Urteil im Prozess um Linzer Domglocken: Klage abgewiesen
LINZ. Die Klage des Architekten Wolfgang Lassy gegen die Dompfarre ist am Landesgericht Linz abgewiesen worden. Der Anrainer hatte wegen Lärmbelästigung durch die Domglocken geklagt.
Die katholische Kirche teilte am Freitag in einer Aussendung mit, dass Richterin Amalia Berger-Lehner die Klage abgewiesen habe. Dompfarrer Maximilian Strasser zeigt sich erleichtert über das Urteil.
Anrainer Wolfgang Lassy hatte die Dompfarre wegen unzumutbarer Lärmbelästigung auf Unterlassung geklagt. Gegenstand der Klage waren jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird. Das Turmuhrschlagen würde seinem Mandanten nicht nur den Schlaf rauben, es komme auch zu einer Gesundheitsgefährdung, brachte der Anwalt des Klägers vor Gericht vor.
Richterin Amalia Berger-Lehner hat dieses Klagsbegehren in ihrem Urteil abgewiesen. Ein Unterlassungsanspruch würde nämlich voraussetzen, dass eine Beeinträchtigung „sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar“ ist. Schon zu Beginn des Verfahrens im heurigen Februar versuchte die Richterin Amalia Berger-Lehner einen Vergleich zu erreichen. Tatsächlich kam es zunächst zu einem Kompromiss, dass die Glocken zwar weiter ertönen sollten, jedoch von 23.00 bis 5.00 Uhr ohne den sogenannten Stundennachschlag. Aber weil dem Anrainer die Glocken noch immer zu laut waren, wollte er eine Fortsetzung der Verhandlung.
"Ortsübliche Immission"
Der Mariendom (samt Glocken) sei für das umliegende Areal unzweifelhaft ein prägendes Element, einschließlich des damit verbundenen Läutwerkes, weshalb auch das nächtliche Schlagen der Glocken eine „ortsübliche Immission“ sei. Bei einer möglicherweise „gesundheitsschädlichen Immission“ komme es hinsichtlich der „Zumutbarkeit“ aber nicht auf die individuelle Sensibilität einer Person an, sondern darauf, dass diese für einen durchschnittlichen sorgfältigen Käufer als solche erkennbar war. Das Gericht geht letztlich davon aus, dass „unter Abstellen auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Grundstücks die ortsübliche Nutzung der Liegenschaft des Klägers nicht wesentlich beeinträchtigt ist“.
Die zusammengefasste Begründung lautet daher: Aufgrund des prägenden Charakters des Mariendoms sei das nächtliche Schlagen der Glocken „eine ortsübliche Immission“. Dass nächtliche Lärmimmissionen zu Schlaflosigkeit und daher zu Gesundheitsschädigungen führen können, sei „ein allgemeiner Erfahrungsschluss und war nicht nur für den Kläger, sondern auch für jeden durchschnittlichen sorgfältigen Käufer zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft erkennbar. Da die vom Mariendom ausgehenden nächtlichen Immissionen sowie die potentielle Gesundheitsschädlichkeit der vom Nachbargrundstück ausgehenden Immissionen erkennbar waren, muss daher der Kläger sogar eine gesundheitsschädliche Immission – deren Vorhandensein derzeit nicht objektiviert ist – als ortsüblich erdulden.“
Fall geht in die zweite Runde
Der Anwalt von Wolfgang Lassy hingegen zeigt sich irritiert über das Urteil. "Die Begründung des Gerichtes für diese Klagsabweisung verwundert: Das Gericht verlangt nämlich von Laien, mehr zu wissen, als der Wissensstand zulässt", heißt es in einer Aussendung der List Rechtsanwalts GmbH. Offenbar wurde in der Urteilsbegründung eine Studie aus dem Jahr 2012 zitiert, Herr Lassy habe die Wohnung aber bereits im Jahr 2004 gekauft. "Die Gesundheitsschädlichkeit der Kirchenglocken war selbst für das Gericht erst ab dem Jahr 2012 erkennbar", so der Anwalt. Aus dem Urteil ergebe sich, dass Lassy das Wissen, das von der ETH Zürich erst im Jahr 2012 in die Wissenschaft eingebracht wurde, bereits im Jahr 2004 hätte besitzen müssen, weil ihm die Erkennbarkeit der Gesundheitsschädlichkeit der Kirchenglocken zugemutet wurde. "Eine Begründung, weswegen ein durchschnittlicher verständiger Käufer in Österreich verständiger sein muss, als eine der besten Universitäten der Welt, sucht man im beiliegenden Urteil vergebens.", so List.
