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EU-Verordnung: Insektenpulver in Brot, Bier und Schokolade zugelassen

Von nachrichten.at, 20. Jänner 2023, 14:20 Uhr
WŸrmer, Larven und Heuschrecken zum Essen
Gemahlene Mehlwürmer, Heuschrecken und nun auch Grillen dürfen Lebensmitteln EU-weit in gewissen Mengen beigemischt werden. Bild: Carsten Rehder (dpa)

BRÜSSEL. Eine neue EU-Verordnung erlaubt ab 24. Jänner die Verwendung pulverisierter Grillen als Lebensmittelzutat am europäischen Markt. Einer Vielzahl an Speisen, darunter Fleischersatzprodukte, könnte damit künftig gewisse Mengen an Insektenpulver beigemischt werden.

Brot, Bier und Schokolade: Neben herkömmlichen Inhaltsstoffen dürfen auf der Zutatenliste dieser Nahrungsmittel künftig auch gemahlene Grillen stehen. Das geht aus einer EU-Verordnung vom 6. Jänner hervor, die die Zulassung von teilweise entfettetem Pulver aus Hausgrillen als neuartiges Lebensmittel am europäischen Markt genehmigt.

Ganz neu sind derartige Verordnungen allerdings nicht: Mit der Wanderheuschrecke und dem Gelben Mehlwurm wurden 2021 bereits zwei Insektenarten in der Europäischen Union als Nahrungsmittel zugelassen. Gemahlene Grillen sind damit nicht die ersten Insekten, die EU-weit zum Verzehr freigegeben wurden.

Inkrafttreten soll die neue Verordnung am 24. Jänner 2023. Der Antrag auf Genehmigung wurde bereits im Juli 2019 vom vietnamesischen Unternehmen Cricket One Co. Ltd  gestellt. Fünf Jahre lang darf das Grillenpulver in der EU vorerst auch nur von diesem verkauft werden.

Auch in Fleischersatzprodukten erlaubt

Konkret darf das Grillenpulver u.a. diesen Produkten beigemischt werden:

  • Bestimmte Back- und Teigwaren
  • Crackern, Brotstangen, Getreideriegeln
  • Soßen
  • Verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
  • Pizza
  • Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver
  • Bierähnlichen Getränken
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten
  • Fleischanalogen (also Fleischersatzprodukten)
  • Snacks (außer Chips)
  • Fleischzubereitungen

Die Menge an Pulver, die den einzelnen Produkten beigemengt werden darf, ist allerdings begrenzt. So dürfen etwa Fleischersatzprodukte je 100 Gramm maximal fünf Gramm Grillenpulver beinhalten, Schokoladeerzeugnisse zwei Gramm und Bier 0.1 Gramm.

Hinweis für Allergiker

Zuständig für die Sicherheitsprüfung im Zuge der Genehmigung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. "Die EFSA kam zu dem Schluss, dass der Verzehr der bewerteten Insektenproteine potenziell zu allergischen Reaktionen führen kann", meint die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Dies könne vor allem bei Personen "mit bereits bestehenden Allergien gegen Krebstiere, Hausstaubmilben und in einigen Fällen gegen Weichtiere der Fall sein". Laut AGES müsse deshalb auch ein Hinweis auf die möglicherweise auftretenden allergischen Reaktionen  in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

In der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels ist die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ anzugeben. Eine gesonderte Form der Kennzeichnung von Insektenprodukten (etwa im Produktnamen) ist in der EU-Verordnung allerdings nicht angeführt.  Ob ein Produkt Bestandteile von Insekten enthält, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher damit vorerst lediglich im Kleingedruckten der Zutatenliste.

Nahrungsmittel der Zukunft?

Während der Gedanke an essbare Insekten hierzulande noch eher befremdlich ist, gelten diese in anderen Ländern als Delikatesse. Tatsächlich sind Speise-Insekten eine exzellente Proteinquelle, die neben hochwertigem tierischen Eiweiß auch viele Vitamine und Mineralstoffe enthält. Auch in Sachen Nachhaltigkeit weisen die Krabbeltiere gewisse Vorteile gegenüber konventionellen Nutztieren auf, indem sie bei der Zucht etwa weniger Platz und Wasser benötigen, gleichzeitig aber weniger Treibhausgase produzieren.

Was halten Sie davon? Würden Sie gemahlene Insekten in Gebäck, Bier oder Schokolade essen? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen.

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20  Kommentare
20  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Utopia (2.871 Kommentare)
am 27.01.2023 09:19

Dass Insekten und Maden gegessen werden dürfen stört mich nicht.
Mich stört aber gewaltig, dass etwas ins Brot und ins Bier gepantscht werden darf, das da nicht hingehört.

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dachbodenhexe (5.795 Kommentare)
am 23.01.2023 14:21

Nun dürfen unsere Grundnahrungsmittel dank der EU mit Insekten verunreinigt werden!

Hört endlich auf, die Vormundschaft über die Menschen zu übernehmen!

