Mordversuch an Ehefrau in Linz: "Ich habe ihm alles zugetraut"
LINZ. Der 36-Jährige, der seine Ehefrau in Linz mit einer Schreckschusspistole und einem Klappmesser ermorden wollte und zuvor immer wieder vergewaltigt haben soll, sei jemand, "der sich nimmt, was er will und Widerstand mit Gewalt bricht".
So beschrieb die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner beschrieb den mehrfach vorbestraften Angeklagten am Mittwoch vor Gericht. Ein Urteil soll am Montag gesprochen werden. Dann sind die Plädoyers und das Urteil geplant.
Die Tat am 7. Dezember 2017 in Linz löste Entsetzen aus. Mehr dazu lesen Sie hier.
Am Nachmittag war das Opfer am Wort. In ihrer Einvernahme, die den Geschworenen am Mittwoch per Video vorgespielt wurde, erzählte die Frau des Angeklagten von Drohungen, Schlägen und Tritten - auch wenn die Kinder dabei gewesen seien. "Ich habe ihm alles zugetraut", sagte sie. Der Angeklagte gibt zwar die Messerattacke zu, sonstige Gewalt leugnet er aber und beschuldigt vielmehr seine Frau, ihn falsch zu bezichtigen.
Kastner hält den Angeklagten für zurechnungsfähig. Eine psychische Erkrankung, die die Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigen würde, liege nicht vor. Dass er behauptet, Stimmen zu hören, schreibt sie eher seiner "Neigung zu Alternativwahrheiten" zu. Die angeblichen Erinnerungslücken bezüglich der Tat seien medizinisch nicht erklärbar.
Täter soll in Anstalt eingewiesen werden
Der Angeklagte habe eine niedrige Aggressionsschwelle und eine hohe Affinität zu Drogen, fühle sich nicht in andere ein und zeige sich "verantwortungslos, wenn es darum geht, zu dem zu stehen, was man gemacht hat", führte Kastner aus. Insgesamt ergebe sich das Bild einer dissozialen Persönlichkeitsstruktur. Diese sei immer mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten verbunden - im Fall des Angeklagten sei das zu befürchten, wenn andere etwas tun, das ihm nicht passe und er seine Wünsche durchsetzen wolle, so die Sachverständige. Die Staatsanwaltschaft will daher neben einer Verurteilung auch die Einweisung in eine Anstalt erreichen.
Frau "hat wirklich Glück gehabt"
Laut Gerichtsmediziner Harald Meyer hat das Opfer vier Stich- bzw. Schnittverletzungen - am Hals, an der Brust, am Bauch und am Arm - erlitten. Die Frau habe "wirklich Glück gehabt", dass nicht lebenswichtige Organe verletzt wurden. Ein geringgradig anderer Winkel hätte beispielsweise das Herz oder die Halsschlagader treffen können. Auch ein Schuss mit einer Gaspistole könne gefährlich sein, wenn er aus nächster Nähe abgegeben werde, so der Mediziner.