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Registrierkasse: Ausnahmen für Vereinslokale und Zeltfeste

Von dm/apa, 21. Juni 2016, 08:16 Uhr
Drei Kleinfirmen bekämpfen die Registrierkassenpflicht
Seit 1. Jänner müssen Betriebe ab 7500 Euro Barumsatz eine Registrierkasse verwenden. Bild: Reuters

WIEN. Die Regierung hat am Dienstag einige Änderungen bzw. Klarstellungen bei der Registrierkassenpflicht vorgelegt. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sieht in dem Paket eine "gute und vernünftige Lösung".

Das Paket, das nun geschnürt wurde, enthalte Verbesserungen für die Gastronomie, erklärte Schelling am Dienstag vor dem Ministerrat. Es geht etwa um die Zusammenarbeit von Wirten mit Vereinen oder Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiten. Er gehe nicht davon aus, dass es "dramatische Einnahmeneinschränkungen" gebe, meinte Schelling.

Der Minister geht auch davon aus, dass dies nun die letzte Präzisierung in Sachen Registrierkassenpflicht war. Auf die Frage, ob nun Ruhe bei dem Thema einkehren werde, sagte Schelling: "Ich hoffe doch."

Die Änderungen im Detail:

  • Geplant ist, dass Vereinsfeste, die nicht länger als 72 Stunden dauern, von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind und steuerlich begünstigt sind. Bisher war von maximal 48 Stunden die Rede.
  • Das gilt auch für Veranstaltungen politischer Parteien, allerdings nur bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro. Sie sollen damit Verein und öffentlichen Körperschaften wie der Feuerwehr gleichgestellt sein. Hier regen sich dem Vernehmen nach schon zahlreiche Wirte auf, die den Parteien dieses Privileg nicht zugestehen wollen. Inoffiziell heißt es dazu, dass größere Zeltfeste ohnehin viel mehr umsetzen als 15.000 Euro
  • Auch die Kantinen von Vereinen bekommen eine großzügigere Regelung. Ist die Kantine etwa eines Fußballclubs nicht mehr als 52 Tage in Betrieb und bleibt der Umsatz unter 30.000 Euro, gibt es auch keine Registrierkassenpflicht
  • Erleichterungen gibt es auch für Unternehmen, vor allem für Umsätze die außerhalb von Räumlichkeiten anfallen (so genannte Kalte-Hände-Regelung):  Liegt dieser Umsatz unter 30.000 Euro im Jahr braucht es keine Registrierkassenpflicht.
  • Für Almhütten, Skihütten und Schutzhäuser gilt die Pflicht ebenfalls erst ab 30.000 Euro Umsatz.
  • Zuckerl für die Wirte: Helfen Familienmitglieder im Wirtshaus aus, wird kein Arbeitsverhältnis angenommen.
  • Wenn Wirte mit Vereinen bei Zeltfesten zusammenarbeiten, soll der Umsatz der Wirte herausgerechnet werden, damit die Vereine ihre steuerliche Begünstigung nicht verlieren.

"Wenn Politik die Kunst machbarer Kompromisse ist, dann haben die Gastronomievertreter in den Gesprächen mit Bundesländern und Regierung etliche Erleichterungen für die Wirte in Bezug auf die Registrierkassenpflicht erreicht, auch wenn nicht alle ihre Forderungen realisiert worden sind und offene Punkte bleiben", bewertet WKÖ-Präsident Christoph Leitl einen aktuellen Beschluss des Ministerrates zur erleichterten Registrierkassenpflicht für Wirtschaft und Vereine.

Bauernbund-Präsident Jakob Auer begrüßte am Dienstag den Beschluss: "Die Entschärfungen sind eine vernünftige Lösung. Alles in allem wurde im heutigen Ministerrat ein rundes Paket abgesegnet, das Wirten, kleinen Betrieben, Vereinen und Blaulichtorganisationen das Leben leichter macht." In der täglichen Praxis seien die Regelungen jetzt durchaus anwendbar.

Kritik an Privilegien für Parteien

Viel Lob, aber auch einiges an Kritik gibt es an den heute beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Kritisiert werden die mit dem Maßnahmenpaket ebenfalls eingeführten "Privilegien für politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen".

Konkret geht es darum, dass nun auch für politische Parteien die gleichen Regelungen wie für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts - wie Feuerwehren - gelten sollen, mit der Einschränkung, dass eine steuerliche Begünstigung nur für ortsübliche Feste zusteht und bis zu 15.000 Euro Jahresumsatz - statt 30.000 Euro für Vereine.

"Die angekündigten Maßnahmen seien zwar nicht der große Wurf, im Detail sind die Änderungen jedoch als positives Zeichen für die Wirtschaft zu bewerten", meint Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV).

Vor allem die Erleichterungen für die Wirte und der praktikablere Umgang mit der Registrierkasse sei ein wichtiges Signal die heimischen Tourismusbetriebe, meint auch SPÖ-Tourismussprecher Max Unterrainer.

