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Jahrelange Sex-Vorwürfe gegen Arzt: U-Haft nach Hausdurchsuchung

Von G. Lukesch, R. Stammler und M. Kaltenreiner, 17. Juni 2011, 00:04 Uhr
Jahrelange Sex-Vorwürfe gegen Arzt U-Haft nach Hausdurchsuchung
Es geht um den Verdacht der Kinderpornografie über viele Jahre hinweg und einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf einen Buben. Bild: Weihbold

VÖCKLABRUCK/GMUNDEN. Ein praktischer Arzt, der in Oberösterreich und Wien tätig ist, steht in dringendem Verdacht, Kindesmissbrauch begangen zu haben. Der 45-jährige Mediziner wurde Mittwoch nach Hausdurchsuchungen einvernommen und war geständig. Er ist in U-Haft.

Auf die Spur des Arztes, der in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden tätig war, waren die Polizeibeamten durch Hinweise aus der Bevölkerung gekommen. Wochenlang wurden Ermittlungen und Befragungen geführt, Mittwochfrüh wurde der Mediziner dann nach Hausdurchsuchungen sowohl in seiner Privatwohnung als auch in einer Ordination ins Verhör genommen - die OÖN haben exklusiv berichtet.

Nachdem einschlägiges Bildmaterial gefunden worden war, gestand der Mediziner nach stundenlangem Verhör die Vorwürfe und wurde anschließend in das Landesgericht Wels überstellt.

„Es geht um den Verdacht der Kinderpornografie über viele Jahre hinweg und einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf einen Buben“, sagt Manfred Holzinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels. Der Verdächtige wurde gestern Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen.

Nach den den OÖNachrichten vorliegenden Informationen beziehen sich die Vorwürfe der Beamten gegen den Arzt auf den Paragrafen 207 Strafgesetzbuch (sexueller Missbrauch von Unmündigen) und 207a (pornografische Darstellungen Minderjähriger) mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft. Ein weiteres Delikt, das schlagend werden könnte, ist der Paragraf 212 Strafgesetzbuch (Missbrauch des Autoritätsverhältnisses).

Internetrecherchen ergaben, dass der Mediziner nicht nur als Arzt für Allgemeinmedizin (Spezialgebiete „Kinderbehandlung durch sanfte Medizin“, „Bettnässen“, „Bauchschmerzen“) tätig war, sondern daneben auch Sommercamps in Italien für Kinder organisiert hat. Diese Aufenthalte pries er im Internet als „Ferien am Meer“ an. Auf diesen Seiten fanden sich auch dutzende Fotos von nackten bzw. halbnackten Buben. Der Mann soll auch pornografische Fotos gemacht und damit einen Tauschhandel betrieben haben.

Vorwürfe seit zehn Jahren

Vorwürfe gegen den Mann gibt es bereits seit fast zehn Jahren. Damals gab es Hinweise auf mutmaßliche Missbrauchshandlungen in Kärnten. Die Ermittlungen der Polizei verliefen jedoch damals ergebnislos. Gestern wurde deswegen auch Kritik an der Ermittlungstätigkeit laut: „Der Fall des Arztes hätte von den Kriminalisten viel früher gelöst werden können.“

Dazu sagt Rudolf Keplinger, Leiter des Landeskriminalamtes Oberösterreich: „Es gab zwar anonyme Hinweise, die jedoch nicht strafrechtlich relevant waren. Damit wir niemanden zu Unrecht verfolgen, benötigen wir konkrete Zeugenaussagen. Sonst wäre von der Staatsanwaltschaft nie eine Hausdurchsuchung angeordnet worden.“ Erst seit einigen Tagen habe es handfeste und konkrete Hinweise gegeben.

„Dass ein Arzt dieser Delikte beschuldigt wird, ist extrem selten“, sagen mehrere psychiatrische Gerichtsgutachter aus ganz Österreich auf Anfrage der OÖNachrichten. „Weil die Fälle durch Missbrauch von Ärzten so selten sind, gibt es auch keinerlei wissenschaftliche Literatur oder Studien zu diesem Thema.“

Voerst kein Berufsverbot

Die Behörde sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, ein vorläufiges Berufsverbot zu verhängen. Dieses könnte der Landeshauptmann nur dann aussprechen, wenn die möglichen Verfehlungen im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit gesetzt worden wären, hieß es am Freitag aus dem Büro von Josef Pühringer.

Die Ärztekammer Oberösterreich teilte mit, sie sei von der Staatsanwaltschaft Wels noch nicht offiziell über den Fall informiert worden. Erst wenn dies geschehen sei, könne sie Anzeige bei der Disziplinarkommission erstatten sowie einen Antrag auf die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit stellen. Fällt letztere negativ aus, könne die Kammer den Mann von der Liste der Ärzte streichen. Dann dürfte er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

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