Dass die Domglocken der Grund für seine Erschöpfungszustände seien, hätte Lassy überhaupt erst sechs Jahre nach dem Kauf der Wohnung erkannt: "Der von uns vertretene Kläger hat seine Liegenschaft in unmittelbarer Nachbarschaft des Mariendoms in Linz im Jahr 2004 erworben. In den Jahen 2004 – 2008 litt er an Erschöpfungszuständen. 2008 bis 2010 zog er in eine andere Wohnung, die nicht durch Kirchenglocken gestört war – sein Gesundheitszustand verbesserte sich. Erst als er im Jahr 2010 wieder in seine alte Wohnung zurückkehrte, begannen die Erschöpfungszustände wieder. Mit diesem Zeitpunkt schöpfte der Käufer den Verdacht, dass es die Kirchenglocken sind, die ihn des Schlafes berauben.", heißt es in der Aussendung.
Das Verfahren geht jetzt in die zweite Runde: Der Fall wird jetzt dem Oberlandesgericht Linz zur Überprüfung vorgelegt.
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Wenn ich das jetzt geschrieben hätte, was ich schreiben wollte... na danke.
der Herr Architekt ist eine tragische Figur, die Gefahr läuft, lächerlich zu werden. Ich habe mir einen Teil der letzten Verhandlung angesehen und sehr viel über Kirchenrecht - lithurgisches Geläut, Glockenschlag - gelernt.
Das Urteil ist mehr als ok, die Geduld der Richterin bewundernswert. Etwas seltsam finde ich die Rolle seines Anwalts, der sich den Blödsinn, sicherlich nicht unterbezahlt, antut.
flori -
unabhängig von der Person des Klägers ist für dich OK, dass die RKK eine Sonderstellung erhält und weiter lärmen darf, ALLE anderen aber zu schweigen haben?
In Österreich gibt es viele Kirchen wo das nächtliche Geläute
abgestellt ist. Wozu soll das Läuten in der Nacht gut sein ?
Den Justamentstandpunkt der Pfarre finde ich eigenartig.
Da es immer nur um die nächtliche akustische Zeitangabe ging (die kein Mensch mehr braucht)und nie um Religion und ihre Begleiterscheinungen habe ich das sachlich stets als legitime Forderung gegenüber der Kirche gesehen. Mit der Art und Weise - vor allem mit dem Vorgehen gegen die ballspielenden Kinder - hat es sich aber der Kläger gründlich mit mir verscherzt. Das was der aufführt ist egoistisches Querulantentum in Reinkultur. Der Herr, der es sich ja abscheinend eh leisten könnte, soll aufs Land ziehen und sich einen großen Grund kaufen. Den kann er dann nach seinen Vorlieben gestalten. Wenn er aber glaubt, die ihm nicht gehörende Umgebung in der Stadt nach seiner Pfeife tanzen lassen zu können, ist er schief gewickelt.
völlig richtig, das Stuwe zu bekämpfen ist egoistischer Schwachsinn.
der vernunft sei dank!!!.......
Unverständlich ist für mich, dass der Vergleich mit der nächtlichen Ruhepause nicht angenommen worden ist. Um das ging es ja hauptsächlich, die Störung der Nachtruhe.
---
Es kann zwar durchaus sein, dass das Urteil mit der vom Anwalt genannten Begründung aufgehoben wird. Aber dann wird sich eine andere Begründung finden, ein ähnliches Urteil zu verfassen. Ändern wird sich kaum etwas.
