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Ehefrau aus Eifersucht erstochen: Lebenslänglich

Von nachrichten.at/Hannes Fehringer, 01. Februar 2017, 15:20 Uhr
Mordprozess in Steyr
Der Angeklagte Bild: fotokerschi.at

RIED IM TRAUNKREIS/STEYR. Am Mittwoch wurde der 57-Jährige, der am 30. Juli seine Frau ermordet haben soll, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit einem schlichten Anzug, schwarzer Krawatte und weißem Hemd, wie man es  bei einem Begräbnis trägt, kleidete sich Josef F. (57), um vor den Geschworenen so gut es ging seriös zu erscheinen. Das ist dem leicht untersetzten Herren in seinem Leben nicht immer gelungen: Der Hilfsarbeiter, der später als „Werbeleiter“ für Vereine um Spendengelder bat, wurde vor Gericht als Betrüger verurteilt. Auch das abgezweigte Geld habe er für seine nimmersatte Familie gebraucht, sagte er.

Damit sind wir  inmitten einer Geschichte, die am 30. Juli des vergangenen Jahres mit einer Bluttat in einer Wohnung in Ried im Traunkreis ein furchtbares Ende nahm. Staatsanwalt Wilfried Kondert sagt „aus Eifersucht“, Strafverteidiger Thomas Loos entgegnet „aus dem Umfeld einer Familie, in der ein rauer Ton geherrscht hat“,  habe der Familienvater seiner Noch-Ehefrau in deren Wohnung aufgelauert, mit einer Hacke auf den Kopf geschlagen und sie dann mit einem Küchenmesser niedergestochen.

Über den Hergang der Bluttat, wie oft er auf seine Gattin  eingestochen hat, hatte Josef F. einen Filmriss. Er sei sich erst wieder des Augenblickes bewusst, als sie blutüberströmt ihm gesagt habe: Pepi, wir haben vier Kinder, hör auf!“ Er habe nur noch zugesehen wie sie sich  aufgerappelt und ins  Stiegenhaus geschleppt habe. Was ihn aber zu seinem Mordplan getrieben habe, erzählte er Richter Wolf-Dieter Graf sehr genau. Gut, es hätte hin und wieder „eine Tachtel“ gegeben, man sei  gegenseitig handgreiflich geworden, weil es immer ums Geld gegangen sei. Er habe sich abgemüht, dass es seiner Familie an nichts fehle. Dann seien nicht nur die vier Kinder, sondern auch die Probleme größer geworden. Als sie flügge geworden waren, habe er Wohnungskautionen vorgestreckt, Behördenstrafen beglichen, und eine seiner erwachsenen Töchter auch noch vom  Rauschgift retten müssen.

Das alles habe eine Unmenge Geld gekostet. Aber vor zwölf Jahren hätten dann die Ärzte bei ihm eine Bauchspeichelentzündung und in Folge Diabetes und ein Prostatakarzinom festgestellt und sein Leben sei aus der Bahn geraten. Die Familie, die „ihn nur als einen Bankomat“ betrachtet habe (Verteidiger Thomas Loos), habe ihn dann einen „krebskranken Hund“ geschimpft und seine Frau gemeint, dass er „kein richtiger Mann mehr sei“. Jetzt leide er an unheilbarem Lungenkrebs, sagte Josef F., der sich wenige Wochen  vor der Mordnacht in einem Nebenzimmer erhängt hätte, wenn ihn nicht noch rechtzeitig seine Frau gefunden und vom Strick geschnitten hätte. Josef F. wurde dann stationär in die Psychiatrie aufgenommen, aber  nach zwei Wochen wieder entlassen. Mordgedanken gegen seine Frau sollen ihm damals schon durch den Kopf gegangen sein.

Nicht aus Kummer, ausgebeutet zu werden, sondern aus „Eifersucht“ fasste er immer klarere Pläne, seine Frau nach 30 Ehejahren umzubringen, sagte hingegen Staatsanwalt Wilfried Kondert. In Wahrheit sei er ein Tyrann gewesen, der seine Frau die Jahre hindurch geschlagen habe. Die Kinder beschrieben ihn als einen leicht reizbaren Vater. Wegen seiner Gewalttätigkeit habe Josef F. auch schon die Vorladung als Beschuldigter zu einem Strafprozess  am Landesgericht Steyr zugestellt bekommen. Laut Kondert seien die letzten Sicherungen bei dem Mann aber durchgebrannt, als er erfahren habe, dass seine Frau, nachdem sie ihren Ehemann  verlassen hatte auch einen Freund gefunden habe. „Ich habe in meiner Berufslaufbahn noch nie einen so vorsätzlichen Mord gesehen“, sagte der Opferanwalt, der die vier erwachsenen Kinder vertritt, die die Rechtfertigungen und Aussagen ihres Vaters vehement bestritten.

Wenige Tage vor dem Mord hatte sich Josef F. bereits ins Stiegenhaus zur neuen Wohnung seiner Noch-Gattin geschlichen mit einem Messer am Gürtel. Als sie von ihrem Job an einer Tankstelle am späten Abend heimkehrte, versteckte er sich am Gang  und ging wieder: „Sie hat mir leid getan“. Kurz vor Mitternacht am 30. Juli hatte er keine Schranken mehr. Wieder hatte er  seiner jüngsten Tochter einen Schlüssel zur Wohnung deren Mutter gestohlen und sich mit einer Hacke und dem Messer im Schlafzimmer verborgen und  die Glühlampe herausgedreht hatte. Seine Frau kam heim, aß noch einen Bissen und wollte zu Bett gehen.

Dann habe ihn ein Geräusch verraten, sagte Josef F., seine Frau habe ihn dann mit ihrer Handy-Taschenlampe angeleuchtet und geschrien. Dann habe er auf sie eingeschlagen und zugestochen.  Nachdem seine Frau ins Stiegenhaus geflüchtet war, habe er versucht, sich die Kehle durchzuschneiden. Die Rettung konnte ihn aber reanimieren und der Attentäter überlebte im Spital.

Eine Nachbarin fand Cornelia F. auf der Stiege sitzend, hielt sie bis zum Eintreffen der Rettung wach und sie habe noch gesagt: „Mein Mann hat mich erstochen. Ich sterbe“ Die Frau verblutete an den schweren Stichverletzungen in die Brust und in den Bauch, die ihr ihr Gatte zugefügt hatte. Die Polizei fand im Stiegenhaus einen Rucksack mit einer Jogginghose, einem Leibchen und einem Buschmesser. Mit der Waffe, mutmaßte ein Sohn des Mordopfers, hätte er wohl deren Geliebten verstümmeln wollen, wäre er mit seiner Mutter in die Wohnung mitgekommen. Das Leibchen und die Jogginghose habe er mitgebracht, um die blutverschmierte Kleidung zu wechseln, sagte Josef F., er hätte sich nach der Bluttat umgezogen, um nach Hause zu gehen und sich dort zu erhängen. „Ich habe meine Frau über alle Maßen geliebt, sie hat alles gekriegt. Nach meiner Scheiß-Krankheit war ich für sie kein richtiger Mann“, sagte er nach seinem  Geständnis. Jetzt am Nachmittag werden die Gutachter gehört. 

Am Mittwoch Abend wurde Josef F. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Der Frühpensionist habe "grausam, heimtückisch und perfide" gehandelt, meinte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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