29.06.2024 11:54

Ob der Artikel exzellent recherchiert und geprüft wurde, erlaube ich mir nicht zu beurteilen. Der Presserat rügt auch nicht, dass der Artikel erschien. Er rügt ua, dass Frau Schilling zugeschriebene Zitate mit der persönlichen Einschätzung der Informant*innen über Frau Schilling vermischt wurden.

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spoe (14.221 Kommentare)
am 28.06.2024 12:30

Blöd nur, dass sich die anonymisierten (und keineswegs anonymen!) Vorwürfe alle bestätigt haben, und sogar noch einige mehr dazu gekommen sind. Zudem sind mittlerweile auch die dazu passenden Namen und die Gründe bekannt, warum die Personen (=Opfer!) nicht öffentlich genannt werden wollen.

Der Presserat hat bestimmt keinen parteipolitischen Einschlag. 😂

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MaxXI (999 Kommentare)
am 28.06.2024 13:55

Inwiefern haben sich anonyme Vorwürfe bestätigt?
Spoe das müssen's schon genau erläutern, wenn sie mehr in dieser Causa wissen.

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amha (11.634 Kommentare)
am 28.06.2024 18:57

Auf die Gefahr hin dass Sie meinen Beitrag wieder zensieren lassen: User spoe schreibt von anonymisierten (und keineswegs anonymen) Vorwürfen. Was verstehen Sie diesmal daran nicht?

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MaxXI (999 Kommentare)
am 29.06.2024 15:44

Es geht um die bestätigten Vorfälle, die spoe zu wissen scheint....was wurde genau bestätigt?

amha schreiben's nicht von Sachen, die sich nicht verstehen.

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amha (11.634 Kommentare)
vor 23 Stunden

…die sich nicht verstehen…

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MaxXI (999 Kommentare)
vor 22 Stunden

...Papageigeplapper....

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LASimon (12.167 Kommentare)
am 29.06.2024 11:52

(1) Der Presserat rügte nicht, dass überbrachte Aussagen von Frau Schilling zitiert wurden, sondern dass diese mit Einschätzungen Dritter zur Person Schilling vermischt wurden.
(2) Wenn "die Personen (=Opfer!)" nicht öffentlich genannt werden wollen: Wieso sind ihre Namen jetzt trotzdem bekannt? Der STANDARD wird sie ja nicht "enttarnt" haben; dann hätte er sich die Anonymisierung ja sparen können.
(3) Nachdem ich die Berichterstattung nur am Rande verfolgte, bitte ich um Auskunft: Wann, wo und wodurch / durch wen haben sich alle Vorwürfe bestätigt?

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betterthantherest (35.017 Kommentare)
am 28.06.2024 11:39

Es scheint Unterschiede in der Betrachtungsweise zu geben.

Wenn es Grüne betrifft.
Oder wenn es Blaue betrifft.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.219 Kommentare)
am 28.06.2024 11:50

Bei Blaunen gab es auch für Gerichte ausreichende Tatsachensubstrate.

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betterthantherest (35.017 Kommentare)
am 28.06.2024 11:52

neujahrsunglücksschweinchen

wer wurde konkret wofür verurteilt?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.219 Kommentare)
am 29.06.2024 11:12

googelns mal zB. FP und Tatsachensubstrat

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