Bin auch öfters erschöpft meine Frau schnarcht.Kann sie auch nicht richterlich abstellen.Haha....
Also wenn so was schon für den Kläger eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist, dann sollte man dringend die gesundheitliche und psychische Eignung des Herrn Architekten für das Lenken von Kraftfahrzeugen untersuchen.
Was mich an der Sache so fasziniert das ist die Blödheit der Menschen so wichtig sind samt der OÖN
@feminister
du bist der einzige, der diese richterin als peinlichkeit bezeichnet. die poster denken sicher, die peinlichkeit bist in diesem falle wie auch sonst - DU, DU; DU
oneo, Schatzerl, beruhige dich
In Österreich wird halt mit mehrerlei Maß gemessen.
1.) Der Finanzminister hat immer recht, zumindest solange, wie er
2.)den Pfaffen die Millionen aus dem Zölibat hinüberschiebt und diese Pfaffen machen dürfen was sie wollen.
3.)Eine Steuerreform ohne Einbeziehung der Reichen macht und
4. Erben nicht antastet.
Bist du jetzt zufrieden?
Nichts wird verändert und alles bleibt wie es ist.
Auf jeden Fall bei der RKK, das geht schon gar nicht!
Ich bin neugierig auf die Zweite Instanz!
Der Architekt ist mir wurscht, die Privilegien der RKK nicht!!
@feminister:
Ein Trauerspiel an Gedankenlosigkeit, das Wahlkampf und Umverteilung der Linken mit Rechtsprechung vermischt!
Das Eine hat mit dem Anderen zu tun wie Matura mit Faymann!
Ihr Problem mit der RK Kirche hab ich ähnlich, ich bin evangelisch. Aber Glockengeläute ist für mich und zahllose andere Poster ein österreichisches Kulturgut. Architekt hin oder her. Er ist mit seine Freunden rund um den Nachtwächterverhinderungsverein nur ein Querulant!
wenigstens ein urteil, bei dem die bevölkerung noch an die gerechtigkeit glauben kann. diesem arch. sei gesagt: warten bis zur karwoche, dann hat das läuten endlich ein ende.....
Herr Architekt,kaufns eana in Mekka a Wohnung und tuans dort meckern...
EINFACH NUR PEINLICH......VIELE TEILE DER GESELLSCHAFT MUTIEREN ZU EINER KLAGSWÜTIGEN FURIE!
Solche Leute sollten lieber auf ihre Kinder hören, sie schreien mitunter sehr laut, zumeist, weil sie sie nach Liebe sehnen, Aufmerksamkeit wollen, wenn sie "leise" schreien, bleibt das zumeist unbemerkt, weil Eltern schlichtweg nicht in der Lage sind, in die Seele ihrer Kinder zu sehen.
Manche Deppen und DeppInnen haben also wirklich nichts Besseres zu tun, als Nachbarn grundlos zu ärgern, nur um ihr dämliches EGO zu befriedigen!
Es ist nicht zu fassen, diese Richterin ist eine einzige Peinlichkeit!!
Für ALLE gilt die Nachtruhe nur für die Pfaffen nicht.
Die können lärmen soviel sie wollen, aber jedes Moped wird in der Nacht verfolgt.
Irrtum: Die Richterin hat absolut richtig entschieden.
So ist es. Es war halt nicht besonders g'scheit vom Herrn Architekten, sich einerseits über Lärmbelästigung zu beklagen und andererseits ausgerechnet dort Wohnungen in "Ruhiger Lage" anzubieten. Wem soll man da mehr glauben, der Privatperson Lassy oder dem Architekten Lassy ?
Jawohl. Kirchenglocken gibts schon Hunderte von Jahren. Herr Architekt soll sich in einen unterirdischen Bunker einnisten.
miamikana red keinen Schmarrn!