"Die Entschärfungen bei den bäuerlichen Brauchtumsfesten, Vereinen, Wirten, Feuerwehren und Pfarren waren unumgänglich, denn es kann nicht sein, dass wir das gesellschaftliche Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen", betont der Präsident des Weinbauverbandes Johannes Schmuckenschlager.

Positive Reaktionen kamen auch von den für die über 122.000 Vereine zuständigen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungs- und Sportminister Hans Peter Doskozil (SPÖ). Er unterstrich die "Wichtigkeit und große gesellschaftspolitische Bedeutung der Freiwilligenarbeit in Österreich, zum Beispiel bei den Freiwilligen Feuerwehren, Musik- oder Sportvereinen". In Österreich gebe es 31.106 Sportvereine mit etwa 4,6 Mio. Mitgliedern.

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19  Kommentare
19  Kommentare
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Punschhaeferl (28 Kommentare)
am 23.06.2016 22:30

Für so manche Gastroexperten die sich in dieser Branche scheinbar sehr gut auskennt:

Eine Kalkulation in der Gastro besteht laut aktuellen Branchenziffern aus ca.
40% Mitarbeiterkosten.
30% Wareneinsatzkosten
20 % Betriebskosten
dass ergibt einen Gewinn VOR ( ca 50% ) STEUERN
10 %
Jeder Wirt der diese Kosten auf seine Produkte so umlegen kann ist glücklich,leider beträgt der Durchschnittsgewinn nach Steuern max 2% im klassischen Wirtshaus.(wenn überhaupt Gewinn gemacht wird).
Einem Verein bleiben die gesamten 40% Mitarbeiterkosten aufgrund ehrenamtlicher Arbeit. (Krankenstand zahlt ja der Unternehmer bis zu 42 Tage).Der Wareneinsatz ist ebenso meist um ein vielfaches geringer ...und Betriebskosten die aufgrund verrückter Bürokratischer Belastungen im Unternehmen anfallen braucht man nicht aufrechnen.
Also verdient man beim Vereinsfestl in der Regel dass vielfache wie der Wirt und ...vielfach wird dass verdiente Geld dann meistens wieder für eigene private Festen ausgegeben.

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 21.06.2016 22:22

Diese Lockerungen werden wieder einige Wirte zum Aufgeben bewegen, Feuerwehrfestl und Sportvereinskantinen sind der Tod dieser Spezies.

Natürlich sind in den Sportvereinen jede Menge Wähler, aber warum hat ein Fußballverein in der 6ten Klasse mehr Kantinenumsatz als zwei Wirtn im Dorf ?

Und die ganzen Bosniaken-Vereine, die haben zum Teil einen Bierumsatz, dass sogar der "Bierführer" zweimal in der Woche vorstellig wird ....... eine Umsatzsteuerprüfung würde sich kein Finanzamt trauen, warum eigentlich nicht ?

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rips (615 Kommentare)
am 21.06.2016 14:13

Wer sich als Verein keine 60 EUR für ein Tablet, 250 EUR für einen Netzwerkbondrucker und 20 EUR für einen WLAN/LAN-Hotspot nicht leisten kann, hat ganz andere Probleme und sucht nur nach Ausreden. Auch die Kosten von 0 EUR bis 25 EUR für die meisten Online- oder App-Kassen lassen sich locker stemmen. Die WKO sollte mal ihre Mitglieder schulen und bei den Infoabenden zeigen, wie günstig eine Kasse wirklich sein kann. Und der Rest sind hilfeschreiende Schwarzbetriebe, die ohnehin längst zugedreht gehören, denn das ist all unsere Steuergeld, das hier versickert.

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ruhigblut (1.390 Kommentare)
am 21.06.2016 18:51

Das Problem bei den Vereinsfesten sind nicht die Kosten für EINE Registrierkassa (+Anhang), sondern das viele gebraucht werden und noch mehr Leute darauf geschult.
Bsp: Bei einem Musikfest fallen 5000 Euro (aktueller Fall) für die Mietung des Kassensystems an, Schulungsstunden für die Vereinsmitglieder, welche diese Zeit zusätzlich zur Aufbauarbeit leisten müssen ebenso.

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( Kommentare)
am 21.06.2016 13:41

Registrierkassen:


Was ist mit Vereinen, die keine Zeltfeste organisieren,

doch Kulturveranstaltungen und den Gästen in der gastronomischen Wildnis draußen die Wartezeit bis zum Einlass mit einem Mini Buffet nutzen läßt?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.06.2016 13:56

Die fallen eh in die 72-Stundne-Regelung. Abgesehen davon, dass solche Vereine bei weitem keine 15.000 oder 30.000 Euro pro Jahr umsetzen.