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jamei (25.549 Kommentare)
am 23.01.2023 12:01

Ich esse den Vögeln die Nahrung NICHT weg.......

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MonacoFranze (599 Kommentare)
am 23.01.2023 11:29

Bier..........Reinheitsgebot?

Wos is mit du, EU?

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NichtVerfuegbar (215 Kommentare)
am 22.01.2023 11:52

Wann kommt die Pflicht zur Beimischung von Maden, Würmern, Käfern zu Lebensmitteln?
Ist aktuell noch Verschwörungstheorie aber von denen haben sich in letzter Zeit nur allzu viele als wahr entpuppt

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Utopia (2.871 Kommentare)
am 22.01.2023 09:15

In der westlichen Welt gibt es keinen Mangel an Proteinen in der Nahrung. Selbst Veganer haben damit kein Problem. Soll, jeder der will, Würmer und Grillen essen, aber eine Notwendigkeit unser Essen damit aufzuhübschen besteht nicht. Viel wichtiger wäre es, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, je mehr tierische Produkte wir essen, umso weniger pflanzliche kommen auf den Teller und das führt zu Mangel an Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen. Durchschnittlich 50g tierische Produkte täglich - mehr braucht der Mensch nicht.

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teja (5.996 Kommentare)
am 21.01.2023 21:30

Haben die Insekten auch das AMA Gütesiegel? .

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Gugelbua (32.316 Kommentare)
am 21.01.2023 13:15

rüsten wir uns schon für eine globale Hungersnot ? 😋

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.665 Kommentare)
am 21.01.2023 12:38

Wenigstens im Kleingedruckten wird es angeführt...

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Utopia (2.871 Kommentare)
am 21.01.2023 09:16

Jeder und jede soll essen was ihm und ihr behagt. Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn mir im Brot oder in der Schokolade tierische Produkte untergejubelt werden. Oder gilt die Grille etwa als Gewürzpflanze?

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alex4490 (141 Kommentare)
am 21.01.2023 16:01

Sie konsumieren sonst nur Bitterschokolade oder ist in der anderen Hafermilch.

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Utopia (2.871 Kommentare)
am 22.01.2023 09:20

Milch in der Schokolade, im Kakao, im Kaffee, im Tee stört nur den eigentlichen wunderbaren Geschmack.

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Brido (1.912 Kommentare)
am 21.01.2023 08:58

Nein danke, aber sie können ruhig in Brüssel zum Champagner Würmer servieren.

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MannerW (2.996 Kommentare)
am 20.01.2023 20:27

Was soll denn der Blödsinn?
Gibts nix wichtigeres zu „verordnen“ in der EU?
Ich will definitiv keine Insekten auf meinem Teller.

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zlachers (8.396 Kommentare)
am 20.01.2023 17:59

Da sind wertvolle Nährstoffe/ Proteine drin, gibt auch Leute die das freiwillig essen!
Und angeblich ist das die Zukunfts- Not- Nahrung nach dem wir alle anderen Tiere entweder verspeist oder ausgerottet haben.
Deswegen wollen die und jetzt schon darauf sensibilisieren das es in Notzeiten keinen mehr davon ekelt.

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zlachers (8.396 Kommentare)
am 20.01.2023 18:01

**** wollen die uns…

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MonacoFranze (599 Kommentare)
am 23.01.2023 11:27

Zlachers korrigiert Zlachers.............kannst nicht erfinden, hahaha

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linza4 (127 Kommentare)
am 20.01.2023 16:42

Wenn ich Insekten essen wollte, wäre ich ein Vogel geworden und kein Mensch zwinkern

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klettermaxl (7.028 Kommentare)
am 20.01.2023 14:39

Ich glaube ich sag auf gut Oberösterreich das, was sich die meisten geneigten Leser*innen denken:

"Die dafür Verantwortlichen in der EU sollen diesen Dreck doch selbst fressen."

So, und jetzt muss ich auf's Klo, speiben.

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JosefBroz (4.605 Kommentare)
am 20.01.2023 14:35

"Eine gesonderte Form der Kennzeichnung von Produkten (etwa auf der Verpackung oder im Produktnamen) ist in der EU-Verordnung allerdings nicht angeführt. Ob ein Produkt Bestandteile von Insekten enthält, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher vorerst lediglich im Kleingedruckten der Zutatenliste."

Genau das ist der Skandal, dass das nicht sehr, sehr deutlich gekennzeichnet wird; denn so kann ein Konsument nicht mehr die Qualität des Produkts ausreichend erkennen. Von Alten, Blinden und Kindern rede ich dabei gar nicht. Denn wer will schon solche Bestandteile in seinen täglichen Nahrungsmitteln versteckt wissen?

Hier ergibt sich der Eindruck, dass bei der konkreten Gestaltung dieser Verordnung Konsumenteninteressen ganz bewusst missachtet wurden.

Und es stellt sich auch die Frage, wieso.

Ein Fall für die EU-Strafverfolgung?

Schon wieder einer?

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