Für die Pfaffen sollen die gleichen Gesetzt gelten, wie für alle anderen auch!
lächerlich bist Du, feminister !
flori -
abwarten und Tee trinken. Vielleicht sitzen in der 2. und 3. Instanz säkulare Richter vor.
flori, ist dir gerade eine Sicherung durchgebrannt?
Es heißt doch gleiches Recht für alle.
Wenn die Pfaffen lärmen dürfen, darf ich dann auch in der Nacht im Stundentakt die ganze Nacht über meine Gurkengläser in den Glascontainer schleudern?
Die Kanzlei kriegt nicht genug.
Der Anwalt ist so ein richtiger Papierwixxer. Der Bewohner hat aber beim Kauf der Wohnung schon gewusst, dass da Glocken läuten. Um das festzustellen brauch ich auch keinen Wissenschaftler aus der Schweiz.
Wenn einen das stört, soll er sich woanders eine kaufen.
Da fällt mir ein, dass die Landesstrasse vor meinem Haus eigentlich auch laut ist.
Ich bin in der Früh seit 3 Jahren immer so müde. Nein - es liegt nicht an der Überarbeitung - sondern die böse Strasse ist schuld. Ich klage daher ein, dass die Strasse zwischen 2200 h und 0600 h nicht mehr befahren werden darf, weil sie meine Gesundheit einschränkt und gefährdet.
Genauso ist es!!!
Der DOM war schon lang vor Lassy da.
Warum haben sich nicht mehr an seiner Klage angeschlossen? Ganz einfach weil der Mensch ein Gewohnheitstier ist und mit der Zeit man das läuten nicht mehr wahr nimmt!!
Nein, der Dom wurde zu einer Zeitz errichtet, wo man gegen die r.k. Staatskirche nichts sagen durfte und das wird heute als Gewohnheitsrecht verkauft. In der Zeit des Austrofaschismus, in der die r.k. Kirche mit dem ´System gepackelt hat, durfte man dagegen auch nichts sagen. Die Läuterei in der Nacht hat mit dem Glauben überhaupt nichts zu tun, ausserdem bekennen sich immer weniger zu der r.k. Kirche. Der ist es anscheinend nur wichtig ihren Kopf durchzusetzen. Wahrscheinlich würde sie sogar die nächtlichen Rufe eines Muezzin begrüssen, wenn sie nur ihren Lärm auch weiter veranstalten darf. Die, die diesen sinnlosen nächtliche Lärm auch heute noch verteidigen, gehören zu einem grossen Teil der Hardcorekerzerlschluckerfraktion an.
dann müssten auf der Welt alle Menschen die neben einer Kirche oder einen Dom wohnen die verschiedenen Religionen angehören auch verklagen!!
So ein Blödsinn, was tagsüber geschieht, das regt doch niemand auf - überhaupt wenn es was mit religiösen Zeremonien zu tun hat. Diese nächtliche Ruhestörung hat damit aber rein nichts zu tun und nützt niemandem - es geht darum zu zeigen "wir san wir" und die anderen haben zu kuschen. Dei Geschichte mit dem Kreuzaufhängen in den öffentlichen Kindergärten ist ähnlich, diesen Prozess hätte die r.k. Kirche mit Sicherheit verloren, aber der Dobusch hat das nicht klären lassen, sondern mit dem Bischof gekungelt, schliesslich war der Dobusch ja mal bei einer r.k. Kirche tätig, das weiss man dann, was sich so gegenüber seiner Exzellenz gehört. Es gehört ein laizistischer Staat her und Trennung von Kirche und Staatt. Leider ist das in Österreich bei weitem noch nicht so weit.
ich wohne neben einer Kirche und ich höre dieses läuten nicht mehr!!
Aber wenn ich ins Bett gehe und mir einrede das Glockengeläut stört mich dann ist es klar das ich nicht schlafen kann!!!
ich hatte schon mal geschrieben dass es die Möglichkeit gäbe die Nachtruhe zwischen 6 und 22 Uhr gelten zu lassen , egal ob für den Architekt Wolfgang Lassy oder andere Nachbarn !
auch könnte man NUR die Stunden schlagen lassen , wenn es wirklich NICHT ANDERS GEWOLLT IST von der Kirche !
richtig so. Querulanten wie lassy muessen zur Kenntnis nehmen dass auch für sie keine extrawuerste gebraten werden. in st. oswald ist es sehr ruhig übrigens, nur wollens ihn dort auch nicht.