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( Kommentare)
am 21.06.2016 17:09

merci; ich bin beruhigt.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 21.06.2016 13:35

es ist IMMER dasselbe : AUSNAHMEN ,AUSNAHMEN ,AUSNAHMEN !

und wenn nach Kontrollen bestraft werden soll , glaubt jede/r zu den Ausnahmen zu gehören und redet sich so aus .

Bin schon gespannt wie das Rauchergesetz 2018 aussehen wird !!!

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observer (22.560 Kommentare)
am 21.06.2016 12:22

Das hätte man auch gleich so beschliessen können, oder ??? Nach dem Inkrafttreten eines Gesetze was zu ändern, wenn sogar die Schonfrist schon vorbei ist, das spricht nicht für die, die ein derartiges Gesetz vorgelegt haben und für die, die es beschlossen haben. Und die, die dem Gesetz genüge getan haben und sich so eine Registrierkassa angeschafft haben, die jetzt nicht mehr nötig ist, die werden sich wohl wie die IdiotInnen vorkommen und wegen dem rausgeworfenem Geld einen Zorn haben.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.06.2016 12:41

Die Zahl der Vereine, die sich um viel Geld eine Registrierkasse gekauft haben, wird SEHR überschaubar sein. Also bitte nicht immer gleich das Negative suchen. Ich empfinde es als Fortschritt, wenn es in ein paar Details noch Nachbesserungen gegeben hat.

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observer (22.560 Kommentare)
am 21.06.2016 17:05

Das betrifft nich nur Vereine. Besser vorher überlegen, als nachher nachbessern müssen. Die, die diese Gesetze eingebracht und beschlossen haben, die werden von den SteuerzahlerInnen dafür ja recht ordentlcih bezahlt.

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( Kommentare)
am 21.06.2016 11:16

Änderung erfolgte nur um politisch nahestehende Vereine zu begünstigen!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.06.2016 12:42

Du hast es zweifellos durchschaut....

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Superheld (13.389 Kommentare)
am 21.06.2016 10:57

"Das gilt auch für Veranstaltungen politischer Parteien"

Eh klar, dass sich die Politik gleich selbst wieder einmal ein die Vorteile herausholt.

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( Kommentare)
am 21.06.2016 10:32

der Vollpfosten mußt du sein, wenn du, ohne etwas zu wissen oder Schelling zu können, so hasstriefende Worte herschreiben kannst.


Willst leicht gesperrt werden? Es stünde Zens gut an, ein paar Worte, möglichst konkret, zu verlieren. Es ersparte ihr wahrscheinlich spätere unwirksame Arbeit.

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rmach (16.570 Kommentare)
am 21.06.2016 12:26

Sehr geehrter Ruflinger!
Wieso wissen Sie, dass er Schelling nicht kennt?
Die letzte Entwicklung bei Heta zeigt auf, dass die Fähigkeiten und Antriebe des Hr. Schelling vielleicht doch überschätzt wurden. Der Registrierkassenerlass ist nachweislich eine holprige Angelegenheit. Es kann sein, dass in der Begriffszuordnung die Skala nach unten verrutscht ist, aber dies gleich als Gehässigkeit darzustellen, ist doch etwas übertrieben. Übrigens genießen Sie einmal eine Zusammenkunft mit Schelling. Er spricht sehr gerne darüber, was er nicht alles kann und schon geleistet hat. Also eine solche Bezeichnung seiner Person kann ihn sicherlich nicht erschüttern. Ich gehe davon aus, dass er dies als Beitrag zu seinem Gesamtkunstwerk sieht.

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( Kommentare)
am 21.06.2016 13:36

Lies halt auch einmal die Forumsrichtlinien, wenn dir Höflichkeit nicht in die Wiege gelegt wurde: das war gemeint.

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Abraxas (1.652 Kommentare)
am 21.06.2016 14:11

zur Ausblendung von Kommentaren: Dass der Ausgangsbeitrag gelöscht wurde, ok. Aber warum wurden teilweise auch die anderen Kommentare ausgeblendet? Das verstehe ich jetzt nicht ganz; gibt es dazu eine Erklärung? Die Einblendungen, wonach die Beiträge gegen die Netiquette verstoßen würden sind meines Erachtens nicht zutreffend...

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rmach (16.570 Kommentare)
am 21.06.2016 16:28

Sehr geehrter Ruflinger! Ihr Verhalten hat mich sofort an Studien zu Verhaltensarten in speziellen Soziologien erinnert: "Übereifer kann sich in üblen Eifer verwandeln." Dazu gibt es bereits viele Studien. (Siehe zum Beispiel Ludin). Auch Kindergärtnerinnen und Volksschullehrer haben sehr viel Erfahrung mit übereifrigen Schülern, die glauben die Verantwortlichen bei der Aufrechterhaltung der Ordnung unterstützen zu müssen. Leider hat noch niemand einen Weg gefunden, wie man das abstellen kann.

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