Endlich mal eine Richterin die im Namen des Volkes entschieden hat. Der Kläger wusste ja bereits beim Kauf dass der Dom da steht wo er schon seit zig Jahren steht und die Glocken regelmäßig läuten. Gleichzeitig hat er eine Wohnung in "sehr ruhiger Lage" angeboten. Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz. Das ist die selbe Sache wie beim Flughafen Hörsching. Zuerst die Gründe billig kaufen und sich dann über den Fluglärm aufregen.
Das Urteil ist nicht ganz richtig.
Das ist kein "durchschnittlicher" Bewohner.
Kein vernüftiger Mensch wird dieses Urteil richtig finden - ich hoffe, dass die nächste Instanz damit befasst wird. Und sich daruf zu beziehen, dass das immer schon so war, das ist falsch, weil früher die r.k. Kirche eine Machstellung hatte (leider heute auch offensichtlich da und dort noch), die ein Aufbegehren sinnlos und gefährlich machte. In anderen Instanzen der Gerichtsbarkeit, die aber nicht in OÖ mit seiner starken Unterwürfigkeit gegenüber der r.k. Kirche haben, mag das ganz anders aussehen. Deshalb sollte der Kläger diesen Instanzenzug azússchöpfen und die Klage bis zu einem Höchstgericht in Wien tragen - da wird dann vielleicht ganz anders entschieden.
In Österreich darf jeder sagen, was er will, oder auch nicht.
Observer, deine Meinung, die du hier mehrfach kundgetan hast, haben wohl alle Leser verstanden, und die darfst du auch haben.
Aber wenn du schreibst, dass kein vernünftig denkender Mensch das Urteil richtig findet, dann beleidigst du alle vernünftig denkenden Menschen.
Wenn man wie du eine reflexartige Überzeugung zur eigenen Meinung bestimmt, dann ist man auch für sachliche Argumente nicht mehr zugänglich. Wenn man jedoch vernünftig denkt, dann kann man dem Urteil der Richterin und deren Begründung nur zustimmen.
Und die abstruse Begründung des RA hat mit der Urteilsbegründung nichts zu tun.
Es ist erkennbar, dass in der Nähe von Kirchen mit Glockengeläut zu rechnen ist, und das nicht erst seit 2012. Aber wer einfach mangels eigener Argumente alle, die anderer Meinung sind, beleidigt, den werden auch diese Zeilen nicht zur Erkenntnis bringen, dass man andere Meinungen respektieren kann.
Dir passt das Urteil ganz offensichtlich nur deswegen nicht, weil die beklagte Partei die Kirche ist. Ginge es um Kuhglocken, würdest du die Richterin vermutlich beglückwünschen.
Ich wohnte vor Jahren neben einer Kirche, deren Glocken jede Viertelstunde schlugen. Binnen kürzester Zeit nahm ich das Geläut auch nachts nicht mehr wahr.
Später gab es in meiner Nachbarschaft einen Hund, über den ich mich grün und blau ärgerte, weil er ständig kläffte und ich Angst hatte, das könnte meine Kinder am Mittagsschlaf hindern. Die ließen sich durch ihn aber nicht stören. - Irgendwann dachte ich, den Hund gäbe es gar nicht mehr. Dabei hatte ich mich nur an das Gebell gewöhnt.
Krank wurde ich weder durch das Glockengeläut noch durch das Hundegebell. Aber vielleicht findet sich jemand, der mir mit einer Studie das Gegenteil beweist. Dann verklage ich aber den Hundebesitzer!!!
RECHT SO!
jetzt schlägts 13 !
conclusio: zu hoffen, der hr. architeggt --> kämpft weiter...